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Was wird aus dem Sessel?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Was wird aus dem Sessel? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ihr Lieben, meine Überschrift klingt jetzt nicht unbedingt nach einer Rechtsangelegenheit - entpuppt sich aber schnell als solche. Kurze Info: ...


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Alt 08.08.2011, 10:04   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 22.03.2011
Beiträge: 63
Frage Was wird aus dem Sessel?

Ihr Lieben,

meine Überschrift klingt jetzt nicht unbedingt nach einer Rechtsangelegenheit - entpuppt sich aber schnell als solche.

Kurze Info: Ich betreuue ehrenamtlich - Bereiche: Wohnung/Aufenthalt/Vermögen/Behörden/Post - die Betreute wohnt im Heim und bezieht Sozialhilfe.

Aus ihrer Wohnungsauflösung hat sie zwei Möbelstücke behalten: Einen Sekretär und einen ledernen schwarzen elektrischen Aufsteh-Sessel (gekauft 2006)

Um diesen Sessel geht es.

Er hat im Heim keinen Platz und meine Betreute wollte ihn deshalb verschenken. Im Vermögensverzeichnis hab ich ihn aufgenommen.
Den Wert habe ich (keine Ahnung ob das stimmt / verglichen mit Ebay Angeboten) auf 150 ,- Euro geschätzt.

Ich hab ihr erklärt, dass sie ihn NICHT verschenken darf, weil er ihr Eigentum ist, welches im Vermögensverzeichnis steht. Sie hat noch extrem hohe Schulden (ca 3500 Euro) und deshalb muss eigentlich ein Verkauf stattfinden, um die Schuldentilgung zu beschleunigen beziehungsweise zu gewährleisten.

Für den Umzug hat ihr Ex-Schwiegersohn geholfen. Kann der nun anstatt einer Bezahlung den Sessel quasi als "Naturalie" anstatt Geld für Benzin und Umzug bekommen?

Seltsame Idee von mir, ich weiß, aber hätte ich eine Firma beauftragt, wäre die Summe auf jeden Fall fällig geworden.

Ist das rechtens?

Der Heimleiter will ihn übrigens zu diesem Preis nicht ins Inventar aufnehmen (nicht mal umsonst).



Vielen Dank für Eure Ideen

Campina
campina ist offline  
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Alt 08.08.2011, 10:12   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Zitat von campina Beitrag anzeigen
Ich hab ihr erklärt, dass sie ihn NICHT verschenken darf, weil er ihr Eigentum ist, welches im Vermögensverzeichnis steht.
Hallo Campina,

wie kommst du denn auf das schmale Brett.

Wenn deine Betreute geschäftsfähig ist dann kann sie verschenken was sie möchte.
Und was du ins Vermögensverzeichnis schreibst muss deine Betreute ja nicht interessieren.

Wieso du einen Sessel ins Vermögensverzeichnis aufnimmst erschließt sich mir nicht so richtig. Ich führe dort bei Möbeln lediglich Sachen von Wert (z.B. Antiquitäten, etc.) auf.
Normaler Hausrat hat zwar bei der Anschaffung oftmals viel gekostet bringt aber bei einem Verkauf selten Geld ein.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 08.08.2011, 11:37   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 22.03.2011
Beiträge: 63
Standard

Oje, da scheine ich dann ja doch auf dem falschen Dampfer.

Wenn sie den Sessel nun verschenkt, was wird dann aus dem Vermögensverzeichnis?

Bei der Besprechung hatte mir die Rechtspflegerin erklärt, wie das Vermögensverzeichnis zu führen ist. Auf den Sessel angesprochen meinte sie, dass der auch da rein muss. Den Wert fand sie angemessen.......

**grübel**

...geschäftsfähig und darf verschenken....leuchtet mir komplett ein.

Und nu?
campina ist offline  
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Alt 08.08.2011, 12:12   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 52
Standard

Wenn sie den Sessel verschenkt kurze Info ans gericht über den Vorgang, damit es dort zur Akte gereicht wurde... Mehr nicht!
Künftig: Ich nehme auch nur Hausrat von Wert auf, wie eben Antiquitäten...Sonst sprengt es ja jeden Rahmen.
sandra.zora ist offline  
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Alt 08.08.2011, 18:11   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 91
Lächeln Was wird aus dem Sessel

... oder du wartest noch einige Zeit, dann ist der Sessel steuertechnisch abgeschrieben (war nur Spaß);
also ich nehme auch wirklich nur wertvolle Gegenstände in das VM auf; mir ist unerklärlich, weshalb die Rpflgerin daruf bestand, den Sessel mit aufzunehmen;
und selbstverständlich kann der Eigentümer sein Eigentum verschenken;
OMADORO ist offline  
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Stichworte
eigentum, sessel, vermögensaufstellung


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