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Sperrvermerk auf Cashkonto = Tagesgeldkonto

Dies ist ein Beitrag zum Thema Sperrvermerk auf Cashkonto = Tagesgeldkonto im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Forumsmitglieder, ich betreue meinen Bruder (er ist voll geschäftsfähig!) und habe vom Betreuungsgericht mal vorab die Verfügung über 50.000,-- ...


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Alt 07.12.2011, 16:20   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 24.11.2011
Beiträge: 9
Standard Sperrvermerk auf Cashkonto = Tagesgeldkonto

Liebe Forumsmitglieder,
ich betreue meinen Bruder (er ist voll geschäftsfähig!) und habe vom Betreuungsgericht mal vorab die Verfügung über 50.000,-- € für den Transfer vom Tagesgeldkonto auf das Girokonto erhalten. Nun verlangt das Gericht den Eintrag eines Sperrvermerks. "Unsere Bank" bringt es aber nicht fertig, die gegeben Vorgaben systemisch abzubilden. Bisher erledigte ich die Bankgeschäfte immer online. Damit ist es nun aus. Ich soll künftig manuell die mtl. benötigten Summen vom Tagelgeldkonto auf das Girokonto überweisen. Weiß jemand hierbei Rat? Bieten sich andere Lösungsmöglichkeiten an. Damit Klarheit herrscht, ich will mich in keiner Weise bereichern, sondern den Kram so effizient wie möglich erledigen. Vielen Dank im voraus, Konstantin.
Konstantin ist offline  
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Alt 07.12.2011, 16:35   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Hallo Konstantin

Tagesgeldkonten gehören zu den sog. mündelsicheren Anlageformen. Bei diesen Geldanlagen ist die Genehmigung des Amtsgerichtes zum Geldverkehr erforderlich. D.h., du musst dir jedesmal einen Genehmigung des Amtsgerichtes holen, wenn du Überweisungen von dem T-Konto auf das Girokonto oder sonstige Geldgeschäfte tätigst.
Den entsprechenden Genehmigungsbeschluss musst du zusammen mit deinem Betreuerausweis vorlegen, wenn du in der Bank die Verfügung vornimmst.
Das gilt nicht, wenn du sogenannter "befreiter Betreuer" bist. Wenn du das nicht weisst, kannst du beim Amtsgericht nachfragen.
In den Banken herrscht darüber aber oft Unsicherheit um nicht zu sagen Inkompetenz. Es wird auch in unterschiedlichen Banken, sogar Filialen unterschiedlich gehandhabt.
Du kannst dazu auch hier nachlesen.
Mündelsicher ? Betreuungsrecht-Lexikon

Die Geschäfte mit dem Girokonto bzw. dem dortigen Online-Verfügungen betrifft das alles nicht.

Viel Erfolg
Rudi
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 07.12.2011, 18:53   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo zusammen,

Zitat:
Ich soll künftig manuell die mtl. benötigten Summen vom Tagelgeldkonto auf das Girokonto überweisen.
Dafür habe ich mir den geichtlichen Beschluss geholt:......... es wird genehmigt ab dem .....monatlich den Betrag X vom Festgeldbla dem Girokonto des Betreuten zuzuführen.
Das nennt sich bei unsdann Dauergenehmigung.

Darüber habe ich dann einen Dauerauftrag eingerichtet und keine Arbeit mehr damit.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 08.12.2011, 01:20   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.10.2011
Ort: Bayern
Beiträge: 202
Standard

Hallo zusammen,

so wie Michaela habe ich es bei uns auch mitbekommen - der Beschluss lautet auf die Genehmigung zur Überweisung der monatlich erforderlichen Summe. Es ist ja zeitlich extrem aufwändig, für jeden Monat einen im Prinzip gleichlautenden Beschluss zu beantragen, da haben die Gerichte auch kein Interesse dran.

Viele Grüße
Pino
Pino ist offline  
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Alt 08.12.2011, 12:47   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 24.11.2011
Beiträge: 9
Standard Danke

Liebe Foris,
danke für die raschen und umfassenden Antworten. Das hilft mir weiter. Mit freundlichen Grüßen, Konsantin.
Konstantin ist offline  
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Stichworte
cashkonto, girokonto, sperrvermerk, transfer

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