Dies ist ein Beitrag zum Thema OEG im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Und gut, dass das Thema MB mal auf den Tisch kommt.
Denn die Psychiatrien wissen damit nicht umzugehen. Dissoziationen, Wutausbrücke, ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
05.03.2008, 22:35 | #21 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
|
Und gut, dass das Thema MB mal auf den Tisch kommt.
Denn die Psychiatrien wissen damit nicht umzugehen. Dissoziationen, Wutausbrücke, Flashbacks, alles an der Tagesordnung. Und dann wird alles in die Ecke Schizo abgeschoben, mit Tabletten behandelt, retraumatisiert vielleicht noch durch Fixierungen, also da muss die Psychiatrie noch sehr viel lernen. Ich habe mich schon mit einigen Ärzten darüber unterhalten im Beisein meiner Tochter, fast Playdoyers gehalten. Da ist Tür und Tor zu Fehldiagnosen geöffnet. Aber geändert hat sich nix. Es ist zum Auswachsen und zum Verzweifeln. Es gibt keine Einrichtungen für diese Zustände. Und sobald der Begriff Borderline ins Spiel kommt, winken alle ab. Zu schwierig, nicht beizukommen, nicht therapiefähig usw. Und Wohngruppen schon erst recht nicht. Therapieangebote, Kliniken, gibts aber genug davon. EMDR, nach Linnehan etc. Gruss mary |
06.03.2008, 09:39 | #22 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
|
ohne
Hallo Ursula,
eine Untätigkeitsklage kann man eigentlich jederzeit formlos beim zuständigen Gericht einlegen. Aus Wikipedia: Sozialgerichtliche Untätigkeitsklage Im Sozialrecht ist als spezialgesetzliche Norm § 88 SGG einschlägig. Die Frist beträgt derzeit 6 Monate für den Bescheid und 3 Monate für den Widerspruchsbescheid. Der Verwaltung soll damit die Möglichkeit genommen werden, Klagen der Bürger durch langes Warten zu verhindern bzw. zu verzögern. Daneben kann als Rechtsmittel gegen Untätigkeit auch eine einstweilige Anordnung in Betracht kommen, der Rechtsweg ist hierbei jedoch beschränkt. Also wäre an das Sozialgericht zu schreiben. Ich gehe mal davon aus, dass 6 Monate verstrichen sind. Da ich zumindest die internen Wege hier vor Ort und die Beteiligten mehr oder weniger persönlich kenne, ...schreibe ich lieber nichts dazu... Gruss Andreas |
06.03.2008, 10:51 | #23 |
Gast
Beiträge: n/a
|
Hallo Andreas,
danke, dass du dich doch noch mal zum Thema geäußert hast. Insgesamt hat sich das ganze lange hingeschleppt, was man ja hier im forum unschwer an den Daten der Beiträge erkennen kann. Den Besuch bei der ärztlichen Gutachterin in Hamburg, das war dann das letzte Gutachten, das beigelegt werden mußte, hatten wir allerdings Ende November. Somit ist ab dem Termin noch kein halbes Jahr verstrichen. Jetzt liegen alle Unterlagen in Sachsen. Liebe Grüße! Ursula |
06.03.2008, 22:36 | #24 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
|
ohne
Hallo Ursula,
damit das richtig rüberkommt: Ich meine, ein halbes Jahr Frist vom Tage des Antragseingangs bei der Behörde. Normalerweise bekommt man eine Eingangsbestätigung. Darauf steht aber nicht, wann der Antrag eingegangen ist. Aber man kann z. B. dieses Datum der Eingangsbestätigung nehmen und dann 6 Monate warten. Danach würde ich langsam unwirsch werden. Es wäre mir auch völlig egal, ob im November eine Untersuchung war. Es ist Anfang März und noch kein Bescheid da, also würde ich auf der Matte stehen. Wobei das im übertragenen Sinne gemeint ist. Ich mache so etwas nur schriftlich, hingehen und mir Ausreden anhören ist nicht meine Sache. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich hier keine pauschalierte Kollegenschelte betreiben will. Es ist aber auch so, dass ich nach über 25 Jahren im öff. Dienst weiss, wie der Hase läuft, was getan werden kann, wenn es mal hakt, und wem ich ggfls. gewaltig auf die Füße treten muss. Man darf auch nicht vergessen, dass ich im Umgang mit anderen Behörden fast genauso dastehe wie jeder andere, z. B. beim Finanzamt. Nur hat man inzwischen ein feines Gefühl für die Zwischentöne. Und wenn ich merke, dass irgendetwas nicht stimmt, dann frage ich nach. Gruß Andreas |
06.03.2008, 22:52 | #25 |
Gast
Beiträge: n/a
|
Hallo Andreas,
d.h. ich drohe jetzt mit der Untätigkeitsklage der Stelle an der die Gutachten sich derzeit befinden, in Sachsen. Bekomme ich ausweichende Antworten reiche ich die formlose Klage beim hiesigen Gericht ein, am besten mit Hilfe des zuständigen Rechtspflegers? Gruß! Ursula |
07.03.2008, 13:23 | #26 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
|
ohne
Hallo Ursula,
nein, man schreibt formlos an das Amtsgericht, in dessen Bezirk das zuständige Versorgungsamt seinen Sitz hat. Wenn Du vor diesem Schritt zurück scheust, dann würde ich sofort an die Leitung des zuständigen VA schreiben und unter Fristsetzung um Erledigung des Antrages bitten. Es wäre einfacher, Dir zu helfen, wenn Du zumindest einige Daten "rausrücken" würdest. Wann wurde der Antrag gestellt, bei welchem Amt, hast Du schon einmal nach dem Sachstand gefragt, und welche Antwort hast Du bekommen. Dies kannst Du auch per PN mitteilen. So ist das ganze ein "Rumstochern im Salatbeet" und bringt keinen wirklich weiter. Mit den o. g. Daten wird ja kein Geheimnis verraten. Gruss Andreas |
08.03.2008, 00:43 | #27 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
|
Danke Andreas, war sehr nett von dir mit der Info.
