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Rechnungslegung bei Betreuten im Altenheim

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnungslegung bei Betreuten im Altenheim im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich bin schon seit längerer Zeit interessierte Leserin des Forums Betreuung und fand auch schon viele Antworten auf ...


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Alt 17.03.2011, 19:20   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.09.2010
Ort: Wuppertal
Beiträge: 13
Standard Rechnungslegung bei Betreuten im Altenheim

Hallo zusammen,

ich bin schon seit längerer Zeit interessierte Leserin des Forums Betreuung und fand auch schon viele Antworten auf meine Fragen. Zu dem nachfolgendem Thema habe ich leider nichts gefunden.

Mein Betreuter, für den ich gerade als Berufsbetreuerin bestellt wurde befindet sich seit 2008 in einem Städtischen Altenheim.
Mir wurden die Behörden- und Postangelegenheiten sowie die Vermögenssorge übertragen.
Pflegegeld, Pflegewohngeld und Grundsicherung wurden vom Heim beantragt und decken mit der Rente lt. Heimverwaltung die Heimkosten. Die Zahlungen gehen direkt an das Heim.
Als ich nun die Verwaltung des Altenheimes um eine Darlegung der Finanzen und die dazugehörigen Bewilligungsbescheide sowie eine Abrechnung der mtl. Heimkosten bat, bekam ich zu hören das dies nicht üblich sei. Sie schickten mir eine Zahlungsmitteilung von 2008 die das Heim an die Stadt schickte!? Aktuellere Unterlagen gäbe es nicht.

1. Ist es so wie die Dame von der Verwaltung sagte, dass sie direkt mit der Stadt abrechnet und es unüblich ist das Betreuer eine Abrechnung bekommen?
2. Soll oder muss ich für meinen Betreuten ein Konto bei einer Bank eröffnen über das die Ein- und Ausgaben abgewickelt werden?
3. Wenn nicht, was soll ich in meinen Erstbericht schreiben und wie kann ich kontrollieren ob meinem Betreuten nicht zu viel berechnet wird?
4. Der Pflegesatz des Heimes (Pflegestufe I) beträgt 94,77€ pro Tag. Wie wird der monatliche Betrag errechnet?

Warte schon gespannt auf Eure Antworten und bedanke mich schon einmal im Voraus.
Internette Grüße
Isabella
isabella ist offline  
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Alt 18.03.2011, 00:29   #2
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

hallo Isabella,


sind ja interessante Zustände in Wuppertal oder Umgebung . Das
städtische Altenheim scheint ja einen gewissen Sondestatus zu haben, wenn es Pflegegeld,Pflegewohngeld, Grundsicherung selbst wahrscheinlich noch bei sich selbst als städtische Sozialhilfeverwaltung beantragt und dann noch die Rente umleitet.

Was die Heimkkosten, bzw. den Pflegetagessatz angeht, so müsste sich dieser aus dem Heimvertrag ergeben. Spätestens im letzten Jahr müsste das Heim mit sich selbst wegen der Veränderung des Heimrechts einen neuen Vertrag abgeschlossen haben. Irgendwo muß ja noch ein alter Vertrag vorliegen.

Wenn sich die Heimkosten erhöhen, muß sich ja auch der Zuschuß der Sozialhilfe entsprechend erhöht haben. Der Zuschuß der Pflegekasse blieb ja bis auf eine Erhöhung jahrelang unverändert. Bei den Renten gibt es ja auch ständig minimale Änderungen.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen , daß das ganze in einem städtischen Altenheim ohne Abrechnungen erfolgt.

Die jeweiligen Pflegesätze werden wohl auch in Wuppertal vom für die Heimkosten zuständigen Sozialhilfeträger und den Arbeitsgemeinschaften der Pflegekassenverbänden für jedes Heim individuell ausgehandelt. Diese Tagessätze unterscheiden sich nach der Pflegestufe und sind für alle Bewohner verbindlich.

Wenn Deine Klientin 500 € Rente bekommt, muß sie diese für die Heimkosten verwenden. Es bleibt also für Sie nichts übrig, unabhängig ob die Heimkosten ohne Zahlung der Pflegekasse jetzt
1.200 € oder 1.500 € betragen.

Bei Sozialhilfeempfängern erhalte ich auch nie Heimkostenrech-nungen, da diese ja nichts zahlen müssen.

