Dies ist ein Beitrag zum Thema Konteneinsicht im Internet durch Betreuer gesperrt,wie kann man sich wehren im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von michaela mohr
Gerade von Dir als Jurist hätte ich eine andere, realistischere Antwort erwartet.
Auch dazu gibts ...
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21.02.2012, 08:29 | #41 | |
Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 674
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Zitat:
Was die Sache mit der Vollmacht betrifft: nicht auf die Goldwaage legen, ich hatte den Regel- und nixcht den seltenen Ausnahmefall gemeint. freundliche Grüße andre
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Das Betreuungsrecht will betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Rechtsfürsorge gewährleisten, ihnen zugleich aber ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung gewährleisten. |
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21.02.2012, 09:52 | #42 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ein Anwalt ist ein Anwalt und mit einem Betreuer nicht zu vergleichen. Ich hatte an anderer Stelle schon erwähnt, die "genormte" Schreibtischbetreuung ist seit 92 abgeschafft. An diesem Punkt werden wir keinen Konsens erlangen, macht ja auch nix. Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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21.02.2012, 14:17 | #43 | |
Gesperrt
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 438
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Zitat:
sehe ich genauso, bis auf: Was sind die Unterschiede, die sich aus den "betreuungsrechtl. Regelungen" ergeben ? Ich meine jetzt nicht, dass der eine "Betreuer" heist und der andere "Rechtsanwalt mit Vollmacht". Mir scheint das Wort "Betreuer" irreführend, suggeriert es tatsächlich manchen Menschen "weitergehende" Vollmacht (welche) als tatsächlich die Aufgabenkreise hergeben. . |
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21.02.2012, 14:25 | #44 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
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Beiträge: 14,097
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Kann es jetzt bitte wieder zum Ursprungsthema zurückgehen?
Danke.
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21.02.2012, 21:18 | #45 | |
Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 674
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Zitat:
Der Anwalt vertritt seinen Mandant in einer konkreten Angelegenheit auf dessen Auftrag hin. Er hat insofern Vollmacht. Der rechtl. Betreuer vertritt den Betreuten in einem bestimmten Aufgabenkreis und hat die "Ermächtigung/Vollmacht" hierzu vom Gericht (weil der Betreute keine Vollmacht mehr erteilen kann). Da aber der Betreute nicht direkt Auftraggeber ist, muss es für den "eingesetzten Vertreter" Regeln geben. Die stehen in den betreuungsrechtl. Bestimmungen vom BGB. Wesentlicher und wichtiger Unterschied ist, dass eine rechtl. Betreuung eben gerade keine "Schreibtischsache" sein darf, sondern persönlich zu erfolgen hat, die wichtigste "Handlungsanleitung" findet sich demnach im 1901 BGB. Wäre der Betreute nicht krank (und in der Handlungsfähigkeit eingeschränkt), würde er z.B. einen Anwalt mit der Durchsetzung seiner rechtl. Angelegenheiten beauftragen können. Insofern besteht zwischen uns durchaus Konsens, denn eine Schreibtischbetreuung kann die Normen nach 1901 BGB nicht erfüllen. freundliche Grüße andre
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Das Betreuungsrecht will betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Rechtsfürsorge gewährleisten, ihnen zugleich aber ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung gewährleisten. |
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16.03.2012, 17:59 | #46 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 22.10.2010
Ort: Lübtheen
Beiträge: 37
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Hallo,da bin wieder.
Ich habe heute nun endlich Post vom Gericht bekommen-ich dachte es wäre die Stellungnahme unseres Betreuers. HA HA statt dessen war es ein Beschluss: Ein Gutachter soll BEWEIS einholen ob unser Betreuer für mich den Aufgabenkreis: Aufenthaltsbestimmung und Unterbringung dazu bekommt. Ich glaub es hackt allmählich. Liebe Grüsse Sabine |
16.03.2012, 22:38 | #47 | |
Club 300
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
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Zitat:
Gruß, J. |
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17.03.2012, 00:03 | #48 |
Gast
Beiträge: n/a
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Aaalso, wenn ich mir nur die Beitrage von SabineS ansehe, bin ich eher verwirrt.
Einerseits wirkst Du durchaus sachlich und überlegt, sodaß ich mich frage, weshalb Du überhaupt einen Betreuer hast. Andererseits stehen hier nun Gutachteraufträge im Raum, die IMHO völlig unverständlich sind. Zwei Möglichkeiten sehe ich:
Hier sieht man nur, was der andere schreibt, nicht, was er tut. Ich hatte schon Aufforderungen zur Rechnungslegung nach drei Monaten (da war im Gericht was mit dem Terminplan schiefgelaufen) und solche Sachen - vielleicht ist hier sowas ähnliches passiert. Gegen den Beschluß würde ich jedenfalls sofort und sachlich schriftlich Beschwerde erheben. |
17.03.2012, 04:56 | #49 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.09.2010
Beiträge: 105
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Zitat:
bringt das etwas - ich meine, kann man ein angeordnetes Gutachten überhaupt verhindern? Ich kenne das von einer Bekannten aus dem SGBII-Bereich nur so, dass angeordnete Untersuchungen beim Amtsarzt (da gehts ja auch um Gutachten) wahrzunehmen sind, da gibts auch keine Möglichkeit der Verweigerung. Natürlich haben die auch ganz andere Möglichkeiten der Sanktionierung; das SGBII hat in dieser Hinsicht ja ohnehin gewisse Ähnlichkeit mit einem Strafvollzug Ich frag nur interessenhalber... ich selbst hatte während meiner ganzen Betreuungszeit nie mit Gutachtern zu tun, höchstens ganz anfangs, daran erinnere ich mich nicht mehr so genau. Wer genau führt diese Gutachten überhaupt durch - ein Amtsarzt vom Gericht? Ich hatte meinen Neurologen mal gefragt, ob er mir ein Gutachten ausstellen könnte, was er verneinte. Auf Anfragen des Gerichts würde er Auskunft geben, von sich aus Gutachten erstellen aber nicht. @Sabine lege unbedingt innerhalb der Frist Widerspruch ein und warte dann erstmal ab. Dieses Aufenthaltsbestimmungsding wird ja nicht einfach mal eben so angeordnet, dafür sollte es schon stichhaltige Gründe geben. Dass bei den Aufgabenkreisen wohl öfters an der Realität vorbei entschieden wird, habe ich bei Durchsicht meiner Unterlagen festgestellt. Mein Betreuer hatte alles mögliche im Sortiment, nur nicht den Aufgabenkreis "Wohnungsangelegenheiten". Dabei war gerade dieser Bereich bei mir damals eine Großbaustelle, die erst überhaupt zu den Problemen führte, die eine Betreuung notwendig machten. In meinem Chaos ging Post unter etc. Also, nicht verrückt machen lassen, Widerspruch und dranbleiben. |
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17.03.2012, 11:18 | #50 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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was mungo schreibt ist stichhaltig, jetzt heisst es abwarten ob und wie es weitergeht.
Damit es hier nicht in 100 andere Nebenkriegsschauplätze ausartet wird der Thread geschlossen. Wenn Sabine möchte kann sie, bei neuen Entwicklungen, gerne wieder einen neuen- dann aktuellen- Thread straten. Schönes Wochenende allen.
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