Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Eine Frage

Dies ist ein Beitrag zum Thema Eine Frage im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Da ich nicht in der Naehe meines Vaters wohne, hatte ich durch den Sozialdienst einen Berufsbetreuer beantragt. Obwohl mein Vater ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 14.05.2011, 17:26   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 03.05.2011
Beiträge: 7
Standard Eine Frage

Da ich nicht in der Naehe meines Vaters wohne, hatte ich durch den Sozialdienst einen Berufsbetreuer beantragt.
Obwohl mein Vater einen letzten Willen machen wollte, sagte das Sozialamt das der letzte Wille nicht gueltig waere da er Demenz hat.
Nun lese ich das Menschen mit Demenz keine Beschraenkungen haben; waehlen gehen usw.
Mein Vater ist nun gestorben und ohne einen letzten Willen. Ein Nachlass ist vorhanden. Ich bin der einzigste Erbe.
Warum teilt der Betreuer mir nicht mit was vorhanden ist?
Obwohl mein Vater fuer die letzten 8 Monate nicht in seiner Wohnung gelebt hat, ist die Wohnung heute noch nicht aufgeloest worden.
Aus dem Nachlass werden alle Unkosten bezahlt und ich habe noch nie eine Erklaerung erhalten was die Unkosten sind..

Was kann ich machen damit alles abgeschlossen werden kann?
Danke, Kris
Kris ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2011, 17:54   #2
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 418
Standard

Moin Kris!

So ganz verstehe ich das nicht...mit dem Tod des Betreuten endet die Betreuung...!

Du solltest Dich für alle Informationen an das Nachlassgericht wenden!

Lieben Gruß,

Thorsten
__________________
Superthor! ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2011, 17:55   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin Kris

Wenn Dein Vater einen rechtlichen Betreuer (mit dem Aufgabenbereich Vermögenssorge) gehabt hat und im Laufe der Betreuung verstorben ist, dann ist der Betreuer verpflichtet eine abschließende Rechnungslegung anzufertigen und die unterlagen an die oder den Erben herauszugeben.

wenn Du Alleinerbin bist, dann weise es dem Betreuer gegenüber nach, und er muss alle Unterlagen an Dich herausgeben. Damit auch das Vermögen zum Todestag des Vaters und auch seine Rechnungslegungsunterlagen. Damit kannst Du ersehen, was
aus seinem Vermögen geworden ist, bzw. wie es verwendet wurde.

Es ist aber auch Deine Sache, den Betreuer anzusprechen und ihm mitzuteilen, dass Du Erbe bist. Wenn er möglicherweise nicht weiß, dass es dich gibt oder wie Du zu erreichen bist, kann er die Unterlagen auch nicht rausgeben.

Ich habe einige Unterlagen von verstorbenen Betreuten in meinem Archiv und weiß nicht wohin mit dem Kram. Wenn Vermögen vorhanden war - aber keine Erben bekannt - dann habe ich das Vermögen bei der Hinterlegungsstelle abgegeben und gut.
D.h. wenn ich keine Erben gekannt habe, konnte ich ihnen auch nix herausgeben.

Es liegt also auch ein Stück weit an Dir aktiv zu werden.

Viel Glück und
MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2011, 18:55   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 03.05.2011
Beiträge: 7
Standard Eine Frage

[quote=Imre Holocher;50911]Moin Kris

>Wenn Dein Vater einen rechtlichen Betreuer (mit dem >Aufgabenbereich Vermögenssorge) gehabt hat und im Laufe der >Betreuung verstorben ist, dann ist der Betreuer verpflichtet eine >abschließende Rechnungslegung anzufertigen und die unterlagen >an die oder den Erben herauszugeben.

Der Betreuer wurde von dem Gericht bestimmt.
Der Betreuer weiss das ich der allein Erbe bin.
Ich habe keine Entrechnungen bekommen.
Ich lebe 10 000 km von Deutschland und konnte meinen Vater nicht selbst pflegen, deswegen hatte ich Hilfe beantragt.

>wenn Du Alleinerbin bist, dann weise es dem Betreuer gegenüber >nach, und er muss alle Unterlagen an Dich herausgeben. Damit >auch das Vermögen zum Todestag des Vaters und auch seine >Rechnungslegungsunterlagen. Damit kannst Du ersehen, was
>aus seinem Vermögen geworden ist, bzw. wie es verwendet >wurde.

