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Konteneinsicht im Internet durch Betreuer gesperrt,wie kann man sich wehren

Dies ist ein Beitrag zum Thema Konteneinsicht im Internet durch Betreuer gesperrt,wie kann man sich wehren im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von heike10 Mich würde erst einmal interessieren, welche Aufgabenkreise der Betreuer hat? Sind da irgendwelche Einwilligungsvorbehalte?Heike Hallo, sieht ...


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Alt 19.02.2012, 19:44   #21
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 674
Standard

Zitat:
Zitat von heike10 Beitrag anzeigen
Mich würde erst einmal interessieren, welche Aufgabenkreise der Betreuer hat? Sind da irgendwelche Einwilligungsvorbehalte?Heike
Hallo, sieht nach Einwilligungsvorbehalt im Aufgabenkreis der Vermögenssorge aus:
Zitat:
Zitat von SabineS Beitrag anzeigen
Also:Mit Beginn des EVs wurde mir durch unseren Betreuer die Konteneinsicht im Onbanking ohne Grund gesperrt.
Gruß andre
__________________
Das Betreuungsrecht will betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Rechtsfürsorge gewährleisten, ihnen zugleich aber ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung gewährleisten.
andre ist offline  
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Alt 19.02.2012, 21:17   #22
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 22.10.2010
Ort: Lübtheen
Beiträge: 37
Standard

unser betreuer hat für mich die aufgaben:
Gesundheit,Behörden und Finanzen mit EV.
Für meinen Mann:
Behörden,Finanzen mit EV und Wohnungsangelegenheiten.
SabineS ist offline  
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Alt 19.02.2012, 21:23   #23
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
Standard

Moin,

wie die Kollegen schon sagten sind Banken hin und wieder etwas hinter der Zeit und bei denen kursieren die wildesten internen Regelungen beim Einwilligungsvorbehalt. So gibt es zB kein Sparbuch, nur noch Barschecks und sonstige Tiefflüge.
Problem ist dass, die die Regeln festlegen, und es einges an Überredungskünsten und Zeit braucht, damit alle passend laufen.
Daher sind es nicht immer der böse Betreuer, wenn etwas nicht optimal und einfach läuft.


Grüße!
gonzo ist offline  
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Alt 19.02.2012, 21:28   #24
Club 300
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
Standard

Hm, wenn's bei derselben Bank und mit demselben Betreuer bei dem einen Betreuten funktioniert mit der Einsicht, bei dem anderen aber nicht, und wenn der Betreuer das nicht damit erklären kann, dass sich die Bank querstellt, dann muss der Betreuer wohl doch mal daran erinnert werden, um wessen Wohl es geht...

Gruß, J.
Janina ist offline  
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Alt 19.02.2012, 22:21   #25
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
bei dem einen Betreuten funktioniert mit der Einsicht, bei dem anderen aber nicht, und wenn der Betreuer das nicht damit erklären kann, dass sich die Bank querstellt, dann muss der Betreuer wohl doch mal daran erinnert werden, um wessen Wohl es geht...
Nur bedingt.
Wir haben hier im Forum das Kollegenbeispiel des Betreuten der seinem Betreuer verbieten möchte eine Steuererklärung abzugeben usw.
Auch mir fallen einige Situationen ein in denen ich mich auf meine alleinige Auskunftspflicht dem Gericht gegenüber zurückziehe.

Warten wir doch mal die Antwort des Betreuers ab und die Reaktion des Gerichts.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 19.02.2012, 23:08   #26
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
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Zitat:
Zitat von Janina Beitrag anzeigen
Hm, wenn's bei derselben Bank und mit demselben Betreuer bei dem einen Betreuten funktioniert mit der Einsicht, bei dem anderen aber nicht
Ok, in dieser Gleichung sind dann fast alle hier bekannten Variablen gleich - Betreuer, Bank, Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt - bis auf den Klienten selbst und dort wird wohl der Grund liegen, warum das Ergebnis dann abweicht.

Da der Betreuer einem anderen Klienten mit fast gleicher Situation die Einsicht freischalten lässt, spricht noch mehr dafür, dass es eine individuelle Entscheidung ist - so wie Betreuungen nunmal sind - individuell angepasst auf die jeweiligen Problemlagen der Klienten.

Aber wie Michaela schon sagt, abwarten bis es etwas konkretes gibt.
gonzo ist offline  
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Alt 20.02.2012, 07:45   #27
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 438
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Zitat:
Zitat von gonzo Beitrag anzeigen
Da der Betreuer einem anderen Klienten mit fast gleicher Situation die Einsicht freischalten lässt, spricht noch mehr dafür, dass es eine individuelle Entscheidung ist - so wie Betreuungen nunmal sind - individuell angepasst auf die jeweiligen Problemlagen der Klienten.
Die gesetzliche Betreuung beinhaltet Aufgaben, die der Betreuer für seinen Betreuer ausüben soll und muss.
In diesem Kontext ist der Ausdruck "individuelle Entscheidung" des Betreuers missverständlich und unzutreffend.
stephan1 ist offline  
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Alt 20.02.2012, 07:57   #28
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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stephan, Du irrst wieder wenn Du schreibst, und vor allem meinst, es sei alles klar gesetzlich geregelt und Spielräume (mir fällt gerade kein anderes Wort dafür ein) gäbe es nicht.

Zitat:
Die gesetzliche Betreuung beinhaltet Aufgaben, die der Betreuer für seinen Betreuer ausüben soll und muss.
Dieses "muss" ist nicht statisch sondern fliesend. Genau wie der eine Mensch nicht wie der Andere ist. Von daher ist die Aussage von Gonzo:
Zitat:
individuell angepasst auf die jeweiligen Problemlagen der Klienten.
absolut passend.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 20.02.2012, 08:45   #29
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 438
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
... und Spielräume (mir fällt gerade kein anderes Wort dafür ein) gäbe es nicht.
Im Betreuungsrecht gibt es tatsächlich auch keine "Spielräume" bei den Aufgabenkreisen, genauso wenig wie deren individuelle Auslegung. Wer entscheidet über den Grad der "Individualität" - der Betreuer ? Sicher nicht !

Was es im Betreuungsrecht gibt sind überprüfbare Ausführungsbestimmungen und Verfahrensrichtlinien.
stephan1 ist offline  
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Alt 20.02.2012, 09:14   #30
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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stephan, ich könnte Dir unzählige Beispiele nennen wo es "Spielräume" gibt, dazu ein Beispiel:

Es ist alleine dem Betreuer und seiner Einschätzung der Sachlage überlassen ob ich z.B. ,auch bei bestehendem Einwilligungsvorbehalt, geschäftlich-vertragliche Handlungen meines Betreuten zulasse oder nicht, usw. usw. usw.

Macxh Dich mal von deinen Vorbehalten auf Grund deiner persönlichen Situation etwas freier, trete einen Schritt zurück und schau Dir die (gesetzlichen) Realitäten an. Nirgendwo in der Justiz ist etwas unverrückbar so geregelt, dass es keine zulässigen Anderinterpretationen oder Ausnahmeregelungen gibt. Wenn das nämlich so klar geregelt wäre, gäbe es keine Rechtsanwälte und keine juristischen Streitigkeiten.
Es ist doch Kinderglaube zu denken ein bestimmter §§ wäre der Weisheit letzter Schluss.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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