Dies ist ein Beitrag zum Thema letzter Wille im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
Gestern begegnete mir zufällig einer meiner Betreuten im Ort, ein 65-jähriger Mann. Er hat seit einiger Zeit gesundheitliche Probleme, ...
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12.07.2006, 21:20 | #1 |
Gast
Beiträge: n/a
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letzter Wille
Hallo,
Gestern begegnete mir zufällig einer meiner Betreuten im Ort, ein 65-jähriger Mann. Er hat seit einiger Zeit gesundheitliche Probleme, die internistisch abgeklärt werden mußten. Nun macht er sich Sorgen um seine Gesundheit und denkt an seinen Tod. Er möchte gern dort begraben werden, wo auch seine Familienangehörigen auf dem Friedhof liegen. Das wäre in einer größeren Stadt, ca 70 km entfernt von seinem jetzigen Wohnort. Er bat mich, dafür zu sorgen, daß seinem Wunsch entsprochen wird: die Trauerfeier in der Kirche der Einrichtung, die Bestattung auf dem Friedhof in L. Wie kann ich ihm helfen, seinen Willen tatsächlich erfüllt zu bekommen? Geld hat er nicht. Danke für eure Antworten! Ursula |
13.07.2006, 10:11 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,692
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ohne
Hallo,
leider ist die Antwort recht einfach: gar nicht. Ohne Geld geht gar nichts, das ist leider so. Erste Ausnahme: eine Sterbegeldversicherung. Wenn der Betreute so etwas bezahlen kann. Zweite Ausnahme: es gibt in Deutschland ein oder zwei privat betriebene Krematorien, dort sind Einäscherungen viel günstiger als normal. Nachteil: man wird "vor Ort" beerdigt, also nicht auf dem Heimatfriedhof. Wenn ich nicht irre ist das in Vechta. Jedenfalls gibt es für die Überführung und die Einäscherung einen Pauschalpreis, der etwa ein Drittel dessen beträgt, was sonst fällig ist. Gruß Andreas |
13.07.2006, 14:42 | #3 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Ursula,
wenn ich dich richtig verstanden habe - Armutsbegräbnis? Dafür ist das Ordnungsamt der Stadt zuständig, wo er zuletzt gemeldet war. Könnte er in `seine´ Stadt umziehen oder ggfls. dort ins Wohnheim? Hat er dort schon mal seinen Wohnsitz gehabt? Könnte vielleicht vorab mit dem Ordnungsamt der Stadt, wo er zur Zeit wohnt, gesprochen werden, ob und unter welchen Umständen die zu einer Bestattung am anderen Ort einverstanden wäre. Notwendig ist aber ein Bestattungsinstitut, dass auch etwas sozial eingestellt ist und entsprechende Vorkehrungen trifft. Ich habe es hier in Wuppertal/Solingen durch. Aber das lässt sich gewiss nicht verallgemeinern. Kreativität ist gefragt. Eventuell ergibt sich eine Regelung natürlich nur auf dem informellen Weg und nicht offiziell nach den Buchstaben des Gesetzes. Klar. Viel Erfolg. Heinz |
13.07.2006, 19:50 | #4 |
Gast
Beiträge: n/a
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Danke für eure Antworten!
An einen Umzug ist nicht zu denken, da er sich in seiner jetzigen Umgebung eigentlich sehr wohl fühlt und gut zurecht kommt. Man würde ihn regelrecht entwurzeln, wenn man ihn dort herausrisse. Wahrscheinlich ist es das beste noch einmal mit ihm über seinen Wunsch in aller Ruhe zu sprechen um herauszuhören wie wichtig ihm die Bestattung in L wäre. Vielleicht erkennt er, daß sein Grab hier am Ort, wo er gelebt hat, besser placiert wäre. Allerdings ist er sehr stur. Bei einer einmal gefaßten Überzeugung verharrt er gern. Liebe Grüße! Ursula |
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Stichworte |
beerdigung, beerdigungsintitut, bestattung, tod, vorsorgevertrag |
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