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Gebühren bei Überweisung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gebühren bei Überweisung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, habe schon gesucht, aber leider nichts passendes gefunden: B. hat eigenständig das Girokonto zur Deutschen Bank gewechselt. Nun ...


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Alt 24.03.2011, 10:45   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 186
Standard Gebühren bei Überweisung

Hallo zusammen, habe schon gesucht, aber leider nichts passendes gefunden: B. hat eigenständig das Girokonto zur Deutschen Bank gewechselt. Nun stellt diese meinem B. für jede Überweisung 1,50€ in Rechnung. Ist das so in Ordnung? Habe irgendwie im Kopf, dass solche Gebühren nicht genommen werden dürfen... Weiss jemand genaueres? Gruß Bodhi
Bodhi ist offline  
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Alt 24.03.2011, 11:06   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

HAllo Bodhi,
seit wann gibt es denn keine Kontoführungsgebühren mehr????
Schau die halt einfach mal die Preisliste zu dem Kontenvertrag an.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 24.03.2011, 11:18   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 186
Standard

Hallo agw,

stimmt schon...

Was ich im Kopf hatte war das Verbot der Erhebung von Gebühren für Scheck- und Lastschriftrückgabe bzw. Nichtausführung von Überweisungsaufträgen gem. Urteil des BGH vom 21.10.1997 (AZ: XI ZR 5/97).

Gruß
Andreas
Bodhi ist offline  
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Alt 26.03.2011, 06:53   #4
REM
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 02.03.2011
Ort: Nähe Bremerhaven
Beiträge: 27
Standard

Zitat:
Zitat von Bodhi Beitrag anzeigen
Hallo agw,

stimmt schon...

Was ich im Kopf hatte war das Verbot der Erhebung von Gebühren für Scheck- und Lastschriftrückgabe bzw. Nichtausführung von Überweisungsaufträgen gem. Urteil des BGH vom 21.10.1997 (AZ: XI ZR 5/97).

Gruß
Andreas
Hallo Andreas,
Das Bankenrecht hat sich mit dem EU Recht leider gewaltig zum schlechteren gewandt. Schau dir mal die AGB der Bank an. Dort wirst Du fündig, dazu nimmst Du, wie schon mein Vorschreiber mitteilte, die Preisliste.
Ansonsten bleibt Dir in diesem Fall, möglicherweise nur Bankwechsel übrig. Bitte daran Denken nur mit Genehmigung des Gerichts.
__________________
Viele Grüße
R.E.M.
Helmut Kreuzer
REM ist offline  
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Alt 26.03.2011, 07:13   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen,

da haben wir es wieder:
Zitat:
Bitte daran Denken nur mit Genehmigung des Gerichts.
Ich empfehle dazu eher mit dem RPF klären ob er das genehmigen möchte. Unser Gericht stellt sich auf den Standpunkt Umzüge von Girokonten von der einen zu einer anderen Bank bedürfen keiner Genehmigung. Hier reicht dazu die Mitteilung.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 27.03.2011, 07:41   #6
REM
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 02.03.2011
Ort: Nähe Bremerhaven
Beiträge: 27
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Ich empfehle dazu eher mit dem RPF klären ob er das genehmigen möchte. Unser Gericht stellt sich auf den Standpunkt Umzüge von Girokonten von der einen zu einer anderen Bank bedürfen keiner Genehmigung. Hier reicht dazu die Mitteilung.
Gruss Michaela
Hallo Michaela,
in meinem Bezirk besteht man auf Genehmigung, sorry, habe das unzulässig verallgemeinert. Mit Genehmigung, ist der Betreuer allerdings auf der rechtssicheren Seite.
__________________
Viele Grüße
R.E.M.
Helmut Kreuzer
REM ist offline  
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Alt 27.03.2011, 09:00   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen Bodhi,

verlass Dich auf dieses Urteil nicht allzusehr, das scheint schon wieder ausgehebelt.
Ich habs eingesetzt, das Urteil, bei der Sparkasse und dieser Tage ein 3 seitenlanges Antwortschreiben erhalten. Bin mir allerdings noch nicht ganz schlüssig darüber geworden, dauert noch.
Ich melde mich wieder.

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 29.03.2011, 19:02   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 186
Standard

Hallo Michaela,

bei besagter Bank und besagtem B. war das Konto leider nicht gedeckt, sodass eine kleinere Summe nicht per Dauerauftrag abgebucht und wieder zurück gegeben wurde. Die Bank hat hier keine Gebühren erhoben, vllt. kommt das aber jetzt vom Energieversorger

Gruß
Andreas
Bodhi ist offline  
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Alt 25.05.2011, 14:36   #9
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
Standard

Hallo,
nachstehender Link führt zwar zum online-Angebot eines eher zweifelhaften Mediums, enthält aber trotzdem eine ganz interessante Liste von Urteilen zu Bankgebühren etc.

Für Kontoauszug, Reklamationen...: Diese Bankgebühren müssen Sie NIE bezahlen - Sparen - Bild.de
Flafluff ist offline  
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