Dies ist ein Beitrag zum Thema Kreditrate - Existenzminimum im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Teilnehmer,
ich bitte Euch um Unterstützung in folgendem Fall:
Betreuter - AK: Vermögen, Post, Gesundheit - ist 78 Jahre ...
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24.01.2012, 15:39 | #1 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
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Kreditrate - Existenzminimum
Liebe Teilnehmer,
ich bitte Euch um Unterstützung in folgendem Fall: Betreuter - AK: Vermögen, Post, Gesundheit - ist 78 Jahre alt und wird durch einen Ambulanten Pflegedienst zu Hause versorgt. Nach Abzug aller Fixkosten (Miete, Nebenkosten, Kredittilgungsrate) bleiben ihm lediglich 300 € zur freien Verfügung. Eben dieser Kredit ist mir ein Dorn im Auge. Seine Hausbank hat ihm letztes Jahr 10.000 € geliehen und verlangt nun monatliche Raten i.H.v. 168,28 € von ihm. Außerdem ist der Dispo vom Konto ausgereizt. Ich habe bei der Bank angefragt, ob eine Tilgungsratenreduzierung möglich ist (der Kredit läuft jetzt genau seit einem Jahr, frühestens da wäre dies möglich). Heute bekam ich ein ablehnendes Schreiben. Nun meine Frage: Kann ich einfach selbst die Rate um den Betrag kürzen, um meinem B. das Existenzminimum zu sichern oder muss ein Teil des Kredits eben vom Existenzminimum bestritten werden? Ich finde es eben sehr grenzwertig, einem damals 77jährigen, leicht verwirrten Rentner einen Kredit dieser Größenordnung zu erteilen. Ich habe auch keinen blassen Schimmer wohin das Geld geflossen sein könnte. Er lebt äußerst ärmlich ohne jegliche Angehörige. Schönen Gruß Klima |
24.01.2012, 16:47 | #2 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 438
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Bei ALG2 ist die Regelleistung 359 € monatlich, bei schwerer Behinderung kommen max. 35% Mehrbedarf dazu, wären also ca. 485 € monatlich.
Ich würde versuchen diesen Betrag auf die Bescheinigung für ein P-Konto eintragen zu lassen, da sind manche Verbände, aber vor allem Anwälte sehr generös. Dann das P-Konto für den Betreuten eröffnen und der Rest wird dann monatlich an Gläubiger ausgekehrt. Die Miete etc. sollte natürlich zu Echtkosten auf der P-Konto-Bescheinigung eintragbar sein. |
24.01.2012, 18:50 | #3 | |||
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Ich würde den ernsthaften Versuch machen, mich mit der Bank zu einigen - nicht den Sachbearbeiter, sondern ein, zwei Treppchen höher - und klare Ansagen zu den Möglichkeiten machen. Im Zuge dessen kriegst Du sicherlich auch raus, wofür er sich das Geld geliehen hat. Wenn die da nicht drauf reagieren, hilft nur: Bank wechseln, Dispo und Kredit vor den Baum fahren lassen und ggf. Finger heben. Zitat:
Zitat:
</zynismus> |
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24.01.2012, 19:00 | #4 |
Stammgast
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Ort: OWL
Beiträge: 588
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Moin,
wenn er nichts hat ausser dem bisschen Einkommen, dann sollten die froh 50EUR zu bekommen, denn die Alternative wäre gar nichts. Denn was sollens bei dem Setting großartig machen, nen Eingehungsbetrug könnens wohl nicht raus machen. Über ein neues P Konto solltest nachdenken, denn freuen wird sich die Bank nicht Grüße! |
24.01.2012, 19:10 | #5 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
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Hallo stephan1, mungo, gonzo,
vielen Dank für Eure Antworten. @mungo: Die Bank begründete ihre Ablehnung nicht. Ist denn ein Bankwechsel realistisch? Bei der SCHUFA wird er ja wohl eingetragen sein und wenn er eben schon ein Girokonto hat, hatte ich bisher immer Ablehnungen anderer Banken erhalten. Bietet denn das P-Konto Schutz bei Sollstand? Es geht nur um die Kreditraten, keine weiteren Gläubiger. |
24.01.2012, 19:20 | #6 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hm.
