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Unter welchen Voraussetzungen kommt jemand zwangsweise in betreutes Wohnen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unter welchen Voraussetzungen kommt jemand zwangsweise in betreutes Wohnen? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Sehr geehrte Mit-User, die Frage steht im Titel. Da ich darüber nichts weiß, kann ich die Frage nicht näher ausführen, ...


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Alt 21.04.2011, 22:18   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.04.2011
Beiträge: 14
Standard Unter welchen Voraussetzungen kommt jemand zwangsweise in betreutes Wohnen?

Sehr geehrte Mit-User,

die Frage steht im Titel. Da ich darüber nichts weiß, kann ich die Frage nicht näher ausführen, sie ist allerdings ohnedies klar, wie ich denke.

Im Vorhinein vielen Dank für jede hilfreiche Antwort.
Placido ist offline  
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Alt 21.04.2011, 22:48   #2
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 28.02.2010
Beiträge: 432
Standard

Zitat:
Zitat von Placido Beitrag anzeigen
Sehr geehrte Mit-User,

die Frage steht im Titel. Da ich darüber nichts weiß, kann ich die Frage nicht näher ausführen, sie ist allerdings ohnedies klar, wie ich denke.

Im Vorhinein vielen Dank für jede hilfreiche Antwort.
Niemand. Es gibt keinen Zwang sich sozial betreuen zu lassen.
bt-nrw2010 ist offline  
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Alt 31.05.2014, 11:39   #3
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 09.03.2012
Beiträge: 59
Standard

Zitat:
Zitat von bt-nrw2010 Beitrag anzeigen
Niemand. Es gibt keinen Zwang sich sozial betreuen zu lassen.
muss da zu sagen das bei uns in berlin viele betreute gibt die von ihrenerufsbetreuern und gerichten in betreute wohnen oder heime gesteckt werden
fabian ist offline  
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Alt 31.05.2014, 12:35   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen,

das
Zitat:
viele betreute gibt die von ihrenerufsbetreuern und gerichten in betreute wohnen oder heime gesteckt werden
ist leider gänzlich unrichtig.
In`s beteute Wohnen kann man nur mit absoluter Freiwiligkeit aufgenommen werden. Unterbringungen- und das ist etwas ganz anderes wie Betreutes Wohnen- geschehen nur mit gerichtlichem beschluss. Das ist das Ding, was der Betreuer veranlassen muss wenn Ärzte dringend und aus gutem Grund dazu raten.

Schau du @Fabian dir mal das Datum von dieem Thread an.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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