Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftung des Betreuers bezüglich der Wohnung der Betreuten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Meine Mutter ist als Betreuerin ihrer Tante bestellt. Die Tante besitzt eine Wohnung, die nicht verkauft oder vermietet werden soll, ...
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22.08.2006, 19:23 | #1 |
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Haftung des Betreuers bezüglich der Wohnung der Betreuten
Meine Mutter ist als Betreuerin ihrer Tante bestellt. Die Tante besitzt eine Wohnung, die nicht verkauft oder vermietet werden soll, die Wohnung soll aber bewohnt sein. Die Fragen, die sich daran knüpfen sind folgende: Wird von seiten des Gerichts überprüft, in welchem Zustand die Wohnung ist? Ist meine Mutter haftbar für den Zustand der Wohnung, wenn die Wohnung von einer anderen Person bewohnt wird, die sie ausgesucht hat. Ist sie weiterhin dafür haftbar, wenn die Person, die diese Wohnung bewohnt, sich rechtlich eventuell nicht korrekt verhält.
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22.08.2006, 20:04 | #2 |
Gesperrt
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Beiträge: 19
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Auf alle Fragen würde ich mit Nein Antworten. Ihre Mutter tritt meines Erachtens stellvertretend für ihre Tante als Vermieterin auf. Probleme sehe ich erst, wenn der Mieter der Wohnung sich so verhält, dass es die Nachbarn nicht dulden müssen.
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haftung |
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