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Rechnungslegung vs. Vermögensübersicht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnungslegung vs. Vermögensübersicht im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen, habe eine vom Gericht eine Aufforderung erhalten den Jahresbericht nebst Rechnungslegung einzureichen, nachdem ich im letzten Jahr diese ...


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Alt 16.05.2011, 14:07   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 19.01.2010
Ort: Neuss
Beiträge: 17
Standard Rechnungslegung vs. Vermögensübersicht

Hallo Zusammen,

habe eine vom Gericht eine Aufforderung erhalten den Jahresbericht nebst Rechnungslegung einzureichen, nachdem ich im letzten Jahr diese als dritte Betreuung übernommen habe. Außerdem soll eine Vermögensübersicht nebst Nachweisen einreichen. Worin besteht hier jetzt der Unterschied? Hätte jetzt normalerweise einen Jahresbericht und ein Vermögensverzeichnis erstellt.

Kann man sich das jährliche Vermögensverzeichnis nicht nach Rücksprache mit dem Gericht ersparen, wenn sowieso kein Vermögen besteht?

Vielen Dank für Eure Tipps!

Víele Grüße

Manuel
Firestar ist offline  
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Alt 17.05.2011, 14:29   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Hallo,

die (jährliche) Rechnungslegung bzw. der Rechnungslegungsbericht beinhaltet ja automatsich eine Vermögensübersicht; zumindest die mir bekannten Vordrucke gestalten sich so.

Ein Vermögensverzeichnis ist m.E. nur zu Beginn einer Betreuung zu fertigen. Danach erfolgen nur noch Rechnungslegungsberichte, die aber - wie gesagt - ein solches quasi auch beinhalten.

Zitat:
Hätte jetzt normalerweise einen Jahresbericht und ein Vermögensverzeichnis erstellt.
Jahresbericht mit Rechnungslegung wäre hier wohl die treffende Bezeichnung.

Zitat:
Kann man sich das jährliche Vermögensverzeichnis nicht nach Rücksprache mit dem Gericht ersparen, wenn sowieso kein Vermögen besteht?
Kann man nach meinen Erfahrungen insofern, dass lediglich Abschnitt 1 des Rechnungslegungsberichts erstellt wird - also nur die Vermögensbestände melden. Ggf. - sofern das Gericht dies wünscht - auch noch die Konto- bzw. Bankauszüge beifügen. Auf das Abpinseln der betr. Einzelbuchungen darf dann verzichtet werden.
Diese "vereinfachte Rechnungslegung" würde ich vor allem dann bei Gericht beantragen, wenn kaum oder kein Geld und Vermögen zu verwalten ist; z.B. bei Sozialleistungsbezug und wenn d. Betreute eigenständig über sein Geld verfügt.
Manche Rechtspfleger erlauben diese Verfahrensweise sogar ohne Antrag d. Betreuer, wenn dies nach Einsicht in die Vermögens- bzw. Rechnungsunterlagen sinnvoll erscheint.

mfg

Geändert von carlos (17.05.2011 um 14:31 Uhr)
carlos ist offline  
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Alt 17.05.2011, 15:57   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.05.2011
Beiträge: 24
Rotes Gesicht ja ja der Jahresbericht

Hallo, hier bei uns wünschen Sie ein Vermögensverzeichnis im Prinzip für das vergangene Jahr. Da gibt es einen Vordruck. Lass ihn dir vom Gericht zusenden. Dort muss der Anfangsbestand von vor einem Jahr und der Endbestand zum Stichtag verzeichnet sein. Dazu (zumindest bei uns) muss man eine Einzelaufstellung der Kontobewegungen nebst KOntobelegen und anderen Belegen (Rechnungen; Bescheiden usw.) beifügen. Gibt es eine Handkasse, also einen Barbestand, welcher auch vorhanden war und mit dem gearbeitet wurde, muss auch hier eine Einzelauflistung nebst Belegen (Quittungen über Ein- und AUszahlungen) vorgelegt werden.

Aber ich habe schon gehört, dass das von Rechtspfleger zu Rechtspfleger, von Gericht zu Gericht und sogar von BEtreuer zu Betreuer unterschiedlich gehandhabt wird. Am besten den jeweiligen Rechtspfleger fragen, wie er es denn gern hätte, spart Arbeit und Mühe.

Gruß aus Erfurt Kat
little-girly ist offline  
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Alt 18.05.2011, 10:53   #4
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
Standard

Hallo Firestar,

Tipp:
Wenn Du nur 3 Betreuungen hast, lade Dir die Testversion des Betreuungsprogramms von Pedel. Ist kostenlos. www.plesoft.de

Dort kann man einfach ein Vermögensverzeichnis incl. Kontoführung leicht bearbeiten. Sicherlich gibt es auch andere Programme. Ich persönlich finde das von Pledel einfach zu handhaben.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Stichworte
rechnungslegung, vermögensverzeichnis

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