Insoweit würde ich keine weiteren Nachforschungen anstellen.

Allerdings stellt sich mir die Frage, ob frau/man in Wuppertal zusätzlich zu den Heimkosten auch einen sogenannten Barbetrag (ehedem diskriminierend "Taschengeld) zur freien Verfügung vom Sozialhilfeträger bekommt.

In Bayern liegt der Barbetrag derzeit bei 96,93 € im Monat. Sofern der Bewohner nicht raucht,selten zum Frisör geht und sonst wenige finanzielle Bedürfnisse hat, kann sich hier schon ein gewisses Guthaben ansammeln.

Die Heime haben für jeden Bewohner gesonderte (buchhalterische)
Barbetragskonten zu führen, in denen die Einnahmen , Ausgaben und Kontenstände festgehalten sind. Ich kenne es so, daß manche Heime monatlich die Barbetragskontoblätter mit Anlagen verschicken, andere jährlich , oder auf Aufforderung.

Um für Deine Klientin das Vermögensverzeichnis ausfüllen zu können, brauchst Du den Stand des Barbetragskontos zum Zeitpunkt des beginns der Betreuung. Auch wenn nur 2 € im Barbetragsvermögen vorhanden sind ist dieses Guthaben anzugeben.

Bei den Barbetragsgeldern handelt es sich für das Heim um fremde
Gelder, die für die Bewohner verwahrt werden. Insofern dürfte es klar sein, daß das Heim eine entsprechende Auskunft zu erteilen hat.

Im übrigen kannst Du nur prüfen , ob das Heim das Barbe-tragskonto korrekt führt, wenn dir eine entsprechende Abrechnung vorgelegt wird . Sollte das Heim bezüglich der Aufstellung des Barbetragskontos "mauern", liegt der Verdacht nahe , daß etwas nicht ganz mit rechten Dingen zugeht. Es sei denn, in Wuppertal ist die Stadt Wuppertal gleichzeitig die Heimaufsichtsbehörde ...

Sofern die Barbetragsverwaltung durch das Heim funktioniert, ist ein eigenes Klientengirokonto eigentlich nicht notwendig,kostet dem Klienten Gebühren und dem Betreuer Arbeit.


In dem Sinne nette Grüße nach Wuppertal



f w u
fwu ist offline  
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Alt 18.03.2011, 07:07   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen Isabella,

fwu hat das meiste schon gesagt.
Ähnliches kenne ich teilweise auch allerdings muss Dir der aktuelle Heimvertrag vorgelegt werden. Angst, dass das Heim zu viel berechnet solltest Du nicht haben, die Sozialämter achten von sich aus darauf, dass kein Pfennig zu viel gezahlt wird.

Wichtig ist der Hinweis mit dem Barbetrag, das Heim muss Dir dazu die Abrechnungen zur Verfügung stellen.
In Dein Vermögensverzeichnis cshreibst Du dass die Zahlungen direkt von der Stadt an das Heim vorgenommen werden, die Rente ebenfalls übergeleitet ist und dann musst Du jährlich nur noch den Stand des Heimkontos zum Stichtag mitteilen.

Ein eigenes Girokonto würde lediglich monatlich 6 Euro kosten die deinem Betreuten vom Barbetrag abgehen, das macht wenig Sinn.

Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 18.03.2011, 08:24   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.09.2010
Ort: Wuppertal
Beiträge: 13
Standard

Guten Morgen Fwu,
guten Morgen Michaela,

vielen Dank für die schnelle Antwort, hat mir sehr geholfen.
Die Abrechnung vom Taschengeldkonto habe ich schon bekommen, da gibt es keine Probleme.

Nun ja, so wie es aussieht habe ich dann ja nicht viel tun.
Trotzdem ist mir diese Verfahrensweise nicht ganz geheuer. Werde mir auf jeden Fall den Heimvertrag anschauen.

Wünsche Euch noch einen schönen Tag.

Internette Grüße
Isabella
isabella ist offline  
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Alt 18.03.2011, 08:38   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Isabella,

bißchen lachen musste ich ja schon über Deinen Eifer, nicht böse sein bitte

Schau Dir den Heimvertrag genau an und achte auf das Barbetragskonto, damit hast Du genug zu tun.

Viel Spass dabei, Grüsse.
Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Stichworte
abrechnung mit heim, barbetrag, heimvertrag, rechnungslegung


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