Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Konteneinsicht im Internet durch Betreuer gesperrt,wie kann man sich wehren

Dies ist ein Beitrag zum Thema Konteneinsicht im Internet durch Betreuer gesperrt,wie kann man sich wehren im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von michaela mohr Gerade von Dir als Jurist hätte ich eine andere, realistischere Antwort erwartet. Auch dazu gibts ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 21.02.2012, 08:29   #41
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 674
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Gerade von Dir als Jurist hätte ich eine andere, realistischere Antwort erwartet.
Auch dazu gibts noch weitere Möglichkeiten. Z.B. weil nach (zwangsweiser) Entzug oder Rückgabe der Vollmacht der Betreuer die Karre aus dem Dreck ziehen darf.Gruss Michaela
Hallo Michaela, nein , das Gegenteil ist der Fall, der rechtl. Betreuer muss sich bei der Regelung der rechtl. Angelegenheiten des Betreuten immer fragen: wie ist die konkrete Rechtslage (die sich ggf. auch aus Rechtssprechung ergeben könnte), was ist der Rechtsgrund für dieses oder jenes handeln. Der rechtl. Betreuer arbeitet dem Gerunde nach nicht anders, als ein Rechtsanwalt, nur mit einigen Unterschieden, die sich aus den betreuungsrechtl. Regelungen ergeben.
Was die Sache mit der Vollmacht betrifft: nicht auf die Goldwaage legen, ich hatte den Regel- und nixcht den seltenen Ausnahmefall gemeint. freundliche Grüße andre
__________________
Das Betreuungsrecht will betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Rechtsfürsorge gewährleisten, ihnen zugleich aber ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung gewährleisten.
andre ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 21.02.2012, 09:52   #42
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
nein , das Gegenteil ist der Fall, der rechtl. Betreuer muss sich bei der Regelung der rechtl. Angelegenheiten des Betreuten immer fragen: wie ist die konkrete Rechtslage (die sich ggf. auch aus Rechtssprechung ergeben könnte), was ist der Rechtsgrund für dieses oder jenes handeln.
Wo siehst Du da ein "Gegenteil"? Das ist eine Selbstverständlichkeit- die nichts daran ändert dass bei der einen Person so, und bei der anderen auf andere Art verfahren wird- abhängig von den individuellen Notwendigkeiten/Gegebenheiten.
Ein Anwalt ist ein Anwalt und mit einem Betreuer nicht zu vergleichen.

Ich hatte an anderer Stelle schon erwähnt, die "genormte" Schreibtischbetreuung ist seit 92 abgeschafft.
An diesem Punkt werden wir keinen Konsens erlangen, macht ja auch nix.

Zitat:
ich hatte den Regel- und nixcht den seltenen Ausnahmefall gemeint.
so selten ist diese Ausnahme von der Regel nicht, wie ich aus meiner langjährigen Praxis und der von vielen Kollegen weiss.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 21.02.2012, 14:17   #43
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 438
Standard

Zitat:
Zitat von andre Beitrag anzeigen
Der rechtl. Betreuer arbeitet dem Gerunde nach nicht anders, als ein Rechtsanwalt, nur mit einigen Unterschieden, die sich aus den betreuungsrechtl. Regelungen ergeben.
Hallo Andre,
sehe ich genauso, bis auf: Was sind die Unterschiede, die sich aus den "betreuungsrechtl. Regelungen" ergeben ?
Ich meine jetzt nicht, dass der eine "Betreuer" heist und der andere "Rechtsanwalt mit Vollmacht".
Mir scheint das Wort "Betreuer" irreführend, suggeriert es tatsächlich manchen Menschen "weitergehende" Vollmacht (welche) als tatsächlich die Aufgabenkreise hergeben.

.
stephan1 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 21.02.2012, 14:25   #44
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Kann es jetzt bitte wieder zum Ursprungsthema zurückgehen?
Danke.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 21.02.2012, 21:18   #45
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 674
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Ein Anwalt ist ein Anwalt und mit einem Betreuer nicht zu vergleichen.
Ich hatte an anderer Stelle schon erwähnt, die "genormte" Schreibtischbetreuung ist seit 92 abgeschafft.
An diesem Punkt werden wir keinen Konsens erlangen, macht ja auch nix.
Hallo Michaela, vielleicht hatte ich mich unglücklich ausgedrückt:
Der Anwalt vertritt seinen Mandant in einer konkreten Angelegenheit auf dessen Auftrag hin. Er hat insofern Vollmacht. Der rechtl. Betreuer vertritt den Betreuten in einem bestimmten Aufgabenkreis und hat die "Ermächtigung/Vollmacht" hierzu vom Gericht (weil der Betreute keine Vollmacht mehr erteilen kann).
Da aber der Betreute nicht direkt Auftraggeber ist, muss es für den "eingesetzten Vertreter" Regeln geben. Die stehen in den betreuungsrechtl. Bestimmungen vom BGB. Wesentlicher und wichtiger Unterschied ist, dass eine rechtl. Betreuung eben gerade keine "Schreibtischsache" sein darf, sondern persönlich zu erfolgen hat, die wichtigste "Handlungsanleitung" findet sich demnach im 1901 BGB.
Wäre der Betreute nicht krank (und in der Handlungsfähigkeit eingeschränkt), würde er z.B. einen Anwalt mit der Durchsetzung seiner rechtl. Angelegenheiten beauftragen können.
Insofern besteht zwischen uns durchaus Konsens, denn eine Schreibtischbetreuung kann die Normen nach 1901 BGB nicht erfüllen. freundliche Grüße andre
__________________
Das Betreuungsrecht will betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Rechtsfürsorge gewährleisten, ihnen zugleich aber ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung gewährleisten.
andre ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 16.03.2012, 17:59   #46
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 22.10.2010
Ort: Lübtheen
Beiträge: 37
Standard

