Dies ist ein Beitrag zum Thema 2 Berufsbetreuer gleichzeitig im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich als Betreuer möchte einen zweiten Betreuer bei Gericht anregen.
Grund : Mein Betreuter lebt ungefähr hälftig im Jahr ...
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16.01.2012, 14:18 | #1 |
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Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 438
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2 Berufsbetreuer gleichzeitig
Hallo,
ich als Betreuer möchte einen zweiten Betreuer bei Gericht anregen. Grund: Mein Betreuter lebt ungefähr hälftig im Jahr an zwei Wohnorten. Die notwendige Betreuung am zweiten Wohnort ist nicht sichergestellt. Ein Betreuerwechsel kommt nicht in Frage. Aus juristischen Gründen ist der Aufbau einer einfachen Bezugsperson am anderen Wohnort nicht möglich. An welchem Gericht muss ich den Antrag stellen ? |
16.01.2012, 19:14 | #2 |
Neuer Gast
Registriert seit: 29.09.2011
Ort: kleiner Inselstaat inmitten des Niedersächsischen
Beiträge: 2
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Hallo,
der Antrag muss bei DEM Gericht gestellt werden, an dem die Betreuung geführt wird. Es muss dann am zweiten Wohnsitz des Betreuten im Rahmen der Amtshilfe ein zweiter Betreuer benannt werden, der vom führenden Amtsgericht dann per erweiterten Beschluss als Betreuer mit aufgenommen wird. So würde ich das sehen. Mit lieben Grüßen Bettina/runni |
16.01.2012, 20:00 | #3 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Nein, das geht nicht - jedenfalls nicht mit zwei Berufsbetreuern.
S. § 1899 Abs. 1 BGB und die Rechtsvorschriften, auf welche dort verwiesen wird. Die von dir geschilderte Situation ist auch keine Verhinderung i.S.d. 1899 Abs. 4 BGB. Was du machen kannst - und was ich auch schon gemacht habe - ist zu beantragen einen eaB zu bestellen. Der Sachverhalt war ähnlich wie der, den du hier geschildert hast. Gr. Rudi
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17.01.2012, 01:59 | #4 |
Gesperrt
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Beiträge: 438
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Was ist ein eaB ? ehrenamtlicher Betreuer ?
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17.01.2012, 05:47 | #5 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Genau.
... und wie Runni schon schrieb. Antragstellung am verfahrenführenden AG. R
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17.01.2012, 06:23 | #6 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen zusammen,
ich hab Verständnisprobleme. Ein halbes Jahr ist eine lange Zeit und wenn ein BB eingesetzt war, hat das evtl. Gründe. Wenn im/für das andere halbe Jahr ein eaB eingesetzt werden kann, ist das dann nicht irgendwie wiedersprüchlich? Ein offizieller Vertreter am anderen Ort wäre vielleicht auch eine Möglichkeit aber dazu müsste die Zusammenarbeit mit dem "fernen" Kollegen gut laufen. Ähnlich der Urlaubssituation. Stefan schreibt: Zitat:
Gruss Michaela PS: und jeder verdient dann nur das halbe Jahr.
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17.01.2012, 06:37 | #7 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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@ Michaela
Mojn Watt meinst du mit "offizieller Vertreter" und was mit dem PS. Gr. R
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17.01.2012, 07:34 | #8 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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mit offizieller Vertreter meine ich analog den Urlaubsverteter der offiziell bestellt ist. Gibt ja Gerichte die das schon prinzipiell so handhaben.
Und mit dem PS, genau wie in (tätigen) Urlaubssituationen, jeder kriegt nur jeweils das halbe Jahr Tätigkeit dann auch bezahlt. Wobei ich das Ganze schon als aberwitzige Situation empfinde. Bei mir laufen drei Fernbetreuungen, da fahre ich dann aber auch ca. vier Mal im Jahr mindestens hin und verbinde das mit was anderem- reine Sympathiebetreungen letztendlich. schöne Woche, Gruss. Michaela
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17.01.2012, 12:18 | #9 | |
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Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 438
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Zitat:
Scheint ein gangbarer Weg zu sein. Hier eine diesbezügliche Wegbeschreibung, die mir sinnvoll erscheint, vor allem was die "Aufteilung" der Arbeit zwischen BB und eaB angeht: http://www.projekt-geben.de/downloads/btg/btg15.pdf P.S.: BB = BerufsBetreuer; eaB = ehrenamtlicher Betreuer. |
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17.01.2012, 12:50 | #10 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Der Text samt Schlussfolgerungen stammt aus dem Jahr 2002. Wir sind inzwischen 10 Jahre weiter.
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