An Ursula's Stelle würde ich das VA anrufen, was die Sache bearbeitet, Az. und den SB. Stand der Sache erfragen. Wenn da nix rüberkommt "in Bearbeitung, Akte unterwegs im Hause" würde ich das schriftlich per Fax mit Fristsetzung anfragen. Frist 4 Tage. Und dann würde ich eben den Chef des VA anrufen wegen Stand der Sache. Hätte Ursula nicht das Recht, sich die Akten des VA beizuziehen als Betreuerin? Oder müsste sie dann RA beauftragen? Also Ursula, ich würde schon am Montag vollen Druck tel., per Fax und sonstwas machen und kürzeste Fristsetzungen mit der Androhung, was A. schrieb, auch wenn du nicht weisst, wie so was geht. Erst mal ne kleine Drohgebärde, sich durchsetzen. Praktisch wäre es ja, wenn dieses VA am Wohnort wäre von dir. Da könnte wohl bei den Sprechstunden des VA ein Termin ausgemacht werden mit Beratung und Akteneinsicht. Andreas bekommen Betreuer überhaupt Akteneinsicht beim VA oder nur RAe? Deiner Betreuten würde das Geld vom VA bei Anerkennung nicht viel helfen, da es beim Betreuten Wohnen drauf geht (auch die GRUNDRENTE, Andreas??), aber wenn du clever bist, kannst du gewisse Therapien, Förderungen, für sie eher bekommen, als jeder andere KK-Patient. Nur benötigt sie einfach die Anerkennung/Erstbescheid vom VA nach dem OEG/BVG. Gruss mary Geändert von mary (08.03.2008 um 00:47 Uhr) |
08.03.2008, 08:53 | #28 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
|
ohne
Hallo mary,
das von Dir beschriebene Verfahren ist auf neudeutsch eine "lame duck", lahme Ente. Da kommen dann von der anderen Seite tausend Ausreden, die alle nett sind und scheinbar auch nachvollziehbar. Und dann wird wieder gewartet. Ich denke, diese Zeit ist vorbei. Das von Dir geschilderte Verfahren kann man nach drei oder vier Monaten anwenden, jetzt nicht mehr. Das Recht auf Akteneinsicht besteht zu jeder Zeit. Nützt nur herzlich wenig, wenn die Akte z. B. grade beim Gutachter ist. Ein Tip: bei Akteneinsicht immer auf die Nummerierung der Seiten achten, manchmal werden vor der Akteneinsicht Seiten entnommen. Hinsichtlich der Grundrente kann ich wenig sagen, ich meine, sie zählt nicht als Einkommen. Auf jeden Fall ist sie nicht pfändbar, auch wenn manche Ämter dies gerne so hätte. Diese Auskunft ist allerdings nicht rechtsverbindlich, ich bin mir nur zu 99,9999 % sicher. Gruss Andreas |
08.03.2008, 19:33 | #29 |
Gast
Beiträge: n/a
|
Hallo Andreas,
ich werde mal in den nächsten Tagen Kontakt zu dir aufnehmen und dir Daten anvertrauen. Danke für dein Angebot dich mit einzusetzen. Könnte ich eigentlich den Weißen Ring mit "ins Boot nehmen"? Dort um Hilfen bitten, damit endlich die Entscheidungen getroffen werden, die nötig sind? Lieben Gruß! Ursula Geändert von Ursula (09.03.2008 um 19:41 Uhr) |
09.03.2008, 20:09 | #30 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
|
lame duck, echt gut.
Andreas. weiß es 100 pro. Grundrente kein Einkommen und auch nicht pfändbar. Du wirst mit Ursula das Kind schon schaukeln, Grüße an die Marzipanfans, Gruss mary Geändert von mary (09.03.2008 um 22:14 Uhr) |
Lesezeichen |
Stichworte |
bvg, entschädigung, oeg, versorgungsamt |
|
|