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"Hausbesetzer" in der gekündigten Wohnung des Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema "Hausbesetzer" in der gekündigten Wohnung des Betreuten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Forum! Ich habe hier ein etwas schräges Betreuungsproblem: Mein dementer Betreuter hat seine Wohnung zu Ende Februar gekündigt. Aktuell ...


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Alt 06.01.2012, 15:12   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.01.2011
Beiträge: 94
Standard "Hausbesetzer" in der gekündigten Wohnung des Betreuten

Hallo Forum!
Ich habe hier ein etwas schräges Betreuungsproblem: Mein dementer Betreuter hat seine Wohnung zu Ende Februar gekündigt. Aktuell wurde er nach einem Unfall ins KH gebracht, die Begutachtung ergab, dass Heimunterbringung wegen Demenz erfolgen muss. Jetzt möchte der Vermieter natürlich gern die Wohnung geräumt und renoviert übergeben bekommen. Problem: In der Wohnung befinden sich nicht nur die -kommerziell wertlosen- persönlichen Sachen des Betreuten, sondern mindestens 1-2 illegale ausländische "Hausbesetzer".Unklar ist, ob die sich mit oder ohne Einverständnis des Betreuten dort aufhalten, aber auf jeden Fall will der Vermieter, dass ich als Betreuer diese "entferne", und ich habe nicht die leiseste Ahnung, wie . Hat jemand einen guten Ratschlag?
Auch würde ich natürlich gern dem Betreuten seinen persönlichen Sachen ins Heim verbringen lassen, allerdings habe ich keine Ahnung, was ihm gehört und was nicht, und habe auch keine Lust, ggf. mit den "Hausbesetzern" aneinanderzuraten ...

Viele Grüße Berufsbetreuerin
Berufsbetreuerin! ist offline  
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Alt 06.01.2012, 15:24   #2
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
Standard

Es geht ja wohl vor allem darum, die Personalien und die Wohn-Berechtigung der Bewohner festzustellen. Ein Recht darauf, die Personalien zu erfragen, hat die Polizei, die dann auch den Meldestatus etc. klärt. Dabei könnte dann auch der Untermietvertrag, so einer besteht, eingesehen werden.

Ich würde mich an das nächstgelegene Polizeirevier wenden.
EFB ist offline  
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Alt 06.01.2012, 15:53   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.01.2011
Beiträge: 94
Standard

Danke für die schnelle Antwort. Ein Untermietvertrag besteht meines Wissens nicht. An die Polizei hatte ich auch schon gedacht. Wobei ich wie gesagt nicht weiss, ob sich die Personen mit oder ohne Erlaubnis des Betreuten in der Wohnung aufhalten. Grundsätzlich stellt sich mir die Frage, muss ich die Polizei vor Ende des Mietverhältnisses einschalten, oder ist es Sache des Vermieters, falls die "Hausbesetzer" nicht freiwillig ausziehen...
Ich hatte auf jeden Fall vor, mit Begleitung des Vermieters, sobald ich die Wohnungsschlüssel habe, einmal in die Wohnung zu schauen und den anwesenden Personen mitzuteilen, dass sie die gekündigte Wohnung bis spätestens Ende Februar zu räumen haben.
Berufsbetreuerin! ist offline  
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Alt 06.01.2012, 16:12   #4
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
Standard

Wenn der Vermieter die Leute nicht kennt, heisst das, dein Betreuter hat diese nicht in den Mietvertrag aufnehmen lassen und auch keinen Untermietvertrag abgeschlossen. Den darf er in der Regel auch nicht ohne die Genehmigung des Vermieters machen. Harmlose Erklärung: Es könnte dann nur noch sein, dass diese Leute tatsächlich Besuch Deines Betreuten sind.

Wenn Du mit dem Vermieter hingehst, könnt Ihr nicht das Vorzeigen der Ausweise verlangen. Ihr wisst also überhaupt nicht, mit wem ihr es zu tun habt.
Was machst Du, wenn die Bewohner nach Eurem Besuch mit den Habseligkeiten Deines Betreuten verschwinden?

Ein Besuch mit Polizei würde Namen, Status, Wohnberechtigung und die Feststellung ermöglichen, welche Gegenstände den Leuten gehören. Diese würde ich dann evtl fotografieren. Nicht die Leute... die Gegenstände, sofern von einigermaßen Wert.
EFB ist offline  
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Alt 06.01.2012, 16:16   #5
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
Standard

(... habe nochmal nachgelesen: Du sagtest, die Sachen Deines Betreuten seien Wertlos.... vielleicht doch nicht schlecht, wenn die derzeitigen Bewohner alles mitnehmen.. dann ersparst du dir die Räumung...)
EFB ist offline  
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Alt 06.01.2012, 16:22   #6
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
Standard

Hallo Berufsbetreuerin!,

habe derzeit einen ähnlichen Fall:
Betreuung für ältere Dame übernommen zum Zeitpunkt eines Klinikaufenthaltes. Habe die Kinder der Dame bzgl. der Betreuung informiert und dabei scheibchenweise erfahren, dass ein Sohn in die Wohnung der Mutter, die ich kündigte und nun die Räumung organisierte, eingezogen war.
Er kam aus einer 500 km entfernten Stadt und meldete sich polizeilich um. Den Vermieter (eine Gesellschaft) fragte er zwar noch, ob er einziehen dürfe, deren Ablehnung hinderte ihn jedoch nicht.

Meine Vorgehensweise:

Ich nahm für meine Betreute eine Anwältin. Diese nun wiederum setzte dem Sohn eine Frist zu räumen, ansonsten klagt meine Betreute auf Räumung.
Ich ging zuvor davon aus, die Polizei zu rufen und ihn rausholen zu lassen. Dort erfuhr ich, dass der (sich illegal aufhaltende) Sohn unter den Schutz des Art. 13 GG fallen würde, da der von ihm genutzte Bereich sein Wohnraum sei. Wie er ihn erworben habe, spiele dabei zunächst keine Rolle.

Wiederum ist es die Pflicht des Mieters, also die mir übertragene, für die ordnungsgemäße Rückgabe der Wohnung zu sorgen.


Was das für einen Rattenschwanz hinter sich zieht bzgl. Verbrauchskosten, Wohnungsräumung (wem gehören jetzt die Sachen?) und Wohnungsrenovierung ist nicht gering zu schätzen.

Viel Glück

Klima
Klima ist offline  
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