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gerhard989064 13.05.2011 10:31

Einsatz von Zinsen trotz Schongrenze
 
Hallo mein Betreuter lebt in einem soziotherapeutischen Wohnheim, Kostenträger die zuständige Kreisverwaltung.
Er besitzt ein Sparbuch mit einem Guthaben unter 2.000,00 €. Weiteres Vermögen ist nicht gegeben.
Nun sind im 2007-2010 Zinsen i.H.v. 39,85 € als Einnahme entstanden.
Die Kreisverwaltung fordert mich auf, diesen Betrag zurückzuerstatten. Ist nicht bis 2.600,00 alles geschützt? Gibt es dazu Urteile? Macht Widerspruch Sinn?
Vielen Dank für entsprechende Tips!


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