Dies ist ein Beitrag zum Thema Eine Frage im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Da ich nicht in der Naehe meines Vaters wohne, hatte ich durch den Sozialdienst einen Berufsbetreuer beantragt.
Obwohl mein Vater ...
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14.05.2011, 17:26 | #1 |
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Registriert seit: 03.05.2011
Beiträge: 7
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Eine Frage
Da ich nicht in der Naehe meines Vaters wohne, hatte ich durch den Sozialdienst einen Berufsbetreuer beantragt.
Obwohl mein Vater einen letzten Willen machen wollte, sagte das Sozialamt das der letzte Wille nicht gueltig waere da er Demenz hat. Nun lese ich das Menschen mit Demenz keine Beschraenkungen haben; waehlen gehen usw. Mein Vater ist nun gestorben und ohne einen letzten Willen. Ein Nachlass ist vorhanden. Ich bin der einzigste Erbe. Warum teilt der Betreuer mir nicht mit was vorhanden ist? Obwohl mein Vater fuer die letzten 8 Monate nicht in seiner Wohnung gelebt hat, ist die Wohnung heute noch nicht aufgeloest worden. Aus dem Nachlass werden alle Unkosten bezahlt und ich habe noch nie eine Erklaerung erhalten was die Unkosten sind.. Was kann ich machen damit alles abgeschlossen werden kann? Danke, Kris |
14.05.2011, 17:54 | #2 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 418
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Moin Kris!
So ganz verstehe ich das nicht...mit dem Tod des Betreuten endet die Betreuung...! Du solltest Dich für alle Informationen an das Nachlassgericht wenden! Lieben Gruß, Thorsten
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14.05.2011, 17:55 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,592
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Moin Kris
Wenn Dein Vater einen rechtlichen Betreuer (mit dem Aufgabenbereich Vermögenssorge) gehabt hat und im Laufe der Betreuung verstorben ist, dann ist der Betreuer verpflichtet eine abschließende Rechnungslegung anzufertigen und die unterlagen an die oder den Erben herauszugeben. wenn Du Alleinerbin bist, dann weise es dem Betreuer gegenüber nach, und er muss alle Unterlagen an Dich herausgeben. Damit auch das Vermögen zum Todestag des Vaters und auch seine Rechnungslegungsunterlagen. Damit kannst Du ersehen, was aus seinem Vermögen geworden ist, bzw. wie es verwendet wurde. Es ist aber auch Deine Sache, den Betreuer anzusprechen und ihm mitzuteilen, dass Du Erbe bist. Wenn er möglicherweise nicht weiß, dass es dich gibt oder wie Du zu erreichen bist, kann er die Unterlagen auch nicht rausgeben. Ich habe einige Unterlagen von verstorbenen Betreuten in meinem Archiv und weiß nicht wohin mit dem Kram. Wenn Vermögen vorhanden war - aber keine Erben bekannt - dann habe ich das Vermögen bei der Hinterlegungsstelle abgegeben und gut. D.h. wenn ich keine Erben gekannt habe, konnte ich ihnen auch nix herausgeben. Es liegt also auch ein Stück weit an Dir aktiv zu werden. Viel Glück und MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
14.05.2011, 18:55 | #4 |
Gesperrt
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Beiträge: 7
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Eine Frage
[quote=Imre Holocher;50911]Moin Kris
>Wenn Dein Vater einen rechtlichen Betreuer (mit dem >Aufgabenbereich Vermögenssorge) gehabt hat und im Laufe der >Betreuung verstorben ist, dann ist der Betreuer verpflichtet eine >abschließende Rechnungslegung anzufertigen und die unterlagen >an die oder den Erben herauszugeben. Der Betreuer wurde von dem Gericht bestimmt. Der Betreuer weiss das ich der allein Erbe bin. Ich habe keine Entrechnungen bekommen. Ich lebe 10 000 km von Deutschland und konnte meinen Vater nicht selbst pflegen, deswegen hatte ich Hilfe beantragt. >wenn Du Alleinerbin bist, dann weise es dem Betreuer gegenüber >nach, und er muss alle Unterlagen an Dich herausgeben. Damit >auch das Vermögen zum Todestag des Vaters und auch seine >Rechnungslegungsunterlagen. Damit kannst Du ersehen, was >aus seinem Vermögen geworden ist, bzw. wie es verwendet >wurde. Ich habe nie eine Aufrechnung bekommen. Der Betreuer weiss das ich Allein Erbe bin. Der Betreuer sagte mir das das Gericht einen Nachlass Betreuer abgelehnt hat, jedoch habe ich keine Unterlagen von dem Gericht das das der Fall ist. >Es liegt also auch ein Stück weit an Dir aktiv zu werden. Ich war regelmaessig mit dem Betreuer und dem Altenheim in Verbindung. Via email and telefon. Auf jeden Fall Danke ich Ihnen fuer Ihre Worte. Es bestaetigt was ich gedacht habe. Das ich ein Recht habe zu wissen was der Zustand des Nachlasses ist. Natuerlich ist es nicht so einfach wenn man so weit von Deutschland lebt. Kris |
15.05.2011, 00:02 | #5 |
Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
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Moin,
wurde denn das Erbscheinverfahren bereits beim zuständigen Nachlassgericht abgeschlossen und der Erbschein dem Betreuer als Beleg übersandt, oder weiß der Betreuer nur dass Du der einzige Verwandte bist? Grüße! |
30.05.2011, 16:26 | #6 | |
Gesperrt
Registriert seit: 03.05.2011
Beiträge: 7
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Zitat:
Das ist noch mit dem Gericht, jedoch hat das Notariat bestaetigt das aufgrund gesetzlicher Erbfolge, ich allein beerbt wurde. Danke |
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10.12.2016, 12:23 | #7 | |
Einsteiger
Registriert seit: 04.05.2013
Beiträge: 15
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gibt es zu der u. g. Verpflichtung einen § ??
Zitat:
Guten Tag, gibt es einen § der die Herausgabe der Unterlagen klar regelt? Für eine Antwort bin ich bereits jetzt dankbar. Schönen Tag noch |
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10.12.2016, 15:45 | #8 |
Einsteiger
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gericht, nachlass, wohnung aufloesung |
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