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OEG

Dies ist ein Beitrag zum Thema OEG im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, kennt sich jemand mit der Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz aus? Ich habe einen Antrag vorliegen, den ich für eine ...


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Alt 18.06.2006, 21:49   #1
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard OEG

Hallo,

kennt sich jemand mit der Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz aus? Ich habe einen Antrag vorliegen, den ich für eine Betreute ausfüllen muß, die in einer Einrichtung untergebracht ist und Leistungen der Sozialhilfe bezieht. Für sie hat eine Zahlung wahrscheinlich keine finanziellen Vorteile, oder? Ich befürchte, daß sie sich bei Fragen, die ich hinsichtlich der Tat an sie stellen würde, furchtbar aufregt. Ist man trotzdem verpflichtet, diesen Antrag auszufüllen? Der Täter ist inhaftiert, das Verbrechen eigentlich ja bekannt. Könnte ich mir dann die Akten im Gericht ansehen und muß das Opfer, meine Betreute, gar nicht mehr befragen, sie also auch nicht unnötig belasten?

Danke für Antworten! Ursula
 
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Alt 18.06.2006, 23:45   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Ja, liebe Ursula, kenne mich damit bestens aus. Der Antrag muss ausgefüllt werden fürs Versorgungsamt wohl oder? Oder war es das Formular von der Polizei, was bei solchen Taten inzwischen allgemein ausgehändigt wird und dem VA weitergeleitet wird. Es ist wirklich sehr wichtig für die Betroffene.

Denn es geht hier um Anerkennung nach dem OEG und damit die Beschädigtenversorgung nach dem BVG, d.h. Grundrente und vielleicht auch den Berufsschadenausgleich, der gewährt wird, wenn das Opfer den angestrebten Beruf nicht weiter ausüben kann oder z.B. eine Ausbildung unterbrochen oder Studium. Also kannst ruhig bei mir anfragen, habe schon das ganze OEG mit BVG durchgezogen und Formulare ausgefüllt.

Dem lag allerdings ein zwar eingestelltes Verfahren zugrunde. Ich kann dir auch sehr gut das Forum global-help empfehlen. Da geht es um das soziale Entschädigungsrecht, also OEG.

Sollte das Verfahren vom VA - inkl. wirklich sehr vielelen nachzureichenden Dokumenten bis hin zum Steuerbescheid und Zeugnissen sowie einer Begutachtung (kann zwei Jahre dauern) durchgehen - wegen BSA, hat die Geschädigte absolut gute Karten, es geht von der Grundrente nach dem GdB los - z.B. posttraumatische Belastungs-/Persönlichkeitsstörungen (die übrigens niemals als anrechenbar gilt) sowie zum BSA = Berufsschadenausgleich und Ausgleichsrente, als auch in ganz schweren Fällen der Pflegeausgleich, siehe auch "Anhaltspunkte", aber all das zu entscheiden ist Sache des SV des VA. Der Weisse Ring könnte auch eingeschaltet werden, dort gibt es RAe, die darauf spezialisiert sind, in Hessen kenne ich übrigens einen hervorragenden RA, Kosten werden nach Vermögensprüfung vom WR übernommen. Den Prozeß führte RA, die Sache mit OEG beim VA habe ich durchgezogen, Gruss mary

Warum sollten Opfer von Straftaten noch in die Sozialhilfe abtriften?
mary ist offline  
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Alt 19.06.2006, 12:31   #3
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Telefonate endlos

Hallo mary,

Danke für die ausführliche Antwort! Heute morgen war ich schon im Gericht um Akteneinsicht zu nehmen. Da meine Betreute aber erst Jahre nach der an ihr verübten Tat hierher gezogen ist, also nicht nur einen Wohnortwechsel vollzogen hat, sondern auch der Einzugsbereich des Gerichts ein anderer ist, habe ich hier natürlich nichts gefunden, was mir weiterhilft bei der Beantwortung der Fragen des Formulars. Nun muß ich erst einmal herausfinden, wo die Taten stattfanden, an das entsprechende Gericht herantreten und schauen, daß ich die Auskünfte bekomme, die wir brauchen. Es scheint aufwendig zu werden.
Die vielen Abkürzungen deines postings konnte ich nicht alle entschlüsseln. Bedeutet SV Sachverständiger?

Liebe Grüße! Ursula
 
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Alt 19.06.2006, 21:37   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,692
Standard ohne

Hallo,

die Krankenkasse kann auf einer Antragstellung bestehen, da das Versorgungsamt bei einer Anerkennung die Heilbehandlungskosten übernimmt.


Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 19.06.2006, 23:00   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Liebe Ursula, dann sollte aber auch die Gerichtsakte beigezogen werden, und das macht normalerweise ein RA. Vielleicht kannst du aber als Betreuerin auch die Akte zur Einsicht anfordern. Ich denke mal, dass hier eine ganze Menge Arbeit vor dir liegt. SV ist Sachverständiger. Und wenn die Tat so lange zurückliegt, warum erst jetzt der Antrag nach OEG oder ist der Prozeß erst abgeschlossen? Ist sie wegen der Foglen der Tat in der Psychiatrie? Das wird man dort von amtlicher Stelle ja auch bestätigen können. Erst ab Eingang des Antrags beim VA wird Geld gezahlt. Weil ich eben die näheren Umstände, Zeiten der Tat bis zur Antragstellung und auch die Diagnose nicht kenne, kann ich eigentlich in dem Fall wenig dazu sagen. Ohne Akte kann ich nicht viel dazu beitragen. Urteil? Beschluss? Hoffentlich nicht in Richtung Täter-Opfer-Ausgleich. Wenn, dann nur Schmerzensgeld, denn das zahlt das VA nicht.

