Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Barbetrag zur persönlichen Vefügung § 35 Abs. 2 SGBXII

Dies ist ein Beitrag zum Thema Barbetrag zur persönlichen Vefügung § 35 Abs. 2 SGBXII im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe hier ein Schreiben vom Sozialamt: "gemäß § 35 Abs. 2 SGB XII ist Heimbewohnern ein Barbetrag (Taschengeld) zur ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 07.05.2011, 11:32   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 26.11.2009
Beiträge: 15
Standard Barbetrag zur persönlichen Vefügung § 35 Abs. 2 SGBXII

Ich habe hier ein Schreiben vom Sozialamt: "gemäß § 35 Abs. 2 SGB XII ist Heimbewohnern ein Barbetrag (Taschengeld) zur persönlichen Verfügung zu gewähren. Der Barbetrag beträgt min. 27 % vom maßgeblichen Regelsatz.
Am Ende des Schreibens schreiben die noch der auszuzahlende Barbetrag beträgt 120,77 Euro."
Das ist mir so neu, darf das Sozialamt vorschreiben wieviel ich der GPS an Taschengeld für meinen Betreuten auszahle? Und wo liegt der Regelsatz?
Ich kann ein Widerspruch einlegen, dazu muss cih erts einmal die ganze Materie kapieren? Kann mir da einer helfen?
Gruß Bärbel
Bärbel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.05.2011, 12:08   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Bärbel,

das heisst nur, dass der Barbetrag der vom Amt bewilligt wird 120,77 Euro beträgt (dieser ist einschliesslich Kleidergeld wie mir scheint, nomalerweise sind das nur 96.- irgendwas)

Gegen was willst Du denn gleich Widerspruch einlegen?

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.05.2011, 12:12   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
Standard

Zitat:
Zitat von Bärbel Beitrag anzeigen
Das ist mir so neu, darf das Sozialamt vorschreiben wieviel ich der GPS an Taschengeld für meinen Betreuten auszahle? l

Moin,

nicht das SA schreibt die Mindesthöhe des Taschengeldes vor, dass dem Hilfeempfänger zusteht, sondern das SGB XII. Das SA berechnet den Anspruch und zahlt den Betrag (120,77.-) aus. IdR ist es so, dass Heime das Taschengeldkonto führen und Du regelmäßig eine Auffüllung vornimmst und im Gegenzug die Abrechung für den Zeitraum seit der letzten Auffüllung zur Kontrolle erhälst.

Viele Grüße!
gonzo ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.05.2011, 12:23   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard

Moin Bärbel

Stell Dir vor Du lebst in dem Heim, hast keine Betreuung und bekommst diesen Brief von Sozialamt. Dann weißt du, was Dir an Heimtaschengeld zusteht und das Sozialamt zahlt.
Das Geld geht trotzdem nicht alles in Deine Hände, weil einiges davon z.B. für Medikamente o.ä draufgeht, die Du nicht selbst, sondern z.B. das Personal für Dich eingekauft hat.

Jetzt kommt die Zweite Nummer. Du hast eine Betreuerin mit Vermögenssorge. Die verwaltet das Geld und wird auch nicht alles rausgeben, weil es vielleicht sinnvoll ist, etwas zurückzulegen für besondere Bedarfe wie z.B. einen Fernseher, Rasierapparat oder auch nur einen Ausflug, der extra bezahlt werden will.

Und jetzt Nummer Drei:
Du bist die Betreuerin: Das Sozialamt stellt Deiner Betreuten die genannte Summe X als Heimtaschengeld zur Verfügung. Damit hat sich's. Mehr darf das Sozialamt nicht in die Verwendung des Geldes reinreden (reicht ja auch schon).
Wie das Geld verwendet wird liegt an den Vereinbarungen zwischen Dir und Deiner Betreuten. Da ist alles drin von
- gleich alles an die Betreute aushändigen und die verwaltet das Geld selbst (Wenn sie es gut macht, dann kann auch die Vermögenssorge aufgehoben werden).
- über Regelungen mit dem Heimpersonal über z.B. wöchentliche Einteilung
- (nur bei Einwilligungsvorbehalt und massivem gesundheitsgefährdendem Missbrauch des TG durch Alk oder Drogen) Regelungen über Einkäufe durch das Heimpersonal und keine Bargeldauszahlung an die Betreute.

also: Entweder gemeinsame Entscheidung mit der Betreuten oder Deine Entscheidung, aber nix mit Reinreden vom Amt.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2011, 07:25   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hey Imre,

Zitat:
- gleich alles an die Betreute aushändigen und die verwaltet das Geld selbst (Wenn sie es gut macht, dann kann auch die Vermögenssorge aufgehoben werden).
ich glaube das schafft jetzt Verwirrung. Wenn ein Heimbewohner mit seinem Barbetrag auskommt sollte man deswegen die Vermögenssorge nicht aufheben lassen. Die braucht man nämlich wieder um Heimkosten beantragen, zahlen und evtl. reklamieren zu können.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.05.2011, 19:21   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Hey Imre,



ich glaube das schafft jetzt Verwirrung. Wenn ein Heimbewohner mit seinem Barbetrag auskommt sollte man deswegen die Vermögenssorge nicht aufheben lassen. Die braucht man nämlich wieder um Heimkosten beantragen, zahlen und evtl. reklamieren zu können.

Gruss Michaela
OK Michaela, in dem Punkt hast Du recht.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:51 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39