Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachlassermittlung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
eine Betreuter, nichtehelicher Sohn, ist Erbe geworden. Kontakt zum Vater bestand nicht. Die Ehefrau wuste zwar, das mein Betreuter ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
![]() |
#1 |
Gesperrt
Registriert seit: 19.02.2009
Beiträge: 1
|
![]()
Hallo,
eine Betreuter, nichtehelicher Sohn, ist Erbe geworden. Kontakt zum Vater bestand nicht. Die Ehefrau wuste zwar, das mein Betreuter ebenfalls Erbe ist, hat aber vom Versterben nichts mitgeteil. Was ist zu unternehmen damit eine Erbauseinandersetzung losgehen kann? Wie läßt sich die Höhe der Erbschaft feststellen wenn die Ehefrau sich verweigert - auch im Hinblick auf Schenkungen im Ramen der 10-jahres Frist. Sind Formalien zu beachten? Gruß Roland |
![]() |
![]() |
![]() |
#2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 4,294
|
![]()
Hallo,
also grundsätzlich würde ein Blick in die Nachlassakte vielleicht für Klarheit sorgen. Beim Nachlassgericht gäbe es dann auch hilfreiche Rechtspfleger zur Frage der zu beachtenden Formalien. Im übrigen wäre es nett wen du dich erst einmal vorstellst bevor wir hier deine Probleme lösen sollen. ![]() Gruß, Andreas
__________________
---------------- ![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Lesezeichen |
Stichworte |
erbschaft |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|