Bei meiner Hausbank ging bisher immer was. Ich bin halt verwöhnt. Nicht auszudenken, wenn das anders wäre... Dispo und Kreditraten sind nach deiner Schilderung einfach nicht zu bedienen. Das einzige, was mir dazu noch einfällt, ohne die Bank zu wechseln, ist eine Schuldnerberatung. |
24.01.2012, 19:42 | #7 |
Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
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Gegen ein weiteres Giro auf Guthaben spricht ansich nichts. Ich hab nen Klienten der hat 2 Guthabenkonten und das trotz nem Berg Schulden, zich Gläubigern, ner EV und 5% Schufa Score
Nur mal ran an die Kasse mit dem roten Logo vor Ort sind die ganz gescheidig |
24.01.2012, 20:09 | #8 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zitat:
also dein Wunsch nach mehe Geld für deinen Betreuten ist zwar nachvollziehbar, aber bislang können mich die Kommentare der Kollegen nicht überzeugen. Dein Betreuter ist willentlich einen Kreditvertrag eingegangen. Daraus zu konstruieren das die Bank ihn über den Tisch gezogen hat halte ich für gewagt. Du kannst wohl eher nicht beurteilen wie dein Betreuter bei Vertragsabschluss beieinander war. Von einer geschäftsunfähigkeit gehst du ja wohl auch jetzt noch nicht aus. Bevor du Zahlungen eigenmächtig einstellst und damit den Kredit fällig stellst solltest du lieber eine Schuldnerberatung bemühen und vielleicht anhand der Kontoumsätze eine Klärung über den Verbleib des Geldes versuchen. Mich wundert es das die Bank einen Kredit völlig ohne Absicherung vergeben haben soll. Hast du schon mal den Kreditvertrag geprüft? Gruß, Andreas
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24.01.2012, 20:13 | #9 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Gegen ein weiteres Girokonto spricht grundsätzlich nichts. also auf zu einer anderen Bank. Die Genehmigung für die Auflösung des anderen Kontos nicht vergessen.... Aber Vorsicht wenn man ein P-Konto hat: Es darf nur eines geben. Ein zweites P-Konto ist eine Straftat (Betrug). also wenn schon P-Konto, dann das neue. Und der alten Bank kannst Du ja noch mal ein Angebot auf Reduzierung des Kredites machen - Alternativ dazu: die Einstellung der Zahlung überhaupt und eine Insolvenz, bei der sie sowieso leer ausgeht. Das erhöht die Kundenfreundlichkeit ungemein. (Du kennst doch das Motto unserer lieben Banken: Geben Sie uns Ihr Geld. Wir machen damit auch was WIR wollen... also...) MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
24.01.2012, 20:55 | #10 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
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Hallo Imre Holocher,
Hallo agw, vielen Dank für Eure erfreulich unterschiedlichen Betrachtungsweisen. @agw: Ich halte Vertragstreue für einen hohen Wert. Ich halte ebenso Verantwortung einer Hausbank gegenüber ihrem Kunden für notwendig. Und da sehe ich die Bank in der Verantwortung, die Kredittilgung so anzubieten, dass zumindest das Existenzminimum eingehalten wird. Mir ist kein Notfall von B. bekannt, der eine außergewöhnliche Situation entstehen ließ. Ich weiß es nicht, aber ich gehe davon aus, dass der Kredit ausschließlich aus wirtschaftlichen Gründen der Bank erteilt wurde. Viele werden lachen und denken, ja wieso denn sonst? Dann aber hat auch die moralische Verpflichtung des Stellvertreters den Kredit wie vereinanbart zu tilgen, eines teilweise wirren Betreuten seine Grenzen. Das gilt es abzuwägen und ich danke Dir, agw für Deine Anregungen zum Thema. Nur noch eine Frage bzgl. des Verwendungszwecks: wofür könnte der eine Rolle spielen? Ich danke Euch, Klima |
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