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Keine Vermögenssorge mehr...

Dies ist ein Beitrag zum Thema Keine Vermögenssorge mehr... im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
und trotzdem ein paar Fragen. Hallo liebe Betreuungsspezies, es geht wieder um meine Großtante; aufgrund von Vollmachten über sämtliche Konten ...


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Alt 08.03.2012, 14:13   #1
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Registriert seit: 10.12.2011
Beiträge: 4
Standard Keine Vermögenssorge mehr...

und trotzdem ein paar Fragen.

Hallo liebe Betreuungsspezies,

es geht wieder um meine Großtante; aufgrund von Vollmachten über sämtliche Konten für meinen Großonkel, ist die Vermögenssorge aus dem Aufgabenkreis der Betreuung nun wieder herausgenommen worden.
Relativ zeitgleich bekam meine Tante aber ein Schreiben ihrer Rechtspflegerin nun den allg. Jahresbericht für alle Konten zu erstellen.

Hat sich das überschnitten ? Oder muss sie den Bericht tatsächlich anfertigen, weil das als Beendigung der Betreuung in diesem Aufgabenkreis gilt ?
Vielen Dank, Nata :-)
nata84 ist offline  
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Alt 08.03.2012, 14:59   #2
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Deine Tante hatte die Vermögenssorge?
Jetzt wurden ihr Vollmachten erteilt? Oder bestanden diese schon länger?

Wenn der Aufgabenkreis der Vermögenssorge aufgehoben wurde, muss von jedem Betreuer eine Schlussrechnungslegung gem. § 1890 BGB angefertigt werden (chronologische Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben unter Beifügung der Belege - im Grunde wie ein Haushaltsbuch).
Hierzu findest Du bestimmt auch was im Onlinelexikon zum Betreuungsrecht bei wiki.de (habe den Link gerade nicht parat - wurde hier aber schon oft zitiert).

Jährlich wird Deine Tante dann auch weiterhin aufgefordert werden, den aktuellen Bestand mitzuteilen, damit die Gerichtskosten erhoben werden können.
Da sie insoweit mit Kontovollmachten ausgestattet ist, kann sie diese Auskunft auch ohne gerichtlichen Aufgabenkreis an das Gericht machen.
Fara ist offline  
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Alt 08.03.2012, 15:13   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.12.2011
Beiträge: 4
Standard

Ja, sie hatte die Vermögenssorge. Es wurde nie nach Vollmachten gefragt. Daher gab sie sie auch nicht an. Ich hatte ihr dann etwas geholfen und die bestehenden Vollmachten eingeschickt.

Ok, also die Schlussrechnungslegung muss sie (oder ich) anfertigen. Ich informiere mich dazu. Vielen Dank !
nata84 ist offline  
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Stichworte
aufgabenkreise, vermögenssorge

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