Hallo,da bin wieder.
Ich habe heute nun endlich Post vom Gericht bekommen-ich dachte es wäre die Stellungnahme unseres Betreuers.
HA HA statt dessen war es ein Beschluss:
Ein Gutachter soll BEWEIS einholen ob unser Betreuer für mich den Aufgabenkreis: Aufenthaltsbestimmung und Unterbringung dazu bekommt.
Ich glaub es hackt allmählich. Liebe Grüsse Sabine
SabineS ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 16.03.2012, 22:38   #47
Club 300
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
Standard

Zitat:
Zitat von SabineS Beitrag anzeigen
Ein Gutachter soll BEWEIS einholen ob unser Betreuer für mich den Aufgabenkreis: Aufenthaltsbestimmung und Unterbringung dazu bekommt.
Na, beweisen lässt sich da nix, es wird um eine Stellungnahme durch einen Gutachter gehen. Gibt's eine Begründung dafür und/oder Anhaltspunkte, die so was rechtfertigen könnten?

Gruß, J.
Janina ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 17.03.2012, 00:03   #48
mungo
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Aaalso, wenn ich mir nur die Beitrage von SabineS ansehe, bin ich eher verwirrt.

Einerseits wirkst Du durchaus sachlich und überlegt, sodaß ich mich frage, weshalb Du überhaupt einen Betreuer hast.

Andererseits stehen hier nun Gutachteraufträge im Raum, die IMHO völlig unverständlich sind.

Zwei Möglichkeiten sehe ich:
  • Du sagst uns nicht alles und da gehen Sachen ab, die ggf. schwere Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte rechtfertigen
oder
  • Da läuft eine Sache ganz derbe schief.
Nicht böse sein, bitte.
Hier sieht man nur, was der andere schreibt, nicht, was er tut.


Ich hatte schon Aufforderungen zur Rechnungslegung nach drei Monaten (da war im Gericht was mit dem Terminplan schiefgelaufen) und solche Sachen - vielleicht ist hier sowas ähnliches passiert.


Gegen den Beschluß würde ich jedenfalls sofort und sachlich schriftlich Beschwerde erheben.
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 17.03.2012, 04:56   #49
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.09.2010
Beiträge: 105
Standard

Zitat:
Zitat von mungo Beitrag anzeigen

Gegen den Beschluß würde ich jedenfalls sofort und sachlich schriftlich Beschwerde erheben.
hallo mungo,

bringt das etwas - ich meine, kann man ein angeordnetes Gutachten überhaupt verhindern?

Ich kenne das von einer Bekannten aus dem SGBII-Bereich nur so, dass angeordnete Untersuchungen beim Amtsarzt (da gehts ja auch um Gutachten) wahrzunehmen sind, da gibts auch keine Möglichkeit der Verweigerung.
Natürlich haben die auch ganz andere Möglichkeiten der Sanktionierung; das SGBII hat in dieser Hinsicht ja ohnehin gewisse Ähnlichkeit mit einem Strafvollzug

Ich frag nur interessenhalber... ich selbst hatte während meiner ganzen Betreuungszeit nie mit Gutachtern zu tun, höchstens ganz anfangs, daran erinnere ich mich nicht mehr so genau.

Wer genau führt diese Gutachten überhaupt durch - ein Amtsarzt vom Gericht?
Ich hatte meinen Neurologen mal gefragt, ob er mir ein Gutachten ausstellen könnte, was er verneinte. Auf Anfragen des Gerichts würde er Auskunft geben, von sich aus Gutachten erstellen aber nicht.

@Sabine

lege unbedingt innerhalb der Frist Widerspruch ein und warte dann erstmal ab.

Dieses Aufenthaltsbestimmungsding wird ja nicht einfach mal eben so angeordnet, dafür sollte es schon stichhaltige Gründe geben.

Dass bei den Aufgabenkreisen wohl öfters an der Realität vorbei entschieden wird, habe ich bei Durchsicht meiner Unterlagen festgestellt.

Mein Betreuer hatte alles mögliche im Sortiment, nur nicht den Aufgabenkreis "Wohnungsangelegenheiten".
Dabei war gerade dieser Bereich bei mir damals eine Großbaustelle, die erst überhaupt zu den Problemen führte, die eine Betreuung notwendig machten.
In meinem Chaos ging Post unter etc.

Also, nicht verrückt machen lassen, Widerspruch und dranbleiben.
Naschkatze ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 17.03.2012, 11:18   #50
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

was mungo schreibt ist stichhaltig, jetzt heisst es abwarten ob und wie es weitergeht.
Damit es hier nicht in 100 andere Nebenkriegsschauplätze ausartet wird der Thread geschlossen.

Wenn Sabine möchte kann sie, bei neuen Entwicklungen, gerne wieder einen neuen- dann aktuellen- Thread straten.

Schönes Wochenende allen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Thema geschlossen

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:31 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39