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Stimmt das alles? (Betreuter erbt)

Dies ist ein Beitrag zum Thema Stimmt das alles? (Betreuter erbt) im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebe Forumsmitglieder! Ich möchte gerne eine Betreuung für meinen Bruder anregen, die relativ umfassend sein sollte, da er psychisch ...


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Alt 21.01.2012, 20:24   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 21.01.2012
Beiträge: 4
Standard Stimmt das alles? (Betreuter erbt)

Hallo liebe Forumsmitglieder!
Ich möchte gerne eine Betreuung für meinen Bruder anregen, die relativ umfassend sein sollte, da er psychisch krank ist (Borderline-Persönlichkeit? Schwere depressive Phasen? Psycho-Soziale Störung? Und durch all das bedingt Hang zu Sucht? Wer weiß das schon genau... ).

Jetzt ist aber ein Problem aufgetreten, da meine verstorbenen Großeltern ein blöd formuliertes Testament hinterlassen haben. Im Prinzip steht da drin: Ich und mein Bruder bekommen einen (Fest-)Betrag, der ca. dem Pflichtteil meines Vaters (schon tot) entsprochen hätte. Den Rest (3/4) kriege meine Tante. Wir, also meine Tante, mein Bruder und ich, hatten uns auch deswegen schon geeinigt, dass wir das Haus (Großteil der Erbmasse) verkaufen wollen und dann der Erlös schön fair geachtelt wird, dann kriegen jeweils mein Bruder und ich ein Achtel und meine Tante den Rest. Ansonsten gab es noch ein Minibisschen auf dem Sparbuch, das ist für die Beerdigung draufgegangen, ein kleines beuliges Autolein und das Inventar vom Haus. Meine Tante sagte dann, wir könnten uns das Auto ja teilen, sie würde das Inventar "behalten". Das käme unserer aller Ansicht nach relativ fair hin.
Soweit so gut.
Jetzt sagte aber der Anwalt meiner Tante, dass ein eventueller Betreuer meines Bruders das Testament sicherlich auch zugunsten meines Bruders anfechten würde, und dann würden aus den letzten zehn Jahren alle möglichen Sachen mit einbezogen? Hochzeitsgeschenke, Zuschuss zum Auto meiner Tante etc? Stimmt das? Selbst wenn wir uns alle einig sind und wir das nicht wollen?
Lässt sich das Theater tatsächlich nur umgehen, wenn wir einen ehrenamtlichen Betreuer finden, der bereit ist, sich darauf einzulassen? Oder wäre auch der dazu verpflichtet, in so einem Fall das maximal Mögliche für meinen Bruder rauszuholen? Das jedenfalls meinte der Anwalt meiner Tante.
Uns geht es ja gar nicht darum, dass irgendwer über den Tisch gezogen wird, aber weder meine Tante noch mein Bruder sind in der psychischen Verfassung, dass sie noch so ein Ding durchstehen würden...


Erklärung, wieso wir die Betreuung anregen wollen (Auskotz- und Rechtfertigungsteil, wens nicht interessiert, einfach nicht weiterlesen )
Seine Erkrankung führt dazu, dass er vor allem seine finanzielle Situation überhaupt nicht im Griff hat, sprich: die ersten zwei Tage vom Monat wird in Saus und Braus gelebt, danach gibt's halt nichts mehr zu essen. Und demnächst läuft auch sein Hartz IV aus, das hat meine Mutter noch für ihn beantragt, aber das neu beantragen müsste er schon selber und auch sowas funktioniert nicht. Ständig kommt Post an bei meiner Mutter vom Gericht, weil er mal wieder schwarz gefahren ist oder Gras dabei hatte und die Strafe nicht bezahlt hat. Nebenbei ist er Drehtürpatient in verschiedenen Psychiatrischen Einrichtungen hier. Das alles ist soweit gegangen, dass meine Mutter inzwischen auch in stationärer psychiatrischer Behandlung ist (Abgrenzungsproblem). Meine Mutter, ich und auch andere Familienmitglieder können und wollen sich also nicht mehr um seine Angelegenheiten mit kümmern, vor allem, weil er solche Versuche auch in der Vergangenheit schon sabotiert hat, durch Weglaufen. Soviel zur Vorgeschichte.
Renana ist offline  
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Alt 21.01.2012, 23:09   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
Standard

