Dies ist ein Beitrag zum Thema Sperrvermerk auf Cashkonto = Tagesgeldkonto im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Forumsmitglieder,
ich betreue meinen Bruder (er ist voll geschäftsfähig!) und habe vom Betreuungsgericht mal vorab die Verfügung über 50.000,-- ...
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07.12.2011, 16:20 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 24.11.2011
Beiträge: 9
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Sperrvermerk auf Cashkonto = Tagesgeldkonto
Liebe Forumsmitglieder,
ich betreue meinen Bruder (er ist voll geschäftsfähig!) und habe vom Betreuungsgericht mal vorab die Verfügung über 50.000,-- € für den Transfer vom Tagesgeldkonto auf das Girokonto erhalten. Nun verlangt das Gericht den Eintrag eines Sperrvermerks. "Unsere Bank" bringt es aber nicht fertig, die gegeben Vorgaben systemisch abzubilden. Bisher erledigte ich die Bankgeschäfte immer online. Damit ist es nun aus. Ich soll künftig manuell die mtl. benötigten Summen vom Tagelgeldkonto auf das Girokonto überweisen. Weiß jemand hierbei Rat? Bieten sich andere Lösungsmöglichkeiten an. Damit Klarheit herrscht, ich will mich in keiner Weise bereichern, sondern den Kram so effizient wie möglich erledigen. Vielen Dank im voraus, Konstantin. |
07.12.2011, 16:35 | #2 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Hallo Konstantin
Tagesgeldkonten gehören zu den sog. mündelsicheren Anlageformen. Bei diesen Geldanlagen ist die Genehmigung des Amtsgerichtes zum Geldverkehr erforderlich. D.h., du musst dir jedesmal einen Genehmigung des Amtsgerichtes holen, wenn du Überweisungen von dem T-Konto auf das Girokonto oder sonstige Geldgeschäfte tätigst. Den entsprechenden Genehmigungsbeschluss musst du zusammen mit deinem Betreuerausweis vorlegen, wenn du in der Bank die Verfügung vornimmst. Das gilt nicht, wenn du sogenannter "befreiter Betreuer" bist. Wenn du das nicht weisst, kannst du beim Amtsgericht nachfragen. In den Banken herrscht darüber aber oft Unsicherheit um nicht zu sagen Inkompetenz. Es wird auch in unterschiedlichen Banken, sogar Filialen unterschiedlich gehandhabt. Du kannst dazu auch hier nachlesen. Mündelsicher ? Betreuungsrecht-Lexikon Die Geschäfte mit dem Girokonto bzw. dem dortigen Online-Verfügungen betrifft das alles nicht. Viel Erfolg Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
07.12.2011, 18:53 | #3 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo zusammen,
Zitat:
Das nennt sich bei unsdann Dauergenehmigung. Darüber habe ich dann einen Dauerauftrag eingerichtet und keine Arbeit mehr damit. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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08.12.2011, 01:20 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.10.2011
Ort: Bayern
Beiträge: 202
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Hallo zusammen,
so wie Michaela habe ich es bei uns auch mitbekommen - der Beschluss lautet auf die Genehmigung zur Überweisung der monatlich erforderlichen Summe. Es ist ja zeitlich extrem aufwändig, für jeden Monat einen im Prinzip gleichlautenden Beschluss zu beantragen, da haben die Gerichte auch kein Interesse dran. Viele Grüße Pino |
08.12.2011, 12:47 | #5 |
Gesperrt
Registriert seit: 24.11.2011
Beiträge: 9
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Danke
Liebe Foris,
danke für die raschen und umfassenden Antworten. Das hilft mir weiter. Mit freundlichen Grüßen, Konsantin. |
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Stichworte |
cashkonto, girokonto, sperrvermerk, transfer |
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