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Gesetzl.Betreuung ohje, so kann das doch nicht sein

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesetzl.Betreuung ohje, so kann das doch nicht sein im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo jero, das geht z.B. über die Anbieter vom betreuten Wohnen, über die zusätzlichen Betreuungsleistungen auch bei der KV- falls ...


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Alt 11.02.2012, 17:54   #11
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Hallo jero,

das geht z.B. über die Anbieter vom betreuten Wohnen, über die zusätzlichen Betreuungsleistungen auch bei der KV- falls festgestellt. Es gibt mehrere Möglichkeiten die aber vom jeweiligen fall abhängen bzw. erst nach Vorliegen von Voraussetzung XY in Betracht kommen.

Googel mal nach betreutem Wohnen z.B. da wird dir geholfen.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 11.02.2012, 17:59   #12
nam
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Ich kenne das so... erst Ausbildung/Studium...dann Berufsausübung.....

bei Betreuungen scheint das anders zu sein (sieht ja auch OLG Richter Winterstein ähnlich).

Naja...wenn das "anpampen" ist.... will ich aus Rücksicht auf deine Vulnerabilität lieber nicht weiter antworten.
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
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Alt 11.02.2012, 19:49   #13
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
Zitat von nam Beitrag anzeigen
Ich kenne das so... erst Ausbildung/Studium...dann Berufsausübung.....

bei Betreuungen scheint das anders zu sein (sieht ja auch OLG Richter Winterstein ähnlich).

Naja...wenn das "anpampen" ist.... will ich aus Rücksicht auf deine Vulnerabilität lieber nicht weiter antworten.
Hallo nam,

es gibt bekanntermassen weder eine Ausbildung noch ein Studium zum BB. Vieleicht war die Frage nicht glücklich formuliert aber Sinn und Zweck des Forums ist es Hilfestellung zu geben, auch oder gerade Anfängern.
Dabei bleibt`s, Dein Hohn wird das nicht ändern.

Und zum Thema Vulnerabilität (übersetzt:Vulnerabilität (zu lateinisch vulnusWunde‘) ist ein Fremdwort mit der Bedeutung „Verwundbarkeit“ oder „Verletzbarkeit“.)......wer`s braucht, bzw. wenn Du meinst......

Gruss Michaela
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Alt 11.02.2012, 20:02   #14
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Zitat:
Zitat von nam Beitrag anzeigen
Ich kenne das so... erst Ausbildung/Studium...dann Berufsausübung.....
und dabei dann lebenslanges Weiterlernen, denn wohl in keinem Studium werden alle Eventualitäten der späteren Tätigkeit abgedeckt... oder hast Du im Studium alles gelernt, so dass Du bei Deinem Job nichts nachfragen oder nachlesen musstest?
gonzo ist offline  
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Alt 11.02.2012, 23:06   #15
nam
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Zitat:
Zitat von gonzo Beitrag anzeigen
und dabei dann lebenslanges Weiterlernen, denn wohl in keinem Studium werden alle Eventualitäten der späteren Tätigkeit abgedeckt... oder hast Du im Studium alles gelernt, so dass Du bei Deinem Job nichts nachfragen oder nachlesen musstest?
Das habe ich nicht ausgesagt.

Eine Ausbildung ist eine Grundlage (Breitenwissen i.d.R.), danach erfolgt immer eine Vertiefung in den jeweiligen Bereichen.

Wer lässt sich den gern vom Arzt operieren, wenn der vor der OP fragt wie es denn geht?

Dass das vom Gesetzgeber für den Bereich der Betreuung mehr schlecht als recht gelöst ist, habe ich hier keinem vorgeworfen.

Mir fällt nur auf (auch hinsichtlich meiner Betreuer), dass oft große -basale- Wissenslücken bestehen (mittlerweile rege ich fast nicht auf und geniesse das "Rumeiern" der beiden Betreuer in ihrer Ahnungslosigkeit..). Das zeigen auch diverse Fragestellungen hier im Forum auf.

Ab und zu schubs ich sie auf die richtige Bahn.... natürlich nachweisbar..... die waren schon beim AG und haben rumgeheult, dass das nicht zumutbar ist wenn man den Empfang von Unterlagen quittieren muss. Das AG hat zu Recht gefragt, was denn daran unzumutbar ist.... seit dem geht es (zähneknirschend).

