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2 Berufsbetreuer gleichzeitig

Dies ist ein Beitrag zum Thema 2 Berufsbetreuer gleichzeitig im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich als Betreuer möchte einen zweiten Betreuer bei Gericht anregen. Grund : Mein Betreuter lebt ungefähr hälftig im Jahr ...


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Alt 16.01.2012, 14:18   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 438
Standard 2 Berufsbetreuer gleichzeitig

Hallo,

ich als Betreuer möchte einen zweiten Betreuer bei Gericht anregen.
Grund: Mein Betreuter lebt ungefähr hälftig im Jahr an zwei Wohnorten.
Die notwendige Betreuung am zweiten Wohnort ist nicht sichergestellt.
Ein Betreuerwechsel kommt nicht in Frage.
Aus juristischen Gründen ist der Aufbau einer einfachen Bezugsperson am anderen Wohnort nicht möglich.

An welchem Gericht muss ich den Antrag stellen ?
stephan1 ist offline  
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Alt 16.01.2012, 19:14   #2
Neuer Gast
 
Registriert seit: 29.09.2011
Ort: kleiner Inselstaat inmitten des Niedersächsischen
Beiträge: 2
Standard

Hallo,

der Antrag muss bei DEM Gericht gestellt werden, an dem die Betreuung geführt wird.
Es muss dann am zweiten Wohnsitz des Betreuten im Rahmen der Amtshilfe ein zweiter Betreuer benannt werden, der vom führenden Amtsgericht dann per erweiterten Beschluss als Betreuer mit aufgenommen wird.

So würde ich das sehen.

Mit lieben Grüßen

Bettina/runni
runni ist offline  
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Alt 16.01.2012, 20:00   #3
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Nein, das geht nicht - jedenfalls nicht mit zwei Berufsbetreuern.
S. § 1899 Abs. 1 BGB und die Rechtsvorschriften, auf welche dort verwiesen wird.
Die von dir geschilderte Situation ist auch keine Verhinderung i.S.d. 1899 Abs. 4 BGB.

Was du machen kannst - und was ich auch schon gemacht habe - ist zu beantragen einen eaB zu bestellen. Der Sachverhalt war ähnlich wie der, den du hier geschildert hast.

Gr. Rudi
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Rudi ist offline  
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Alt 17.01.2012, 01:59   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 438
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Was ist ein eaB ? ehrenamtlicher Betreuer ?
stephan1 ist offline  
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Alt 17.01.2012, 05:47   #5
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Zitat:
Zitat von stephan1 Beitrag anzeigen
Was ist ein eaB ? ehrenamtlicher Betreuer ?
Genau.
... und wie Runni schon schrieb. Antragstellung am verfahrenführenden AG.

R
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Rudi ist offline  
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Alt 17.01.2012, 06:23   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen zusammen,

ich hab Verständnisprobleme.

Ein halbes Jahr ist eine lange Zeit und wenn ein BB eingesetzt war, hat das evtl. Gründe. Wenn im/für das andere halbe Jahr ein eaB eingesetzt werden kann, ist das dann nicht irgendwie wiedersprüchlich?
Ein offizieller Vertreter am anderen Ort wäre vielleicht auch eine Möglichkeit aber dazu müsste die Zusammenarbeit mit dem "fernen" Kollegen gut laufen. Ähnlich der Urlaubssituation.

Stefan schreibt:
Zitat:
Aus juristischen Gründen ist der Aufbau einer einfachen Bezugsperson am anderen Wohnort nicht möglich.
???

Gruss Michaela

PS: und jeder verdient dann nur das halbe Jahr.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 17.01.2012, 06:37   #7
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

@ Michaela

Mojn
Watt meinst du mit "offizieller Vertreter" und was mit dem PS.

Gr. R
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Rudi ist offline  
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Alt 17.01.2012, 07:34   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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mit offizieller Vertreter meine ich analog den Urlaubsverteter der offiziell bestellt ist. Gibt ja Gerichte die das schon prinzipiell so handhaben.

Und mit dem PS, genau wie in (tätigen) Urlaubssituationen, jeder kriegt nur jeweils das halbe Jahr Tätigkeit dann auch bezahlt.

Wobei ich das Ganze schon als aberwitzige Situation empfinde.

Bei mir laufen drei Fernbetreuungen, da fahre ich dann aber auch ca. vier Mal im Jahr mindestens hin und verbinde das mit was anderem- reine Sympathiebetreungen letztendlich.

schöne Woche, Gruss.
Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 17.01.2012, 12:18   #9
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 438
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Zitat:
Zitat von Rudi Beitrag anzeigen
Was du machen kannst - und was ich auch schon gemacht habe - ist zu beantragen einen eaB zu bestellen. Der Sachverhalt war ähnlich wie der, den du hier geschildert hast.
Danke Rudi.
Scheint ein gangbarer Weg zu sein.
Hier eine diesbezügliche Wegbeschreibung, die mir sinnvoll erscheint, vor allem was die "Aufteilung" der Arbeit zwischen BB und eaB angeht: http://www.projekt-geben.de/downloads/btg/btg15.pdf
P.S.: BB = BerufsBetreuer; eaB = ehrenamtlicher Betreuer.
stephan1 ist offline  
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Alt 17.01.2012, 12:50   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Der Text samt Schlussfolgerungen stammt aus dem Jahr 2002. Wir sind inzwischen 10 Jahre weiter.
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michaela mohr ist offline  
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