Dies ist ein Beitrag zum Thema Konteneinsicht im Internet durch Betreuer gesperrt,wie kann man sich wehren im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
tja dann haben wir wohl nen sch...... betreuer...
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19.02.2012, 10:01 | #11 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 22.10.2010
Ort: Lübtheen
Beiträge: 37
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tja dann haben wir wohl nen sch...... betreuer
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19.02.2012, 10:27 | #12 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ich bitte Dich auch deine Wortwahl nochmal zu überdenken. Du bist hier nicht in einem reinen Angehörigen/Betreuten/Frust Forum und warum wir behilflich sein sollten wenn jemand mal schnell Kollegen unpassend betitelt.......... Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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19.02.2012, 10:30 | #13 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
@SabineS: Wir wissen hier jetzt nicht was im Vorfeld gemeinsam besprochen worden ist aber wenn ihr der Meinung seid das ihr ungerechtfertigt eingeschränkt werdet dann könnt ihr euch natürlich beim Betreuungsgericht beschweren. Der Betreuer würde dann zu einer Stellungnahme aufgefordert werden. Gruß, Andreas
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19.02.2012, 10:37 | #14 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 22.10.2010
Ort: Lübtheen
Beiträge: 37
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meine wortwahl wahr vorhin nicht gesrade schön-aber ich bin nur noch verzweifelt.
Hab mit der Bank gesprochen-die würden die einsicht ja frei schalten -aber unser betreuer würde dem nicht zustimmen. Was ist an einer konteneinsicht verboten? Wir könnten verdammt keinen Schaden anrichten.Und heimlich die einsicht freischalten lassen? wenn betreuer davon erfährt-ist alles wieder gekickt |
19.02.2012, 10:44 | #15 | |
Gesperrt
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 438
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Zitat:
Warum die heute im Postverkehr übliche elektronische Kontoauszugsauskunft wegen EV in Finanz- und Vermögensfragen hinfällig erscheinen lässt ist nicht nachvollziehbar. Vorschlag: Die Bank schickt bei jeder Buchung einen Kontoauszug an den Betreuten. Kostet ein wenig mehr, ermöglicht aber die gewünschte Teilhabe am (Geschäfts-)Leben. Der Betreuer ist allerdings der Auffasung, dass eine "Info" alle 1 - 2 Monate ausreichend ist - sehe ich anders. Geändert von stephan1 (19.02.2012 um 10:52 Uhr) |
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19.02.2012, 11:32 | #16 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 22.10.2010
Ort: Lübtheen
Beiträge: 37
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Hallo stephan1
Du hast verstanden was mein Man und ich uns wünschen. An das Gericht haben wir uns auch gewandt-unser betreuer soll nun eine stellungnahme binnen 2 wochen rein reichen. Bin mal gespannt was bei raus kommt. Danke für eure antworten. Liebe Grüsse Sabine |
19.02.2012, 12:41 | #17 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 438
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Danke für die Blumen, aber die "Anderen" haben dein Anliegen auch verstanden !
Dein Anliegen dem Betreuungsgericht vorzutragen ist richtig, du solltest unbedingt dein Anliegen "richtig" vortragen, also nicht "Online-Banking", sondern "Teilhabe am Leben" wegen fehlender Kontoeinsicht. |
19.02.2012, 13:22 | #18 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 22.10.2010
Ort: Lübtheen
Beiträge: 37
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Also ich glaube die vom Gericht haben mein anliegen auch verstanden.
Die wollen sich melden wenn die antwort unseres betreuers vorliegt-dieser hat eine kopie meines schreibens vom gericht bekommen |
19.02.2012, 18:02 | #19 |
Stammgast
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Ort: Thüringen
Beiträge: 674
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Hallo, wenn es der Bank technisch möglich ist, das Konto so "zu schalten", dass keine Verfügungen ohne Genehmigung vom Betreuer durchgeführt werden können, müßte die Bank eigentlich mit sich reden lassen.Das Problem: ... die Bank haftet, wenn sie vom Einwilligungsvorbehalt weiss und dann etwas "schief geht", deshalb sind die meisten Banken vorsichtig und richten entsprechend Sperren ein. A b e r : es sollten sich Möglichkleiten finden lassen, damit Ihr die Umsätze vom Konto immer zeitnah erhaltet und es sollte eigentlich eine Art Finanz- Haushaltsplanung geben, aus der sich die monatlichen Einnahmen und Ausgaben ergeben. So haben die Beteiligten immer den (groben) Überblick, was mit den Finanzen passiert. Grüße andre
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Das Betreuungsrecht will betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Rechtsfürsorge gewährleisten, ihnen zugleich aber ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung gewährleisten. |
19.02.2012, 18:11 | #20 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 18.02.2012
Beiträge: 35
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Hallo!
Mich würde erst einmal interessieren, welche Aufgabenkreise der Betreuer hat? Sind da irgendwelche Einwilligungsvorbehalte? Heike |
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