Dies ist ein Beitrag zum Thema Gerichtskosten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Trotz Recherche habe ich leider keinen vergleichbaren Fall gefunden: Ich verlange für die Betreuung meiner Mutter kein Geld. Ich mache ...
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19.02.2012, 13:35 | #1 |
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Beiträge: 9
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Gerichtskosten
Trotz Recherche habe ich leider keinen vergleichbaren Fall gefunden: Ich verlange für die Betreuung meiner Mutter kein Geld. Ich mache das ja ehrenamtlich. Trotzdem darf ich aus dem Besitz meiner Mutter jährlich löhnen. Sie war vorübergehend mit meiner "Betreuung" einverstanden, war sich aber über die Folgen nicht klar. Wie werde ich für sie die Betreuung wieder los? Obwohl sie dement ist, soviel Verstand hat sie dennoch, daß sich weder durch eine Aufhebung der Betreuung, noch durch die Übernahme einer Betreuung von einer anderen Person etwas am status quo ändern würde. Sie ist wie ich auch nur darüber entsetzt, wie einen praktisch der Staat abzockt. In anderen Familien wird die Situation auch ohne Zugriff des Staates "normal" abgewickelt. Sich einen Anwalt zu leisten verursacht wieder erhebliche Kosten. Mit einem Attest eines Arztes ist nicht positiv zu rechnen, da Demenz besteht. Wir beide halten es einfach unerträglich wie sich der "Apparat" in familiäre Belange einmischt, wenn er angeworfen wurde. Ursprünglich ist sie in diese Situation hineingeschlittert, weil sie durch zu wenig Trinken an Austrocknung und Unterzucker litt, und ins Krankenhaus kam. Wer weiß Rat oder hat noch Fragen?
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19.02.2012, 18:20 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin Konstantin
Einerseits leistet der "Apparat" etwas, was ja vielleicht auch einen Wert hat: Er sichert durch die Betreuung ab, dass Deine Mutter jemand hat, der Ihre Anliegen genauso vertreten kann sie sie selber, wenn sie es denn noch selber könnte. (Bei einer Demenz ist es erst mal zu hinterfragen, ob sie es noch kann) Und: Ein Stück weit übt der "Apparat" auch die Kontrolle über den bestellten Betreuer aus, dass dieser sein Amt nicht missbraucht. Wenn Du also Deine Aufgaben Ehrenamtlich machst, bleibt immer noch die Arbeit des Gerichtes. Richter und Rechtspfleger arbeiten in ihrem Beruf sicherlich nicht ehrenamtlich. Die Gerichtskosten und ggf. Gutachtenkosten (also das Geld, das das Gericht von Deiner Mutter verlangt) stellt nicht den Lohn der im Gericht arbeitenden Leute dar, sondern einen pauschalierten Betrag, der sozusagen als Eigenanteil erhoben wird. Jetzt kann man sich natürlich fragen: Wenn ich mein Leben schon nicht mehr (oder zumindest phasenweise nicht mehr) selber regeln kann, wieviel ist es mir mein eigenes Leben wert, wenn dies jemand anderes für mich tun darf/soll und auch noch eine neutrale Instanz ein Stück weit kontrollierend ihr Auge darauf hat. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
22.02.2012, 15:41 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 24.11.2011
Beiträge: 9
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Danke
Ja, vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen, Konstantin |
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abzocke, aufhebung betreuung, gerichtskosten |
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