Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögend oder Mittellos bei Unterhaltspflicht des Betreuten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
mein Klient hat nach nach langer Krankheit, Arbeitsunfähigkeit und Mittellosigkeit wieder eine Arbeit aufgenommen und erhält ca. 1350 € ...
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01.02.2012, 18:50 | #1 |
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Registriert seit: 28.04.2011
Ort: Saarland
Beiträge: 1
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Vermögend oder Mittellos bei Unterhaltspflicht des Betreuten
Hallo,
mein Klient hat nach nach langer Krankheit, Arbeitsunfähigkeit und Mittellosigkeit wieder eine Arbeit aufgenommen und erhält ca. 1350 € Monatslohn netto. Er bewohnt alleinlebend eine Wohnung im Haus seiner Eltern und zahlt dafür 250 € Miete, sowie 92 € Nk. Außerdem ist er unterhaltspflichtig und zahlt monatlich 250 € an eine uneheliche Tochter. Lt. Rechtspflg. sei er vermögend und soll nun auch für seine Betreuungskosten (452 €/Quartal) selbst aufkommen. Wie ist die aktuelle Rechtslage? Danke, Stefan |
01.02.2012, 20:31 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Hallo San,
und wieder mal der Hinweis das es hier keine Rechtsberatung im Einzelfall gibt. Grundsätzliches zur Berechnung findet sich z.B. hier:Mittellosigkeit ? Betreuungsrecht-Lexikon Gruß, Andreas
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02.02.2012, 22:46 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin San
frag doch mal den Rechtspfleger, wie er das begründet? Vielleicht hat der Betreute mehr als 2600,00 € auf dem Konto. Dann würde ich das auch so sehen. Sonst eigentlich nicht. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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mittellos, unterhalt |
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