Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufbetreuer kommt seiner Pflicht nicht nach !! im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo ,
meine Vater hat seit Dezenber 2010 einen Vermögensbetreuer. Im März 2011 wurde durch den Medezinischen Dienst die 3 ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
13.05.2011, 11:01 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 05.04.2008
Beiträge: 19
|
Berufbetreuer kommt seiner Pflicht nicht nach !!
Hallo ,
meine Vater hat seit Dezenber 2010 einen Vermögensbetreuer. Im März 2011 wurde durch den Medezinischen Dienst die 3 Pflegestufe festgestellt. Meine Mutter macht die Beteung in der Gesundheitssorgen. Es wurde den Vermögensbetreuer unverzüglich mitgeteilt das sich die Pflegestufe geänder hat. Mein Vater hat eine Zusatzversicherung die ab Pflegestufe 3 die kostenüberminnt . Der Vermögensbetreuer und bis heute keine Antrag bei der Versicherung gestellt. Es ist in seinen Aufgabenkreis mit enthalten. Desweitern wurde eine Rechnug von Ihn noch nicht gezahlt , wo jetzt ein Mahnung gekommen ist. Der Schaden beläuft sich bis jetzt auf ca.3000 Euro. Was können wir jetzt tun ? Gruß Olaf |
13.05.2011, 11:10 | #2 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 418
|
Moin Olaf!
Hast Du den Betreuer mal gefragt, warum diese Sachen nicht erledigt wurden?...wie hat er denn reagiert? Gruß, Thorsten
__________________
|
13.05.2011, 11:19 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 05.04.2008
Beiträge: 19
|
Der Beteuer ist nur sehr schwer per Telefon zu erreichen . Er wurde am 02.05. von der RA meiner Mutter dran errinnert per Brief. Da hat er bis heute auch nicht darauf reagiert .
|
17.05.2011, 15:10 | #4 |
Gesperrt
Registriert seit: 15.05.2011
Beiträge: 24
|
Pflichtverletzung
Sollte es sich um eine Pflichtverletzung von Seiten des Betreuers handeln, dann ist dieser in Rückgriff zu nehmen. Ist ein Schaden enstanden, muss er oder seine Versicherung dafür aufkommen.
Vermögenssorge beinhaltet auch, dass er Anträge stellt, welche dazu da sind, das Vermögen zu sichern, hier die Kosten für die Zusatzleistungen der Pflege durch eine Zusatzversicherung, die aber erst - so habe ich es verstanden - abgerufen werden muss. Die Leistung muss also erst beantragt werden. Wurde der Betreuer rechtzeitig über die Zusatzversicherung unterrichtet - nachweisbar. Hat er trotzdem nichts gemacht und ist dadurch ein Schaden entstanden, der nicht wieder gut gemacht werden kann. Z.B durch Kulanz der Versicherung, wenn jetzt rückwirkend ein Antrag auf Leistungsübernahme gestellt wird, dann muss der Betreuer zahlen. Das Gericht ist auf jeden Fall zu informieren, dass es in den Akten ist. Der RA sollte den Betreuer mit einer Frist auffordern, STellung zu nehmen und die Leistungsbeantragung nachzuweisen. Tut er dies nicht, würde ich selbst einen Antrag bei der Versicherung stellen und das Gericht informieren, dass der Betreuer seine Aufgaben nicht wahrnimmt und das Gericht bitten, eine Entscheidung zu treffen, damit Ihr bzw. der BEtreute nicht auf dem Schaden sitzen bleibt. |
17.05.2011, 19:12 | #5 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Hallo zusammen,
bevor ich an Regress denke würde ich versuchen das mit der Versicherung noch zu regulieren. Regress geht nur wenn dem Betreuten ein tatsächlich zu beziffernder Schaden entstanden ist. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
17.05.2011, 19:38 | #6 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
|
Hallo Olaf,
Frage am Rande: die Mutter hat die Gesundheitssorge; warum nicht - ggf. mit Deiner Unterstützung - auch die Vermögenssorge?-Bietet sich bei Eheleuten bzw. Familien doch an. Dann kann man sich den evt. Hickhack mit externen Betreuern sparen. mfg |
18.05.2011, 16:36 | #7 |
Einsteiger
Registriert seit: 05.04.2008
Beiträge: 19
|
@ Carlos
Das ging leider nicht . Ich hatte nie ein gutes Verhältnis zu meinen Vater . Und es hat dann noch jemand einen anonyen Brief an das Gericht geschrieben . Deshalb ist ein Verögensbeteuer dazwischen . Und alls info für alle : Er wurde seit den 02.05.2011 zwei mal von der RA meiner Mutter angeschrieben . Er hatt es wohl nicht nötig mal zu antworten . Heute ist noch ein Schreiben mit 7 Tagen Zeit raus für die Stellungsnahme . Wenn wieder keine Antwort kommt kriegt am nächsten Donnerstag der Rechtspfleger kenntnis über den Vorfall . |
Lesezeichen |
|
|