Ja, Andreas, die Krankenkase geht in Vorlage, wird aber mit dem VA letztendlich irgendwie abrechnen. Davon bekommt unsereins nix mit, Gruss mary.
mary ist offline  
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Alt 19.06.2006, 23:31   #6
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Kuddelmuddel

Alles noch viel komplizierter und undurchschaubar. ich kann zu dem Fall im Moment nichts mehr sagen, weil angeblich der Täter eine Haftstrafe verbüßt hat, aber es gibt keinen Hinweis bei Gericht, ich weiß noch nicht einmal welches Gericht ich befragen müßte. Ich telefoniere und telefoniere...Aber es ist ein anderes Bundesland, hinfahren, also vor Ort Erkundigungen sammeln, könnte ich dann erst irgendwann im Herbst. Die KM ist telefonisch nicht erreichbar und lebt weit von uns entfernt, das Krankenhaus, in dem meine Betreute zur Versorgung und Behandlung lag, schweigt sich aus...für mich ein Kuddelmuddel in das ich langsam, langsam wohl erst einen Lichtschimmer bringen werde. Hoffentlich ist es nicht so gelaufen, daß gar keine Anzeige wegen sexuellem Mißbrauch gestartet wurde. Dann sieht es schlecht aus.
Detektivische Grüße! Ursula
 
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Alt 27.06.2006, 22:54   #7
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Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Ursula, Anzeige ist nicht zwingend notwendig. Könnte etwa Verjährung eingetreten sein? Gibts Zeugen? Glaubwürdige Aussage der Geschädigten? Gruss mary
mary ist offline  
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Alt 30.06.2006, 11:52   #8
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Ämter untereinander

Hallo,
inzwischen bin ich ein bißchen weiter gekommen, habe aber immer noch nichts greifbares. Das Krankenhaus hat einen Hausbesuchsvermerk des Jugendamtes geschickt, in dem wiederum steht, daß meine Betreute mißbraucht wurde und der Täter einsitzt. Leider ist nur ein Nachname genannt und auch nicht der Gerichtsort oder die polizeiliche Dienststelle. Nun habe ich der Sozialarbeiterin der Jugendhilfe die Genehmigung erteilt in die Unterlagen zu sehen und ihre Kenntnisse dann dem Sozialhilfeträger, der mir die Formulare für die Hilfe nach dem Beschädigtengesetz zusandte, mitzuteilen. Hoffentlich ist das so okay. Wie seht ihr das? ich weiß sonst auch nicht wie ich vorankommen soll in dieser verzwickten Situation.
Gruß! Ursula
 
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Alt 11.09.2006, 17:09   #9
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Polizei

Hallo,

ich muß noch einmal auf diesen Fall zurückkommen. Da inzwischen nichts, aber auch gar nichts weiteres herauszubekommen war, bin ich hier vor Ort zur Polizei gegangen. Und da zeigt sich ein Lichtschimmer am Horizont. Der Kriminalbeamte hat sich eingesetzt, so daß ich nun wenigstens weiß, wie ich weiter vorgehen muß: das Polizeirevier an dem Ort anschreiben, an dem die Tat begangen wurde. Manchmal liegt die Antwort für ein weiteres Vorgehen auf der Hand, aber man sieht "den Wald vor lauter Bäumen nicht". Ist doch logisch bei einer Straftat zuerst an die Polizei zu denken, oder?

Grüße! Ursula
 
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Alt 14.09.2006, 01:26   #10
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Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Andreas, das VA kommt für die Kosten der Behandlung auf. Wenn dieser Mensch krankenversichert ist, kommt vorrangig erst mal die Kasse auf, rechnet dann mit dem VA intern ab, so auch der Hinweis auf dem Beiblatt des VA nach OEG.

Das ist aber bei uns schon seit Jahren das Problem. Denn die Krankenversicherung (freiwillig versichert) GKV, bezahlt sie selber, bekommt ne Befreiung von 1%, Chronikerregelung, wenn die Belastungsgrenze überschritten ist. Es soll Bundesbehandlungsscheine geben. Aber unsere Kasse gibt die nicht raus, weil die sowas nicht kennen wollen.

Also jedes Rezept musste bezahlt werden, bis die Belastungsgrenze erreicht ist.

Es soll aber lt. VA so sein, dass schädigungsbedingte Folgeerkrankungen, die vom VA anerkannt sind, von der Rezeptgebühr befreit sind, aber nicht die Krankenversicherung selber. Es gibt bisher kein Hinweis auf dem Chipkärtchen der Kasse, was darauf hindeutet, was nun schädigungsbedingt lt. OEG sein könnte oder nicht, welches Rezept (schädigungsbdingt) völlig von der Zuzahlung befreit ist. Hinweis unserer Kasse, man solle den Bescheid des VA mit Diagnose bei jedem Arzt vorlegen (das kennt Personal nicht und Arzt meistens auch nicht) oder den Behindertenausweis, wo auf der Rückseite vermerkt ist nach BVG/OEG (auch Personal und Arzt nicht geläufig).

Sie ist freiwillig krankenversichert, also nicht unter Rentner geführt, da sie ja keine Rente aus der Rentenversicherung bezieht, sondern lediglich Leistungen des VA, Schwerbehindertenausweis GdB 80, den sie mal wieder vernichtet hat.

Andreas, kennst du dich damit weiter aus? Grüsse von mary
mary ist offline  
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Stichworte
bvg, entschädigung, oeg, versorgungsamt


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