Einsatz von Zinsen trotz Schongrenze
Hallo mein Betreuter lebt in einem soziotherapeutischen Wohnheim, Kostenträger die zuständige Kreisverwaltung.
Er besitzt ein Sparbuch mit einem Guthaben unter 2.000,00 €. Weiteres Vermögen ist nicht gegeben. Nun sind im 2007-2010 Zinsen i.H.v. 39,85 € als Einnahme entstanden. Die Kreisverwaltung fordert mich auf, diesen Betrag zurückzuerstatten. Ist nicht bis 2.600,00 alles geschützt? Gibt es dazu Urteile? Macht Widerspruch Sinn? Vielen Dank für entsprechende Tips! |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:00 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.