Ich habe nie eine Aufrechnung bekommen.
Der Betreuer weiss das ich Allein Erbe bin.
Der Betreuer sagte mir das das Gericht einen Nachlass Betreuer abgelehnt hat, jedoch habe ich keine Unterlagen von dem Gericht das das der Fall ist.

>Es liegt also auch ein Stück weit an Dir aktiv zu werden.

Ich war regelmaessig mit dem Betreuer und dem Altenheim in Verbindung. Via email and telefon.

Auf jeden Fall Danke ich Ihnen fuer Ihre Worte. Es bestaetigt was ich gedacht habe. Das ich ein Recht habe zu wissen was der Zustand des Nachlasses ist. Natuerlich ist es nicht so einfach wenn man so weit von Deutschland lebt.
Kris
Kris ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.05.2011, 00:02   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
Standard

Moin,

wurde denn das Erbscheinverfahren bereits beim zuständigen Nachlassgericht abgeschlossen und der Erbschein dem Betreuer als Beleg übersandt, oder weiß der Betreuer nur dass Du der einzige Verwandte bist?

Grüße!
gonzo ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.05.2011, 16:26   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 03.05.2011
Beiträge: 7
Standard

Zitat:
Zitat von gonzo Beitrag anzeigen
Moin,

wurde denn das Erbscheinverfahren bereits beim zuständigen Nachlassgericht abgeschlossen und der Erbschein dem Betreuer als Beleg übersandt, oder weiß der Betreuer nur dass Du der einzige Verwandte bist?

Grüße!
Gonzo,
Das ist noch mit dem Gericht, jedoch hat das Notariat bestaetigt das aufgrund gesetzlicher Erbfolge, ich allein beerbt wurde.
Danke
Kris ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.12.2016, 12:23   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.05.2013
Beiträge: 15
Lächeln gibt es zu der u. g. Verpflichtung einen § ??

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin Kris

Wenn Dein Vater einen rechtlichen Betreuer (mit dem Aufgabenbereich Vermögenssorge) gehabt hat und im Laufe der Betreuung verstorben ist, dann ist der Betreuer verpflichtet eine abschließende Rechnungslegung anzufertigen und die unterlagen an die oder den Erben herauszugeben.

wenn Du Alleinerbin bist, dann weise es dem Betreuer gegenüber nach, und er muss alle Unterlagen an Dich herausgeben. Damit auch das Vermögen zum Todestag des Vaters und auch seine Rechnungslegungsunterlagen. Damit kannst Du ersehen, was
aus seinem Vermögen geworden ist, bzw. wie es verwendet wurde.

Es ist aber auch Deine Sache, den Betreuer anzusprechen und ihm mitzuteilen, dass Du Erbe bist. Wenn er möglicherweise nicht weiß, dass es dich gibt oder wie Du zu erreichen bist, kann er die Unterlagen auch nicht rausgeben.

Ich habe einige Unterlagen von verstorbenen Betreuten in meinem Archiv und weiß nicht wohin mit dem Kram. Wenn Vermögen vorhanden war - aber keine Erben bekannt - dann habe ich das Vermögen bei der Hinterlegungsstelle abgegeben und gut.
D.h. wenn ich keine Erben gekannt habe, konnte ich ihnen auch nix herausgeben.

Es liegt also auch ein Stück weit an Dir aktiv zu werden.

Viel Glück und
MfG

Imre


Guten Tag,
gibt es einen § der die Herausgabe der Unterlagen klar regelt?
Für eine Antwort bin ich bereits jetzt dankbar.

Schönen Tag noch
morgenaachen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.12.2016, 15:45   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.05.2013
Beiträge: 15
Standard

Zitat:
Zitat von morgenaachen Beitrag anzeigen
Guten Tag,
gibt es einen § der die Herausgabe der Unterlagen klar regelt?
Für eine Antwort bin ich bereits jetzt dankbar.

Schönen Tag noch

Hab es § schon gefunden und darüber hinaus einige UrteileWünsche Allen noch ein schönes Wochende
morgenaachen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
gericht, nachlass, wohnung aufloesung


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:21 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39