Nach dem sich die beiden mit diversen Unterbringungsanträgen (alle abgewiesen) bis auf die Knochen blamiert haben (bevor man Tatsachen erfindet, sollte man sich besser absichern..), habe ich auch da Ruhe..... ziemlich bitter wenn man sich das für ein paar hundert Euro aus der Staatskasse bieten lassen muss......


@michaela: Im Gegensatz vielleicht zu dir benutze ich Fremdwörter nur, wenn ich sie auch kenne (brauchst nicht für mich die Suchmaschine nutzen).
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nam ist offline  
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Alt 12.02.2012, 04:51   #16
"Viele Sterne in einem Körper"
 
Benutzerbild von Sternenhimmel
 
Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 184
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@ nam

sorry, tut mir einfach grad nur weh, wie du argumentierst, auch wenn vll. meine rechtschreibung nicht eurer schrift besagt, sondern nur meiner sütterliner schrift.
aber ich mag dir gern sagen, daß ich so einen betreuer mal hatte, der mich mit möchtegern wörter mal triggern wollte.
sein dankeschön meiner innies war, daß sich unsere juristin zu wort meldete, und mit § jongonlierte!

"ja, du siehst, ich werde hier nie partei ergreifen, weder für betreuer , noch für betreute, ich rede aus meiner sicht, auch wenn ich nur dann antworten kann, wenn mein pc mir eure schrift übersetzt!
aber deine worte erinnern mich sehr an... a. die die wechselspiele gern auskostet, weil die familienhelfer des JA noch nicht so genau erkennen, wer bei uns wer ist!


@ rosine75
dein freund, möge sich wie wir, doch abends (sprich in der nacht) eine sms schicken lassen vom betreuer, d´ß dann und dann ein termin fällig ist!
wir können z.b. das wort "zeit" und "jahr" nicht definieren, daher machen sich terminkalender ect. bei uns sehr schwer. multis leben ohne zeit und raum!
allein die frage nach dem heutigen datum, würden schwierigkeiten bei mir hervor rufen... aber...........
ich sagte das offen meinem betreuer!
gab ihm lektüre über mps um sich zu belesen!
nun weiß er, daß menschen wie ich.... , ohne raum und zeit leben, da es abhängig davon ist, wer bei z.b. 9.00 uhr im außen ist!
das wichtigste ist, daß wir abgesichert haben (in unserem priv. online TGB) das der betreuer dort und dort auf uns wartet und auch noch einmal eine sms sendet, wann der tag ist, wo wir ihn treffen.
ich kann nur sagen, daß dies seid 10 jahren funktioniert!
allerdings habe ich damals bereits angegeben, daß ich eure schrift nicht lesen kann und auch angst habe, mich mit meiner gebärdensprache zu outen, obwohl ich weiß, daß in meinem innern menschen wohnen, die eure schrift können. (lesen und auch schreiben)
dein freund muß artikulieren können wo seine probs stecken (wie z.b. das reden mit unbekannten menschen) , denn dann kann ich nicht glauben, daß ihm sein betreuer dort auf glatteis rennen läßt!

zumindest lernte ich dies nicht in den ganzen 10 jahren (wo ich zu meinem handycap stand).
vorher jedoch... na ja, war für mich nicht einfach zuzugeben, daß ich in mir menschen höre... aber die nicht zu mir dazu gehörig betrachte...

hm.......... bestimmt blöd erklärt, oder?
weißt du, ich bin zu 100% mit merkzeichen B. GB, B usw. gekennzeichnet, auch wenn meine innies diese beeinträchtigungen nie zeigen könnten, weil sie diese nicht haben!
aber ich erkannte.... will ich HILFE haben, muß ich frabe bekennen und zu meinen eigenen schwächen stehen!
vielleicht ist dein freund ein mensch wie ich, der sich wegen seiner eigenen schwächen schämt... animiere ihn lieber dazu, offen zu sagen, wo er sich hilfe wünscht!

ich erkannte es erst nach 15 jahren und genieße es jetzt seid 10 jahren, daß ich hilfe dort bekomme, wo ich ein handycap sehe, bzw. wo es vorprogrammiert ist.
weißt du wie ich es meine?

gruß christa
__________________
Es ist besser dafür gehasst zu werden, was man ist,
als geliebt für das, was man nicht ist.


