Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Betreutes Wohnen gegen ihren Willen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreutes Wohnen gegen ihren Willen? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe bereits die Suchfunktion genutzt, das war aber eher kontraproduktiv weil ich unterschiedliche! Antworten gefunden habe. Vielleicht kann mir ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 21.10.2011, 10:22   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.10.2011
Beiträge: 3
Ausrufezeichen Betreutes Wohnen gegen ihren Willen?

Ich habe bereits die Suchfunktion genutzt, das war aber eher kontraproduktiv weil ich unterschiedliche! Antworten gefunden habe. Vielleicht kann mir direkt jemand helfen?
Meine Mutter hat PTBS mit paranoiden Episoden, sie ist in regelmäßigen Abständen (früher ca. alle 12-30 Monate, in den letzten Jahren wird es leider häufiger so alle 6-15 Monate) stark psychotisch und geht jedes Mal in die geschlossene, durchschnittlich 7 Wochen. Sobald sie wieder fit ist, kann sie ihre Angelegenheiten aber allemal selbst regeln. Das Ganze ist seit 19 Jahren so.
Zurzeit hat ihr Lebensgefährte die Betreuung, für welche Angelegenheiten weiß ich leider nicht genau, zumindest Gesundheitsfürsorge und aktuell hat er glaube ich auch die Vermögensvorsorge beantragt.
Bis vor einer Woche war sie wieder in der Psychiatrie, dieses Mal ca. 12 Wochen, da es eine andere Klinik als sonst war und die sie dort trotz Hinweis falsch medikamentös behandelt haben.
Meine Mutter hat mir nun von einem Schreiben des Gerichts XY erzählt, in dem wohl bei einem weiteren Schub eine Unterbringung im BEWO empfohlen wurde. Daraus verstehe ich aber nur ein ANRATEN, nicht das Recht sie gegen ihren Willen irgendwo unterzubringen. Meine Mutter hat aber Angst davor, insbesondere ihr Lebensgefährte redet ihr ein, dass das möglich ist.
Ist eine Unterbringung im betreuten Wohnen gegen den Willen allgemein möglich oder nicht? Wenn ja, unter welchen Bedingungen? Gutachten? Die Frage stelle ich nicht zwingend aus Sicht des Betreuers, vielleicht besteht für diesen die Möglichkeit ja nicht aber für ein Gericht??
Ich habe gegenteilige Antworten gefunden und bin nun verwirrt, die einen sagen nein, die anderen ja aber nur mit entsprechendem Gutachten. Es ist wirklich wichtig, da es mir so scheint, dass ihr Lebensgefährte ihr damit Angst macht und sie nur deshalb bei ihm bleibt, obwohl sie sich gerade von ihm getrennt hat.
Fall ich hier falsch bin tuts mir leid. Auch ein Verweis auf die Suchfunktion hilft mir nicht, wie gesagt, gegenteilige Antworten gefunden und zudem handelt es sich hier meiner Ansicht nach um was anderes, weil meine Mutter ja sonst super klarkommt.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Anike89 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.10.2011, 11:44   #2
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

Hallo Anike,


zuerst mal wäre abzuklären, was mit Unterbringung zu verstehen ist .

Wenn die Vorausssetzungen des § 1906 ABs I BGB (bitte googln) kann das Betreuungsgericht eine mit Freiheitsentziehug verbundene Unterbringung genehmigen, die der Betreuer dann anordnen kann.
Das ist dann eine Unterbringung in eienr geschlossenen Einrichtung/Abteilung. Hierbei kommt es dann nicht auf den Willen der Betreuten an.

Die normale Unterbringung in einer Einrichtung, sei es Heim, Betreutes Wohnen, Therapeutische Wohngemeinschaft kann der Betreuer mit dem Wirkungskreis Aufenthaltsbestimmung anordnen,
eine gerichtliche Geenhmigung braucht er nur für die Wohnungskündigung. Der Betreuer kann allerdings nur den Heim oder sonstwie-Vertrag abschleißen und die Betreute bei der Gemeinde ummelden. Wenn die Betreute nicht in die Einrichtung geht, kann er nix machen und sie darf unter der Brücke schlafen.

Wenn dieser neue Wohnsitz der Betreuten nicht passt, kann sie sich nur beim Betreuungsgericht über den Betreuer beschweren.

