Dies ist ein Beitrag zum Thema OEG im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
jetzt habe ich ein Schreiben vom Sozialhilfeträger bekommen, dass die Kosten für die Unterbringung (inzwischen eine andere Einrichtung) übernommen ...
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23.12.2008, 19:11 | #51 |
Gast
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Hallo,
jetzt habe ich ein Schreiben vom Sozialhilfeträger bekommen, dass die Kosten für die Unterbringung (inzwischen eine andere Einrichtung) übernommen werden, aber Vermögen einzusetzen ist falls vorhanden. Und nun kommt`s: auch Forderungen von Dritten wie z.B. OEG. Das sollte ich auch noch unterschreiben! Ich bin so richtig sauer und habe mich im Antwortschreiben auf § 76 BSHG bezogen wonach die Grundrente nicht auf Sozialhilfe angerechnet werden darf. Sie ist eine vermögens- und einkommensunabhängige Leistung. Was denkt ihr darüber bzw mögt ihr etwas dazu sagen? Liebe Grüße, Ursula |
23.12.2008, 19:21 | #52 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo Ursula,
is scho recht so. Die Rechtsgrundlage der Kostenbewilligung wäre allerdings schon interessant. Zitat:
SGB 12 - Einzelnorm Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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30.12.2008, 21:13 | #53 |
Gesperrt
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Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Hallo Ursula, lass dich nicht einschüchtern.
Bei euch ist es ja längst noch nicht so weit, dass irgendwelche Entschädigungsleistungen fließen. Diese Formschreiben kennt man ja: Gemeint ist damit nicht die Grundrente nach dem OEG, sondern der BSA, Berufsschadenausgleich und die Ausgleichsrente (AR) der/die als anrechenbares Einkommen gilt. Das sollte das Amt auch wissen. Sowas hat sich hoffentlich langsam rumgesprochen, obwohl es noch etliche von den Dämlichen in Ämtern gibt. Aber bei deiner Betreuten fällt ja anscheinend BSA sowieso weg, da sie keinen Beruf ergriffen hat oder überhaupt ergreifen konnte. In eurem Fall würden bestimmt nur die Grundrente gezahlt sowie Pflegezulage. Man kann nur hoffen, dass die Grundrente mit einem sehr hohen GdB ausfällt, denn erst ab GdB 60 und mehr - bei 80 (ca. 556,00 €) - wird es finanziell interessant. Ich drücke die Daumen. Gruss mary |
11.06.2010, 08:58 | #54 |
Gesperrt
Registriert seit: 10.06.2010
Ort: Bayern
Beiträge: 5
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Hallo,
mich würde mal interessieren wie die Geschichte mit dem OEG weitergegangen ist? Der Grund hierfür ist einfach, ich befinde mich auch im OEG-Kampf! Maxi 73 |
11.06.2010, 10:06 | #55 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo maxi,
stell bitte Deinen Fall gesondert vor. Dieser thread ist doch schon arg alt und es werden wohl keine Antworten mehr kommen. Gruß Kohlenklau
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11.06.2010, 10:10 | #56 | ||
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
erst mal willkommen hier im forum. der thread hier ist schon ungefähr drei jahre alt und ursula ist nicht mehr hier im forum. da wirst du wohl keine antwort bekommen. Zitat:
greetz, zeiten |
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11.06.2010, 17:18 | #57 |
Gesperrt
Registriert seit: 10.06.2010
Ort: Bayern
Beiträge: 5
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Schade, hätte mich echt interessiert wie es weiter gegangen ist....
Klar meine Fragen stell ich natürlich im eigenen Thread. Aber danke für die Antworten! |
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bvg, entschädigung, oeg, versorgungsamt |
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