Dies ist ein Beitrag zum Thema OEG im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Ursula, Geld gibt es nur ab dem Zeitpunkt, wo der Antrag beim VA eingegangen ist. Rückwirkend ist nix möglich. ...
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14.09.2006, 02:35 | #11 |
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Liebe Ursula, Geld gibt es nur ab dem Zeitpunkt, wo der Antrag beim VA eingegangen ist. Rückwirkend ist nix möglich. Eingang der Antragstellung. Evtl. erst mal soweit ausfüllen wie möglich, hinschicken und dann abwarten, was noch für Fragen dem VA zu beantworten sind (und da kannst du dich auf eine Menge Papierkram gefaßt machen) , Gruss von mary
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14.09.2006, 22:29 | #12 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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an Ursula
Hallo Ursula,
die Bundesbehandlungsscheine werden vom Versorgungsamt ausgegeben. Z. B. wenn jemand anerkannter Kriegsbeschädigter ist. Voraussetzung ist aber immer, dass das Amt die Schädigung per Bescheid anerkannt hat und Anspruch auf Heilbehandlung besteht. Allerdings komme ich hier langsam in einen Intressenkonflikt, da ich in eben diesem Amt arbeite, dass wohl für Deine Betreute zuständig ist. Andererseits bin ich in einem ganz anderen Bereich tätig, und ich kann mich ja allgemein mal erkundigen, schreib mir einfach eine Mail. Gruss Andreas |
15.09.2006, 01:02 | #13 |
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Andreas, ist ja wirklich ein Zufall. Ihr zwei solltet euch echt nur noch privat mailen , Gruss von mary
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15.09.2006, 12:33 | #14 |
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keep cool
Hallo Andreas,
Keine unnötige Panik! Das VA in Lübeck ist nicht zuständig. Das kann dich vielleicht vorerst beruhigen. Also, so nah kommt dir dieser Fall letztendlich nicht. Gruß! Ursula |
16.09.2006, 11:33 | #15 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Zitat:
ich glaube in aller Bescheidenheit, dass euch dann etwas fehlen würde. Grins. Natürlich habe ich meine Ecken und Kanten, und bei manchen Beiträgen kann ich einfach nicht widerstehen, sie dem Verfasser um die Ohren zu hauen. Denn mitunter kann ich nur noch den Kopf schütteln, welche angeblichen Probleme manche Menschen haben. Andererseits versuche ich schon, alle Ernst zu nehmen. Nur klappt das nicht immer, da bin ich auch nur Mensch. Schlimm fand ich in letzter Zeit diese profilierungssüchtigen Gestalten, die meinten, sie hätten die Weisheit mit Löffeln gefr*** und dabei mehr Schaden anrichten als Gutes tun. Diese Leute gehen mir fürchterlich auf die Nerven. Ich hoffe aber, dass mir der eine oder andere verbale Ausrutscher verziehen wird, und dass hier weiterhin viele schreiben. Gruss Andreas |
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18.09.2006, 01:03 | #16 |
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:evil: mal hüstel, von wegen profilierungssüchtige "Gestalten".
Ich fand diese Sichtweise übringes auch sehr interessant, Gruss mary |
05.03.2008, 12:01 | #17 |
Gast
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Hallo,
Bei uns ist die OEG noch nicht durch. Das dauert und dauert, die sitzen ewig und drei Tage auf den Gutachten bevor es zur Entscheidung kommt. Dabei ist die Sachlage völlig klar – meine Betreute ist sexuell mißbraucht worden von einem deshalb verurteilten Täter. Seitdem ist sie auffällig und untergebracht worden.Vorher gab es schon Mißbrauch in der Familie an ihren Geschwistern, also ist doch zu schlußfolgern, dass sie jede Menge davon mitbekommen hat. Unter welch furchtbarem Milieu hat man sie heranwachsen lassen, ein kleines Mädchen, leicht geistig behindert. Und dass sie nun psychisch auffällig geworden ist, ist doch nachzuvollziehen. Psychiatrische Einrichtungen haben ihr keine Traumatherapien angeboten, das müßte ja sonst irgendwo vermerkt sein. Es gibt nur Medikamente und immer neue striktere Regeln für sie. Dass sie dadurch aggressiver wird, liegt auf der Hand. Und es ist unschwer zu erkennen, dass die diversen Einrichtungen und Wohngruppen mit psychiatrisch auffälligen Menschen sie geprägt haben. Am Dienstag findet ein Gespräch mit der Wohngruppenleiterin und der Psychologin der momentanen Einrichtung statt. Am liebsten würde ich nicht hingehen. Dieses reden, reden, reden...die sollen sich einfühlen, die sollen überlegen, wenn sie fühlen und handeln, wenn sie etwas spüren. Die Opfer werden zu Tätern gemacht, großer, großer Mist ist das. Am Ende kommt sie noch in die Forensik, das darf nicht passieren!Was kann man tun? Liebe Grüße! Ursula |
05.03.2008, 16:18 | #18 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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ohne
Hallo,
ich kann wirklich nur eine Untätigkeitsklage empfehlen. Mehr schreibe dazu weder hier noch privat, warum, kann sich jeder denken. Gruss Andreas |
05.03.2008, 18:28 | #19 |
Gast
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Bitte
Hallo Andreas,
was ist eine Untätigkeitsklage? Wo reicht man sie ein, wie geht man da vor? Bitte drück dich nicht, wir brauchen deinen Rat! Liebe Grüße! Ursula |
05.03.2008, 23:24 | #20 |
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Andreas, da gibts doch das Forum "global-help" Soziales Entschädigungsrecht.
Ich kenne mich mit dem OEG/BVG auch aus. Natürlich nicht bei weitem so gut wie du, was den BSA und die AR angeht.. Da kann Ursula auch ihre Infos herbekommen, wenn du schon privat keine rausrückst. Also nee.... Gruss mary |
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bvg, entschädigung, oeg, versorgungsamt |
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