Moin,

ohne ins Detail zu gehen, es ist die Aufgabe des Betreuers (mit Vermögenssorge) die finaziellen Dinge seines Klienten optimal und zu dessem Wohle zu regeln und mögliche Nachteile für ihn ausgleichen. Tut er dies nicht und dem Klienten entsteht ein Schaden, dann haftet der Betreuer dafür. Ob der Betreuer das beruflich macht, oder ehrenamtlich macht da keinen Unterschied, die Spielregeln sind identisch.

Um aus der Nummer rauszukommen könnte Dein Bruder - ausser er ist nicht geschäftsfähig - eine Entlastungserklärung unterschreiben die diesen Punkt abdeckt, so dass der Betreuer nicht dafür haften muss wenn er nichts tut, obwohl es für Deinen Bruder besser wäre.

Ob Sozialamt/ARGE/LWL/Gericht jedoch von dieser vermeintliche "Ausschlagung" begeistert sind steht auf einem anderen Blatt...


Grüße!
gonzo ist offline  
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Alt 22.01.2012, 15:17   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 21.01.2012
Beiträge: 4
Standard

Vielen Dank, Gonzo, für deine schnelle Antwort!
Ich hatte mir sowas schon fast gedacht, aber ich bin der Meinung, dass uns als Familie das nicht davon abhalten sollte, die Betreuung anzuregen. Das mit der Entlastungserklärung klingt ja erstmal gar nicht sooo schlecht. Er würde ja auch nicht ausschlagen, es geht nur drum, nicht in alten Sachen rumzupulen und nochmal alle ein halbes Jahr auf Trab zu halten. Er würde offiziell erben und dann könnte auch eine (nicht ehrenamtliche) Betreuung eine Weile finanziert werden .
Alles Liebe -
Renana
Renana ist offline  
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Alt 22.01.2012, 22:18   #4
Club 300
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
Standard

Zitat:
Zitat von Renana Beitrag anzeigen
Er würde ja auch nicht ausschlagen, es geht nur drum, nicht in alten Sachen rumzupulen und nochmal alle ein halbes Jahr auf Trab zu halten.
Überlegt euch das gut, es lässt sich überhaupt nicht vorhersagen, welche Arbeitsauffassung der Betreuer haben wird und mit wie viel Eifer er möglicherweise deinen Bruder vor seiner "raffgierigen" Verwandtschaft schützen möchte. Und wenn dein Bruder auf Sozialleistungen angewiesen ist, darf er (bzw. dann eben der Betreuer für ihn) nicht auf Gelder verzichten, die ihm zustehen. Das würde ich lieber nochmal vom Anwalt genau durchchecken lassen und ggf. schauen, ob es zumindest vorerst Alternativen zur Betreuung gibt.

Gruß, J.
Janina ist offline  
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Alt 23.01.2012, 22:22   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 21.01.2012
Beiträge: 4
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Hallo!
Ja, überlegen tun wir ja schon ne ganze Weile, aber es geht halt einfach gar nicht mehr klar. Schon alleine, weil ich sehe, wie meine Mutter vor lauter Verantwortungsgefühl den Bach runter geht.

Zitat:
Zitat von Janina Beitrag anzeigen
wenn dein Bruder auf Sozialleistungen angewiesen ist
ist er dann ja nicht mehr. Er wird was kriegen. Genug, um erstmal eine Weile davon zu leben UND den Betreuer zu finanzieren. Und ich weiß ja auch wovon ich rede, denn ich werde ganz genau dasselbe kriegen! Bloß, bis so Geld dann tatsächlich da ist, muss er ja auch von irgendwas leben. Deshalb Hartz IV, können sie dann ja auch gerne zurückfordern, wenn das Geld da ist.

Zitat:
Zitat von Janina Beitrag anzeigen
schauen, ob es zumindest vorerst Alternativen zur Betreuung gibt.
Gruß, J.
Tja. Schlag mal was vor für konstruktive Vorschläge bin ich gerade mehr als offen.

Ratlose Grüße -
Renana
Renana ist offline  
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