Dies ist ein Beitrag zum Thema Konteneinsicht im Internet durch Betreuer gesperrt,wie kann man sich wehren im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von heike10
Mich würde erst einmal interessieren, welche Aufgabenkreise der Betreuer hat? Sind da irgendwelche Einwilligungsvorbehalte?Heike
Hallo, sieht ...
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19.02.2012, 19:44 | #21 | |
Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 674
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Zitat:
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Das Betreuungsrecht will betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Rechtsfürsorge gewährleisten, ihnen zugleich aber ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung gewährleisten. |
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19.02.2012, 21:17 | #22 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 22.10.2010
Ort: Lübtheen
Beiträge: 37
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unser betreuer hat für mich die aufgaben:
Gesundheit,Behörden und Finanzen mit EV. Für meinen Mann: Behörden,Finanzen mit EV und Wohnungsangelegenheiten. |
19.02.2012, 21:23 | #23 |
Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
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Moin,
wie die Kollegen schon sagten sind Banken hin und wieder etwas hinter der Zeit und bei denen kursieren die wildesten internen Regelungen beim Einwilligungsvorbehalt. So gibt es zB kein Sparbuch, nur noch Barschecks und sonstige Tiefflüge. Problem ist dass, die die Regeln festlegen, und es einges an Überredungskünsten und Zeit braucht, damit alle passend laufen. Daher sind es nicht immer der böse Betreuer, wenn etwas nicht optimal und einfach läuft. Grüße! |
19.02.2012, 21:28 | #24 |
Club 300
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
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Hm, wenn's bei derselben Bank und mit demselben Betreuer bei dem einen Betreuten funktioniert mit der Einsicht, bei dem anderen aber nicht, und wenn der Betreuer das nicht damit erklären kann, dass sich die Bank querstellt, dann muss der Betreuer wohl doch mal daran erinnert werden, um wessen Wohl es geht...
Gruß, J. |
19.02.2012, 22:21 | #25 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wir haben hier im Forum das Kollegenbeispiel des Betreuten der seinem Betreuer verbieten möchte eine Steuererklärung abzugeben usw. Auch mir fallen einige Situationen ein in denen ich mich auf meine alleinige Auskunftspflicht dem Gericht gegenüber zurückziehe. Warten wir doch mal die Antwort des Betreuers ab und die Reaktion des Gerichts. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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19.02.2012, 23:08 | #26 | |
Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
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Zitat:
Da der Betreuer einem anderen Klienten mit fast gleicher Situation die Einsicht freischalten lässt, spricht noch mehr dafür, dass es eine individuelle Entscheidung ist - so wie Betreuungen nunmal sind - individuell angepasst auf die jeweiligen Problemlagen der Klienten. Aber wie Michaela schon sagt, abwarten bis es etwas konkretes gibt. |
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20.02.2012, 07:45 | #27 | |
Gesperrt
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 438
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Zitat:
In diesem Kontext ist der Ausdruck "individuelle Entscheidung" des Betreuers missverständlich und unzutreffend. |
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20.02.2012, 07:57 | #28 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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stephan, Du irrst wieder wenn Du schreibst, und vor allem meinst, es sei alles klar gesetzlich geregelt und Spielräume (mir fällt gerade kein anderes Wort dafür ein) gäbe es nicht.
Zitat:
Zitat:
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20.02.2012, 08:45 | #29 | |
Gesperrt
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 438
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Zitat:
Was es im Betreuungsrecht gibt sind überprüfbare Ausführungsbestimmungen und Verfahrensrichtlinien. |
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20.02.2012, 09:14 | #30 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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stephan, ich könnte Dir unzählige Beispiele nennen wo es "Spielräume" gibt, dazu ein Beispiel:
Es ist alleine dem Betreuer und seiner Einschätzung der Sachlage überlassen ob ich z.B. ,auch bei bestehendem Einwilligungsvorbehalt, geschäftlich-vertragliche Handlungen meines Betreuten zulasse oder nicht, usw. usw. usw. Macxh Dich mal von deinen Vorbehalten auf Grund deiner persönlichen Situation etwas freier, trete einen Schritt zurück und schau Dir die (gesetzlichen) Realitäten an. Nirgendwo in der Justiz ist etwas unverrückbar so geregelt, dass es keine zulässigen Anderinterpretationen oder Ausnahmeregelungen gibt. Wenn das nämlich so klar geregelt wäre, gäbe es keine Rechtsanwälte und keine juristischen Streitigkeiten. Es ist doch Kinderglaube zu denken ein bestimmter §§ wäre der Weisheit letzter Schluss.
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