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Qualität des § 22 Abs. 2a SGB II

Dies ist ein Beitrag zum Thema Qualität des § 22 Abs. 2a SGB II im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Kollegen, ich habe einen Betreuten, der 21 Jahre alt ist und psychisch krank. Er arbeitet seit kurzer Zeit in ...


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Alt 17.03.2011, 19:52   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 77
Standard Qualität des § 22 Abs. 2a SGB II

Hallo Kollegen,
ich habe einen Betreuten, der 21 Jahre alt ist und psychisch krank. Er arbeitet seit kurzer Zeit in einer Werkstatt für Behinderte. Er ist durch seine Arbeit sehr gestresst und hat zunehmend enorme Probleme mit seinem Vater. Ich habe nun für ihn eine eigene Wohnung beantragt und habe im Antrag die tagtäglichen Vorfälle (wilde Beschimpfungen, Drohungen...) geschildert, die sich zwischen meinem Betreuten und seinem Vater ereignen. Das Jobcenter lehnt ab und sagt es müssen schwerwiegende soziale Gründe vorliegen. Kann mir jemand helfen den unbestimmten Rechtsbegriff (schwerwiegende soziale Gründe) zu konkretisieren; gibt es vielleicht ein Urteil....
Danke im Voraus
Stephan ist offline  
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Alt 17.03.2011, 23:45   #2
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

Hallo Stephan,


wie kommst Du ins Jobcenter, bzw. ins SGB II ???

Steht Dein Klient denn dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung, wenn er in einer Werkstätte für Menschen mit Behinderungen arbeitet ? Oder ist das eine besondere Maßnahme der beruflichen Rehablitation bei der vielleicht die Bundesagentur der Träger ist ?

Nach meinem Verständnis müsste er eigentlich einen Anspruch auf Leistungen nach SGB XII für den Lebensunterhalts und die Kosten der Unterkunft nach § 27 ff , oder gar nach § 41 haben.

Ich kenne es aus Bayern so, daß wenn der Klient noch zusätzlich im Rahmen der Eingliederungshilfe ambulante sozialpsychiatrische Begleitung (ambulant betreutes Wohnen) erhält, sogar der überörtliche Sozialhilfeträge für den Lebensunterhalt/
Grundsicherung nach SGB XII.

Als quasi erste Maßnahmen würde ich eine Stellungnahme der Werkstätte einholen, daß der Klient in Hinblick auf Störungen seiner häuslichen Umgebung Probleme hat, in der Werkstatt klarzukommen.

Was meint denn der behandelnde Psychiater dazu, sofern es einen solchen gibt. Gibt es einen aktuellen Behandlungsbedarf.

Nach meiner Erfahrung reagieren Job-Center auf psychische Probleme von Betreuten nur, wenn man diesen entsprechende Unterlagen auf den Tisch legt oder Ihnen sagt, wo sie Auskünfte einholen können, zB Psychiater.

schöne Grüße


f w u
fwu ist offline  
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Alt 18.03.2011, 14:15   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 77
Standard

...nun muss ich doch weiter ausholen, denn die Lage ist etwas verworren: es handelt sich um eine Familie aus Serbien. Der Vater und der Sohn sind anerkannte Flüchtlinge und bekommen beide Leistungen nach SGB II. Sie bilden eine BG. Mein Betreuter bekommt von der Arbeitsagentur ein geringes Ausbildungsgeld. Der Rest (2 Personen) der Familie sind Asylbewerber. Nach vielen Diskussionen mit den entsprechenden Stellen teilen sich nun Jobcenter und Landratsamt die Kosten für Unterkunft. Mein Betreuter ist nun psychisch krank; ich hatte bereits einen Heimplatz für ihn; er wollte dann aber dort nicht hin und wollte daheim bleiben. Allein möchte ich ihn nicht wohnen lassen, auch nicht mit ambulanter Betreuung. Nun wurde zufällig eine 1-Zimmer-Wohnung genau eine Tür weiter frei. Ich haben mit dem Vater geredet, ob es möglich sei, dass sein Sohn dort einzieht und dass er aber weiterhin bei der Familie essen kann und seine Wäsche auch dort weiterhin gewaschen wird, dass seine Wohnung von der Mutter geputzt wird usw. Alle waren einverstanden. Mein Betreuter könnte sich dann dahin zurückziehen und wäre dem Geschehen bei den Eltern entzogen. Das Jobcenter hat abgelehnt und hat gleich, ziemlich unverschämt wie ich finde, beim Vermieter angerufen und gesagt, sie würden die KOsten nicht übernehmen. Die Wohnung war dann schon vermietet, als ich am nächsten Tag anrief und sagte, ich hätte gegen die Entscheidung Widerspruch eingelegt...
Stephan ist offline  
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