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Rechnungslegung wenn Betreuer einziger Sohn ist

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnungslegung wenn Betreuer einziger Sohn ist im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Abend , ich bin neu hier und hab grad so einige Unklarheiten. Ich habe vor 5 Jahren die Betreuung ...


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Alt 26.05.2011, 00:29   #1
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Registriert seit: 21.05.2011
Ort: 99974 Mühlhausen
Beiträge: 5
Standard Rechnungslegung wenn Betreuer einziger Sohn ist

Guten Abend ,
ich bin neu hier und hab grad so einige Unklarheiten.
Ich habe vor 5 Jahren die Betreuung meiner Mutter in der Gesundheits und Vermögenssorge übernommen!
4 Jahrelang habe ich akribisch Rechnungen, Quittungen etc. gesammelt.Im letzten jahr hatte ich einige persönlich Veränderungen und Rückschläge, ich habe daher Quittungen etc. bei meiner Mutter im Heim gelagert.
Meine Mutter hat zu ihrer Schwester engen Kontakt, diese besucht sie fast täglich im Heim, kauft mit ihr ein LM, Kleidung, Pflegeartikel was eben so anfällt. Leider hat sie auch die blöde Angelegenheit den Schwestern die Arbeit zu erleichtern und räumt gelegentlich auf, dabei dachte sie eben auch daran die ganzen hinterlegten Quittungen vom letzten Kalenderjahr in den Müll zu entsorgen.
Nun ist natürlich der Fall der Fälle eingetroffen und ich bin zur Rechnungslegung aufgefordert.
Wie verhält sich das, wenn ich als einziger leiblicher Sohn die Vermöenssorge habe? Darf man mich überhaupt dazu veranlagen???
Die größten Ausgaben sind monatliche Taschengeld zahlungen welche ich meiner Mutter wöchentlich beim Besuch übergebe, dafür kann ich keine Quittungen vorlegen oder muss ich mir von meiner Mutter den Erhalt ihres eigenen Geldes Quittieren lassen??
Eine Summe von ca. 300€ kann ich ebenfalls nicht nachweisen, ihre Schwester kauft gelegentlich nötige Dinge und eben diese Quittungen sind verschwunden, sie ruft dann kurz durch und unterrichtet mich davon was sie von mir bzw. ihrer schwester für was an Geld bekommt!
Ich wurde noch nie zur Rechnungegung veranlasst, ich nehme an Grund dafür ist die Auszahlung einer Versicherung über 12,000€ von denen ich 6000 in eine Sterbegeldversicherung angelegt habe, der Rest ist nach wie vor auf ihrem Konto. Abgesehen von 1700€. Das Geld habe ich mir mit Erlaubnis meiner Mutter geliehen, nun lese ich im Internet das ich für sowas die Erlaubnis vom gericht hätte haben müssen. Hatte ich natürlich nicht. Also es lief alles schief was auch nur geht. Ich muss dazu sagen ich hatte NIE eine Aufklärung was eigentlich meine Rechte und Pflichten sind, ich habe eben immer Versucht für meine Mutter das bBeste zu tun und ihre Wünsche zu berücksichtigen. Die 1700€ haben wir mittlerweile angespart, Zusammengekratzt und zahlen sie demnächst aufs Konto zurück. Was kann mir schlimmstenfalls passieren und wie soll ich die Rechnungslegung aufbauen über Taschengeld und Quittungslose Ausgaben??? Ich habe als erstes Versucht mir Rat beim Rechtspfleger zu holen dies blieb leider sehr Ergebnis- und Auskunftslos.
Ich hoffe das einige Fragen hier Klärung finden, ich befürchte langsam ein Magengeschwür zu bekommen.
dirk ist offline  
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Alt 26.05.2011, 20:50   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin Dirk

Rechnungslegungen bei ehrenamtlichen Betreuern sind so eine Sache. Sie müssen nicht so auf Heller und Pfennig gemacht werden, wie bei Berufsbetreuern. Aber sie können durchaus auch in gründlicher Form verlangt werden. Auch können sie nach mehreren Jahren als Abschlussrechnungslegung verlangt werden, wenn die Betreuung beendet ist.
(So viel für das Magengeschwür...)


Kann dir Deine Mutter bestätigen, dass Du ordentlich mit Ihrem Geld umgegangen ist, also eine Entlastung erteilen?
Dann würde ich dem Rechtspfleger die Situation so schildern, wie du es hier getan hast und die Entlastung durch die Betreute anbieten.

Wenn der Rechtspfleger nicht auf heller und Pfennig haben will, dann kannst Du rekonstruieren, was am Anfang an Geld da war (Vermögensverzeichnis), was regelmäßig an Rente reingekommen ist, die Versicherungsauszahlung nicht vergessen und auf der anderen Seite die Regelmäßigen Kosten (Taschengeld, Klamotten, Lebensmittel etc.) dagegenstellen. Wenn das so etwa paßt wird der Rechtspfleger wahrscheinlich schon zufrieden sein. Sie bekommen von Angehörigen häufig weitaus schlimmere Abrechnungen zu sehen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 28.05.2011, 01:40   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 27.05.2011
Ort: Mayen
Beiträge: 15
Standard Rechnungslegung

Hallo ,

bestimmte Familienangehörige wie Ehegatte, Eltern und Kinder sind von der jährlichen Rechnungslegung befreit. Der § 1908i Abs. 2 Satz 2 BGB gibt da Auskunft.

Ichtio
Ichtio ist offline  
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Alt 28.05.2011, 21:52   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 21.05.2011
Ort: 99974 Mühlhausen
Beiträge: 5
Standard Bestätigen

Bestätigen ja, auch ihre Schwester würde bestätigen das sie anziehsachen, Pflegartikel etc. gekauft hat, dann trinkt Muttern noch relativ regelmässig mehrmals die Woche Kaffee und Kuchen in der Cafeteria.
Also bestätigen würde sie es, sie sagt ja selbst sie können mit ihrem Geld machen was sie will. Das Problem ist nur inwieweit sie das aufgrund ihres geistigen Zustandes versteht!
Also vorm Wohnheim hat sie sich zum bsp. täglich zum Frühstück und Abendbrot kostenspieleig von Fix und fertig belegten Bäckerbrötchen ernährt das stück so zw. 2 und 4€ und das bei dem Werkstattlohn. Also Dirk hatte auch damals das Geld zugeteielt aber ich denke eben das sie über den Wert des Geldes bzw. Geld allgemein keine Vorstellung hat, ich weiß nicht in wie weit der Rechtspfleger das mit einbezieht.

Danke schön erstmal für die beruhigenden Worte ich denke jetzt regt er sich weniger auf...erstmal!!!

Geändert von dirk (28.05.2011 um 22:11 Uhr)
dirk ist offline  
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