Angesichts der Trennung vom Lebensgefährten wäre es natürlich auch sinnvoll einen betreuerwechsel anzuregen, da er ja möglicherweise eigene Interessen nunmehr hat.

schöne grüße


fwu
fwu ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.10.2011, 13:56   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.10.2011
Beiträge: 3
Standard

Danke fwu

§ 1906 BGB hab ich verstanden, ist ja immer die Norm für die Unterbringung in der geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie während ihren Psychosen.

Mit der eventuell anstehenden Unterbringung im BEWO ist lediglich ihr Wohnsitz gemeint, nicht eine Freiheitsentziehung im Sinne des 1906 BGB weil die Voraussetzungen überhaupt nicht vorliegen.

Einen Betreuerwechsel wollte sie vor kurzem noch, bis er sie wieder eingelullt hat.

Sie sind seit ca. 9 Jahren zusammen. In dieser Zeit war sie wesentlich öfter in der Klinik als vor der Beziehung. Sie erzählt mir regelmäßig am Ende ihres Klinik-Aufenthalts, dass er sie unterdrücke, sie nicht glücklich wäre und sich trennen und wieder in die Nähe von mir und meinem Bruder ziehen wolle (ich habe selbst verbale Attacken von ihm miterlebt, in denen er sie psychisch angegriffen hat. Von „in der Kleidung siehst du schei** aus“, „du hast dich hässlich geschminkt“ über „du hast keinen Plan für deine Zukunft, das ist ja erbärmlich“ … er sagt sie nicht spaßig sondern mit fiesem Ton. Schon da könnt ich explodieren, sie fühlt sich eh schon so klein und wird vom ihm auch noch niedergemacht… Er will immer toll dastehen und wenn ich sie früher besucht habe, wollte er immer im Mittelpunkt stehen, war eifersüchtig, dass sie sich in den 3 Tagen (von 365 im Jahr), die ich dort war, mehr für mich interessierte… einmal hat er es sogar geschafft, sie dazu zu überreden, den Kontakt mit uns abzubrechen, hat ihr eingeredet, dass das besser für sie sei. Das war ca. 4 Monate, nachher erzählte sie mir, er habe das vorgeschlagen und es sei die schlechteste Entscheidung ihres Lebens gewesen, sie hätte gelitten wie nie zuvor. Er versucht auch noch heute sich dazwischen zu drängen wenn er manchmal bei unseren Treffen mit dabei ist… ich glaube eher, dass er auch ein psychisches Problem hat… aber das ist noch ein anderes Lied)

Vor einigen Tagen sagte sie aber auch, sie habe allerdings Angst vorm allein sein und wäre so abhängig von ihm, weil er immer alles regelt. (Verträge etc.) Ich habe ihr meine ständige Unterstützung zugesichert und dass ich für sie da bin und letztlich war ihr Entschluss fest, sich zu trennen und sie tat es auch. Sie war total glücklich mit der Trennung.
Zwei Tage später hat er sie in der Klinik besucht, sie wollte noch ein paar Dinge mit ihm klären, was ja auch nötig ist nach 9 Jahren Beziehung. Ich weiß nicht was passiert ist, nun ist sie doch wieder zu ihm zurück. Sie meint wie jedes mal, er wäre so lieb zu ihr und würde sich ändern… (dieses Klischee erscheint mir wie bei häuslicher Gewalt, nur dass es sich um psychische Gewalt handelt…) Ich denke wirklich, er hat ihr Angst gemacht, weil BEWO für sie nicht in Frage kommt.
Ich möchte, dass sie angstfrei und glücklich leben kann, sie muss mit ihrer Krankheit schon genug Leid ertragen. Ihre Entscheidung mit ihrem Partner zusammen zu sein akzeptiere ich widerwillig, doch will ich ihr wenigstens die Sicherheit geben können, dass sie nicht zwangsweise in BEWO muss, nur weil sie sich trennt.


Kann nur der Betreuer solch eine Unterbringung anordnen oder auch ein Gericht, wenn der Betreuer den Wirkungskreis Aufenthaltsbestimmung nicht innehat?

