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thebluerose 20.01.2012 08:21

Vergütung bei vermögenden Betreuten
 
Hallo, ich habe zwei Betreute, die über ausreichend Vermögen verfügen. Beide werden über unterschiedliche Amtsgerichte betreut. Ich habe also um die Festsetzung der Pauschalvergütung gebeten. Doch so einfach, wie bei den unvermögenden Betreuten läuft das scheinbar nicht. Bei dem einem Fall waren die Unterlagen wochenlang zur Prüfung verschickt und jetzt ist ein Verfahrenspfleger eingesetzt worden, der drei Wochen im Urlaub ist.
Bei dem anderen Betreuten ist die Betreuungsbehörde als Verfahrenspfleger eingesetzt worden und ich bin vom Amtsgericht aufgefordert worden, demnächst immer eine Durchschrift des Vergütungsantrages zwecks Anhörung einzureichen.
Kann mir mal jemand den grundsätzlichen Ablauf bei vermögenden Betreuten erklären? Bei unvermögenden Betreuten hab ich nach 14 Tagen das Geld auf dem Konto. In dem anderen Fall sind mittlerweile 3 Monate vergangen und es ist nix passiert. Jetzt müßte ich schon fast den nächsten Antrag stellen.
LG Chrissi

michaela mohr 20.01.2012 09:45

Hallo Chrissie,

das wenig die mit dem Unterscheid vermögend oder mittellos zu tun. Immer wenn in der Betreuungssache etwas läuft, ein Antrag gestelt wird z.B. sind die Akten oft wochenlang weg und es wird nicht ausgezahlt. Das kann Dir auch bei mittellosen passieren und hängt vom Verlauf des "Falls" ab.
Neufälle gehen z.B. immer erst mal zum Revisor der dann auch noch seinen Senf dazu gibt.

Vermögende müssen zum Vergütungsantrag angehört werden, das dauert immer mindestens 14 Tage in denen sie Widerspruch einlegen könnten. Der macht zwar inhaltlich keinen Sinn aber so ist das Gesetz. Man kann es abkürzen inden der Betreute den Vergütungsantrag unterschreibt: ich habe keine Einwände. Dann gehts (bei uns) deutlich schneller.
Bei Menschen mit EiWi wird der Verfahresnpfleger eingesetzt damit sie nicht über den Tisch gezogen werden können- theoretisch. Hier macht der Verfahrenspfleger so eine Art Dauerbeschluss und gibt sein o.k. im Vorfeld auf Jahre hinaus.

Die Vergütungsauszahlung bei Vermögenden dauert hier in der Regel beim ersten Antrag 8 bis 12 Wochen, später gehts dann schneller.
Stell ruhig schon den zweiten Antrag, dann kommt schlagartig mehr:winke:

Gruss Michaela

BetrKl 22.01.2012 14:51

Hallöchen! Ich stelle generell bei vermögenden Betreuten vierteljährliche Vergütungsanträge. So halte ich die Bezahlungen im Fluss, da es eben durch die eingeräumte Widerspruchsfrist länger dauert als bei Unvermögenden. Ausserdem muss ich bei einem plötzlichen Versterben des Betreuten nur auf einen Bruchteil der Vergütung warten bis die Erbangelegenheiten geregelt sind.

Gruss Christine


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