Dies ist ein Beitrag zum Thema Gläubiger etc.... im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hi <blacky,
ich hatte einen ähnlichen Fall, bei dem eine Klientin behauptete von einem Mitarbeiter eines Sanitätshauses unsittlich berührt worden ...
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06.05.2011, 01:28 | #11 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hi <blacky,
ich hatte einen ähnlichen Fall, bei dem eine Klientin behauptete von einem Mitarbeiter eines Sanitätshauses unsittlich berührt worden zu ein. Das konnte möglich sein, es konnte aber ebenso ihrer psychiatrische Erkankung entsprungen sein. Ich habe sie durchs Bewo zur Poilzei begleiten lassen. Die warteten vor der Tür, sind nicht mit hineingegangen, sie hat ihre Aussage ganz alleine gemacht. Es war niemand dabei, also konnte auch niemand eine Aussage machen. Nach ein paar Wochen wurde das Verfahren eingestellt. Sie hat es gelassen aufgenommen. Ganz ehrlich, ich denke das wird in diesem Fall nicht anders sein. Gibt es keine Zeugen, dann steht Aussage gegen Aussage. Unsere Staatsawaltschaft ist total überlastet und das Verfahren müsste ja erst einmal eröffnet werden. Hätte ich berechtigte Zweifel, gäbe es Zeugen ect. dann würde ich meine Klientin schon vorsichtshalber zu dem Termin begleiten. |
06.05.2011, 14:17 | #12 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 58
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Hallo Michaela,
du hast recht mit dem was du sagst. Meine Betreute sagte mir sehr deutlich, als ich den Fall mit der Polizei mit ihr besprach, es sei ja jetzt egal was sie mache. Ihr könne ja jetzt gar keiner mehr was, weil sie mich als Betreuerin hat....Da wäre es jetzt egal, wie sie sich verhalten würde... Hab jetzt vorhin nochmal einen Termin mit ihr gemacht und werde es noch einmal besprechen.... Ich würde keine Aussage machen und warten was passiert...Denn kein Mensch weiss jetzt so richtig, was die andere Person ausgesagt hat... Danke für eure Antworten... |
06.05.2011, 20:13 | #13 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ohje Blacky,
hoffentlich kannst Du die Erwartungen deiner Betreuten auch wirklich erfüllen Gruss Michaela
__________________
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07.05.2011, 02:11 | #14 |
Gesperrt
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Einer polizeilichen Vorladung wegen Anhörung muss keine Folge geleistet werden. Normalerweise wird ne Sache wegen Beleidigung von der StAA wegen Geringfügigkeit eingestellt, wenn "kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung" vorhanden ist.
Einen Betreuten ins offene Messer laufen zu lassen, ist einfach unverantwortlich. Und als Betreuer sich bei der Polizei zu melden und sagen, meine Betreute hat diese oder jene psychiatrische Erkrankung, das fände ich der Oberhammer. Bei schwerwiegenderen Sache sollte ein Anwalt die Akte beiziehen, der Betreuer diesen beauftragen. Ein Berufsbetreuer hat Ahnung in Betreuungsverfahren, aber nicht vom Strafrecht. Da sollte er sich tunlichst raushalten, die Sache an Fachleute abgeben oder Betreute unbedingt von ihrer persönlichen Aussage abhalten. Sollte durch Aussagen der Betreuten oder des Betreuers herauskommen, dass Betreute während einer Tat nicht zurechnungsfähig waren, wird diese Tat, wenn sie wegen der Schwere der Tat gewisse Tagessätze beinhalten würde (§§ 61, 62 StGB), aber im Bundeszentralregister für die nächsten paar Jahre festgehalten. Persönlichkeitsstörungen, Unzurechnungsfähigkeit, auch wegen Suchtmittelgebrauch, können bei mehreren Vorkommen mal locker 2 Jahre u.a. in der Forensik enden, (s. §§ 61 und 62 StGB). m. |
07.05.2011, 07:43 | #15 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ansonsten......das gebetsmühlenartige Nachplappern von bereits bekannten Dingen ist deutlich grenzwertig. Differenziertes Denken hat schon seine Gründe- so man denn kann. Gruss Michaela
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07.05.2011, 09:46 | #16 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 58
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ich denke, nicht das es hier falsch verstanden wird, dass ich sie noch nie ins offene Messer habe laufen lassen...Und das werde ich sicherlich auch nicht tun. Werde aber auch nicht ihre wilden Aussagen aufschreiben, wo ich weiss, dass sie sich damit noch mehr schadet...Wenn sie das machen möchte, also ihre wilde Geschichte erzählen möchte, dann muss sie das selbst tun. Es würde schliesslich auch auf mich zurückfallen...Und ich werde mich von ihr auch nicht zu unrechtmäßigen Dingen bringen lassen. Aus diesem Grunde habe ich mit ihr nochmal einen Besprechungstermin, bei dem ich ihr raten werde keine Aussage zu machen....Und was sie dann letztendlich macht liegt bei ihr...Sie läßt sich oft eben auch nichts sagen...
Ansonsten habe ich schon sehr viel für sie gemacht...Und es geht bergauf....Aber dass sie die Betreuung als Freifahrtschein für ihr Verhalten anderen gegenüber sieht, geht ja irgendwie auch nicht....Sie streitet sich ständig mit anderen Menschen, beschimpft die dann..Aber bis jetzt hat sie noch keiner angezeigt??? |
10.05.2011, 13:03 | #17 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 41
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Hallo Blacky,
Du brauchst in finanziellen Sachen keine Angst haben. Viele Inkassounternehmen und Rechtsanwälte versuchen erst einmal den Schuldnern Angst einzujagen um möglichst viel Geld "locker" zu machen. Eine gute Internetseite ist :: Schuldenratgeber - www.meine-schulden.de - Was mache ich mit meinen Schulden? :: . Dort werden viele Informationen, Musterbriefe und ähnliches bereitgestellt. Sie ist von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, also seriös. Auch die Pfändungsgrenzen sollte man dort finden, ansonsten Pfändungstabelle bei google eingeben. Die aktuellste Tabelle ist von 2005!! Vorsicht wenn kein Titel vorhanden ist!!! Schreibe nichts von "die Person kann nicht zahlen usw.". Das kann schon eine Verjährungsfrist unterbrechen. Bis Bald |
11.05.2011, 16:50 | #18 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 58
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zu spät....Hatte jetzt einen Gläubiger, dem habe ich weil er Vollstreckungsmaßnahmen einleiten wollte in einem Schreiben die Betreuung bekannt gegeben. Habe eine Forderungsaufstellung etc. angefordert und ihm gleichzeitig mitgeteilt, dass sie Leistungen bezieht und um Ausbuchung der Forderung gebeten...
War das jetzt falsch? Muss ich da jetzt für haften? lg |
11.05.2011, 17:06 | #19 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Blacky,
jetzt beruhige Dich doch mal. Was hast Du denn immer mit Deiner Haftung? Du hast -so wie Du es beschrieben hast-alles richtig gemacht. Ich rate Dir dringend im Betreuungsrechtlexikon das Kapitel über die Haftungsfrage gut durchzulesen. Gruss Michaela
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11.05.2011, 17:16 | #20 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 58
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Danke...
Ich lese es mir auf jeden Fall durch. Habe jetzt Freitag einen Termin bei der Schuldnerberatung.... Ich hoffe, dass sich dann alles klärt... Bin halt nur so aufgeregt, weil es meine ersten Fälle sind... LG |
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