Geändert von Anike89 (21.10.2011 um 14:04 Uhr)
Anike89 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.10.2011, 14:53   #4
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

"Herr der Unterbringung" ist prinzipiell der Betreuer , er braucht für die Aordnung /Durchführung die Genehmigung des Betreuungs-gerichts . Nur ganz ausnahmsweise kann das Betreuungsgericht im Wege der einstweiligen Anordnung eine kurzfristige geschlossene Unterbringung anordnen.

fwu
fwu ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.10.2011, 22:24   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin Anike

Deine Geschichte hat mich ganz schön ins Grübeln gebracht.
Deine Mutter hat eine psychische Erkrankung, und die treibt seltsame Blüten. Für eine psychische Erkrankung ist das ziemlich normal - also auch, dass sie mal den Freund ganz toll findet und ein anderes mal von ihm in den Wahnsinn getrieben wird. Er kostet sie eine Menge Nerven, sie hat aber auch ihren Gewinn: Er regelt vieles, sie ist nicht allein (Was ihr sonst schwer fällt) etc.
Genauso ist es auch mit der psychischen Krankheit: Sie wird mit Sicherheit in vielen Punkten daran leiden. Genauso wird sie aber auch an vielen Punkten Kraft und Energie daraus ziehen (z.B. dass sie andere Personen - also auch Dich) emotional an sich binden und für sich einsetzen kann.

Fragen:
Welchen Gewinn hat der Freund an der Beziehung, oder zahlt er nur (mit seinen Nerven) drauf?
Oder zieht er womöglich einen Gewinn aus der Betreuung, die er inne hat - dann sollte er eigentlich ausgewechselt werden.

Und noch ein paar Fragen:
In welchen Situationen leidet Deine Mutter
Bei welchen Situationen Deiner Mutter leidest Du - und:
Was willst Du für Deine Mutter erreichen? und:
Was willst Du dadurch auch für Dich erreichen?
(Die letzten Fragen sind nur für Dich gestellt,
die solltest Du also nur für Dich
und nicht hier im Forum beantworten.)

Versuche herauszufinden, an welchen Stellen Du etwas bewegen kannst und was es für wen bewirken würde.
Es gibt noch genug Stellen, an denen du einfach nichts bewirken kannst. Die mußt Du dann einfach aushalten (und nicht den Kopf daran einrennen)

Viel Glück wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2011, 17:00   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.10.2011
Beiträge: 3
Standard

hallo imre

Welchen Gewinn hat der Freund an der Beziehung, oder zahlt er nur (mit seinen Nerven) drauf?

Er geht schlecht mit ihr um, aber ist auch irgendwo von ihr abhängig. Liebe? Das ist für mich keine wenn man so mit dem Partner umgeht.
Er hat finanzielle Vorteile aus der Beziehung. Ich glaube zwar, dass er kein Geld für die Betreuung bekommt... ABER
Sie hat im Monat durch ihre EU-Rente mehr Einkommen als er (arbeitslos seit ewig und drei Tagen).
Außerdem: Er war auch mal insolvent, hat ein Pfändungskonto (so nannte meine Mutter das vor kurzem) und bindet sie in kriminelle Dinge mit ein. Sie haben gegen Ostern rum einen Schnick-Schnack Laden eröffnet, der als Verein läuft. Sie zahlen allerdings keine Steuern an Vater Staat! Irgendwie zwacken sie Vereinsgelder ab, was alles aufgrund seines Pfändungskontos über ihr Konto läuft

Echt ohne Worte


Die anderen Fragen, auch wenn nur für mich persönlich gestellt, sind schwierig.
Ich habe das Problem, dass, sobald ich an mich denke und ihr meine Meinung sage, habe ich zugleich riesen Schuldgefühle. Dann bin ich unglücklich/traurig, weil ich weiß, dass sie in dem Moment auch traurig ist =(
Ich könnte zum Beispiel niemals damit glücklich werden, den Kontakt abzubrechen, um die Belastung nich mehr zu haben, weil ich mir dann Vorwürfe machen würde, dass sie deswegen leidet. (Mein Partner sagte letzte Woche zu mir, es ist nicht ok, wenn ich leide, damit meine Mum nicht leidet. Aber was soll ich machen.)
Es gibt für mich nur den Weg, alles zu aktzeptieren und sie zu unterstützen, wenn sie das braucht, selbst wenn mich das auch nicht glücklich macht. Aber das ist wohl auch eine Geschichte für ein anderes Forum

Zurück zur Ursprungsfrage: Danke für die Antwort, meine Mutter war zwar noch leicht ungläubig, aber erleichtert. Ich werde sie noch davon überzeugen können, dass sie gegen ihren Willen (Ausnahme 1906 BGB) nirgends hin MUSS
Anike89 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
betreutes wohnen, bewo, zwang


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:17 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39