Dies ist ein Beitrag zum Thema Ausbildungsgeld im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Teilnehmer, ich bitte Euch um Eure geschätzte Unterstützung:
B. ist 20 Jahre alt und Austist. Er lebt in einem ...
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07.08.2011, 11:30 | #1 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
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Ausbildungsgeld
Liebe Teilnehmer, ich bitte Euch um Eure geschätzte Unterstützung:
B. ist 20 Jahre alt und Austist. Er lebt in einem Heim und absolviert eine Ausbildung zum Maler bei einem gemeinnützigem Träger. Bis zum 07.03.2011 bekam B. ein Ausbildungsgeld i.H.v. 80€ monatlich von der Bundesagentur für Arbeit. Nun wurde die Zahlung eingestellt, da der Vater ein zu hohes Einkommen hat. Meine Fragen: 1. Das Ausbildungsgeld wurde bisher als Taschengeld gehandhabt. Hat mein B. denn nicht auch einen Anspruch auf Taschengeld über das Jugendamt, das nach SGB VIII § 41 die Heimkosten trägt? 2. Mein B. wird ja nun unterhaltsberechtigt gegenüber seinem Vater sein. Wie ermittle ich die Höhe seines Anspruchs und wie ist die Vorgehensweise - sollte sich der Vater querstellen - dieses einzufordern / einzuklagen? 3. sollte es zu Widerstand des Vaters kommen, wie kann mein B. über Taschengeld in der Zwischenzeit verfügen? Danke schon mal vorab, Klima |
07.08.2011, 12:29 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin Klima
Wenn Dein Betreuter nicht in einem Heim wohnen würde, dann würden z.B. die Grundsicherungsleistungen von dem Ausbildungsgeld nicht berührt werden. Wenn er jetzt aber in einem Heim wohnt (Kostenträger Jugendamt) weiß ich es nicht so genau - er sollte aber schon Heimtaschengeld vom Jugendamt erhalten! Wer als heimbewohner in einer WfbM arbeitet hat auch mehr Geld zur Verfügung. Wenn der Vater Unterhaltsverpflichtet ist (und das Ausbildungsgeld gestrichen wurde, weil der Vater zu viel verdient) dann sollte das Arbeitsamt ja wissen wie viel er verdient. Also: entweder der Vater zahlt den Unterhalt, bzw. den Anteil, zu dem er verpflichtet ist - und dazu sollte auch das Ausbildungsgeld gehören. Oder Du stellst einen Antrag an das Jugendamt, das in Vorleistung geht und das Geld vom Vater wieder einfordert. Wenn der Vater Dir die Einkommensverhältnisse nicht freiwillig darlegt, so liegt das daran, dass er Dir gegenüber nicht dazu verpflichtet ist. Das teilst Du dem Jugendamt mit und es ist deren Angelegenheit die Vermögensverhältnisse des Vaters zu eruieren. Als Behörde habe sie schon eher einen Anspruch auf Auskunft. Jedenfalls ist das nicht Deine Kanne Bier! Ach ja: Dem Jugendamt solltest Du sowieso mal auf die Finger klopfen wg. des Heimtaschengeldes. Jugenämter haben üblicherweise einen deutlich knapperen Etat als die sonstigen Sozialämter und sind deshalb auch noch geiziger - und leider auch m/sehr bemüht Hilfen nicht zu gewähren. MfG Imre Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
08.08.2011, 17:21 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 52
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"Wenn der Vater Dir die Einkommensverhältnisse nicht freiwillig darlegt, so liegt das daran, dass er Dir gegenüber nicht dazu verpflichtet ist." Imre Holocher
Aber diese müssen doch auch zur Akte des Betreuungsgerichtes gereicht werden?? Ich schreibe die Eltern oder andere Unterhaltspflichtige immer an und frage dort an, wie die Einkommensverhältnisse sich darstellen..Oft bekomme ich Auskunft, manchmal aber auch nicht.. Einige Rechtspfleger zahlen ohne diese Angabe meine Vergütung nicht... |
08.08.2011, 17:26 | #4 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Hallo Sandra.zora,
das ist eher wieder mal eine regionale Besonderheit das die Einkünfte der Angehörigen offengelegt werden müssen. In der hiesigen Region wird diese Info nicht erfragt, die Vergütung richtet sich nur nach dem Vermögen des Betreuten. Gruß, Andreas
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08.08.2011, 17:33 | #5 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 52
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Und zum Thema, der Vater muss ja im Rahmen der Kostenbeitragspflicht für das Heim des Sohnes schon zumutbares Einkommen und Vermögen einsetzen.
Die WiJu prüft das. Bei dieser ist auch ein Taschengeld zu beantragen. Läuft normalerweise automatisch wird aber i.d.T. oft vergessen. Es kann evtl. sein, das sein Einkommen der BA hier angerechnet wurde und daher nur ein verminderter Anspruch bestand... Wahrscheinlich steht da die Frage des Kostenträgers noch im Raum, weil ja auch der Landschaftsverband o.ä.(20 Jahre alter Autist) leisten könnte... In so Akten ist meist der Wurm drin.. Also WiJu anschreiben und nen Bescheid anfordern. Der kannst du auch direkt stecken, dass der Vater zu hohes Einkommen erzielt. Die setzen ihre Forderung schon durch. Beachte auch, dass z.B der Lohn der WfB beim Taschengeld anrechnungsfrei bleibt, vielleicht ist das ja gleichgestellt?!? |
08.08.2011, 17:35 | #6 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 52
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an Andreas: Wo muss ich hinziehen??
Das ist nämlich u.U. nicht sooo einfach zu ermitteln... |
08.08.2011, 17:52 | #7 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Na das kann ich mir vorstellen, ich bin schon froh wenn die Angaben zum Betreutenvermögen zusammenkommen. DA wollte ich nicht auch noch Angehörige abfragen wollen.
Ich sitze übrigens in Hessen, hier ist mir noch kein Gericht über den Weg gelaufen welches die Angaben der Angehörigen haben wollte. Gruß, Andreas
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08.08.2011, 18:06 | #8 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 52
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hier gibt es sogar einen amtlichen vordruck und auf den vergütungsanträgen entsprechende abfragen...
jaja... einen neidvollen blick und lieben gruss nach hessen... |
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