Sternenhimmel ist offline  
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Alt 12.02.2012, 08:25   #17
Forums-Geselle
 
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Beiträge: 221
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@Sternenhimmel

Guten Morgen,

ich finde Deine Zeilen sehr wichtig und hilfreich. Nur wenn der Betreuer erfährt, wo der Betreute durch seine seelische Situation gehandicapt ist, kann er hier die richtigen Hilfen leisten oder installieren. Natürlich wäre es schön, wenn er aus seiner Erfahrung heraus hier auch Brücken bauen könnte, damit es dem Betreuten leichter fällt, sich hier zu öffnen und zu benennen.

Liebe Grüße

Ingrid
BB-Interessentin ist offline  
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Alt 12.02.2012, 08:53   #18
Gesperrt
 
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Beiträge: 438
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Zitat:
Zitat von nam Beitrag anzeigen
... Nach dem sich die beiden mit diversen Unterbringungsanträgen (alle abgewiesen) bis auf die Knochen blamiert haben (bevor man Tatsachen erfindet, sollte man sich besser absichern..), habe ich auch da Ruhe...
@nam: Manche BetreuerInnen "blamieren" sich nicht bis auf die Knochen, wenn deren Unterbringungsanträge abgewiesen werden.

Die nehmen das manchmal selbst nicht Ernst.
Bei abgewiesenen Unterbringungsanträgen stelle ich mir immer die Frage: Wie können BetreuerInnen mit bei einer Verweigerung der Unterbringung durch das Betreuungsgericht weiterhin mit ihrer Betreuungsaufgabe "leben", sind sie doch der festen Überzeugung, dass sie ihre "Betreuungsaufgabe" nur auf Basis einer Unterbringung gerecht werden können ?!
stephan1 ist offline  
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Alt 12.02.2012, 10:40   #19
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
Wie können BetreuerInnen mit bei einer Verweigerung der Unterbringung durch das Betreuungsgericht weiterhin mit ihrer Betreuungsaufgabe "leben", sind sie doch der festen Überzeugung, dass sie ihre "Betreuungsaufgabe" nur auf Basis einer Unterbringung gerecht werden können ?!
Wie kommst Du den da drauf? Ich stelle doch keinen Unterbringungsantrag weil mir das mal gerade so einfällt.
Unterbringungsanträge werden von Betreuern auf Grund einer ärztlichen (dringenden) Empfehlung/Stellungnahme gestellt, aber nicht aus eigenem Gusto heraus.

Im übrigen, blamabel ist daran gar nichts.
Haftungsrechtlich ist es höchstens für den ablehnenden Attestausteller evtl. bedenklich wenn eine angedachte Unterbringung z.B. verworfen wurde und danach ein Appartement komplett in Flammen aufgeht.

Unterbringungsanträge stellen von der Sache her kein "Druckmittel" des Betreuers dar sondern sind manchmal nötig um Gefahr für Leib und Leben vom Betreuten abzuwenden.

Was immer gerne vergessen wird von den Vorschreibern: auch Betreuer sind keine Hellseher und können letztendlich nur vor den Kopf der Betreuten schauen.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 12.02.2012, 11:07   #20
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Wie kommst Du den da drauf? Ich stelle doch keinen Unterbringungsantrag weil mir das mal gerade so einfällt.
Unterbringungsanträge werden von Betreuern auf Grund einer ärztlichen (dringenden) Empfehlung/Stellungnahme gestellt, aber nicht aus eigenem Gusto heraus.
@Michaela
da irrst du, BetreuerIn kann selbstverständlich Anträge auf Unterbringung auch ohne ärztlichen (dringenden) Empfehlung/Stellungnahme stellen (siehe Beispiel: http://www.projekt-geben.de/download...erbringung.pdf).
Es liegt an der Würdigung des Betreuungsgerichts, wie es mit solchen "Anträgen" verfährt.
Ich habe aktuell einen diesbezüglich "grundlosen" Antrag auf Unterbringung hier im Forum schon bekanntgemacht, wie es bei Forumsteilnehmer nam gelaufen ist, sollte dieser im Detail kundtun.
stephan1 ist offline  
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