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Rückzahlung von fast 11.000€ wegen Betreuung! Möglich?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rückzahlung von fast 11.000€ wegen Betreuung! Möglich? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Ihr Lieben, Erstmal sorry, für den riesen Text der jetzt kommt, aber ich bin seid Tagen fix und fertig ...


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Alt 21.03.2012, 16:44   #1
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Registriert seit: 21.03.2012
Beiträge: 1
Frage Rückzahlung von fast 11.000€ wegen Betreuung! Möglich?

Hallo Ihr Lieben,

Erstmal sorry, für den riesen Text der jetzt kommt, aber
ich bin seid Tagen fix und fertig und brauch hier mal Hilfe.

Ich habe im Jahr 2006 auf Grund meiner wirklich schlechten psychischen Verfassung, eine gesetzliche Betreuerin bekommen, mit dem ganzen spektrum der Betreuung, da ich mit meinem Leben einfach nicht mehr zurecht gekommen bin. Ich hatte auch 2 Aufenthalte,über mehrer Monate hinweg, in einer Psychiatrie. 2007 habe ich dann auch den Entschluss gefasst, meine damals 7 Jahre alte Tochter in eine Heilpädagogische Wohngruppe zu geben um mein Leben erstmal wieder auf die Reihe zu bekommen.
2007 habe ich dann meinen letzten stationären Aufenthalt abgebrochen um mein Leben selbständig, ohne die Einnahme von Medikamenten, wieder herzustellen. Meine Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin habe ich auch abgeschlossen und mir eine Arbeitsstelle gesucht. Von 2008 bis Anfang 2011 habe ich nicht wirklich viel Gehalt bekommen und habe dann 2011 meinen Job gewechselt. Seid dem verdiene ich ca. 1700€ im Monat.
Seid Anfang 2011 hat auch die Rückführung meiner Tochter in meinen Haushalt begonnen und sie hat jede zweite Woche und alle Ferien in meinem Haushalt gelebt. Ich habe weder Unterhalt noch Kindergeld oder irgendwelche anderen Geldbeträge für diese zeit erhalten. Seid Dezember lebt sie nun wieder komplett bei mir.

Sooo, jetzt zum Problem. Meine Betreuuerin hat mich die ganze Zeit über nicht darüber aufgeklärt, dass ich für die Rückerstattung der Kosten evtl. aufkommen muss. erst im Dezember wo ich sie das einzigste mal in dem Jahr gesehen habe, hat sie mir im Tür und Angel gespräch davon erzählt. Die Betreuung wurde im Jahr 2011 nur aufrecht erhalten, bis meine Tochter wieder in meinem Haushalt lebt. Am 1.3.2012 wurde die Betreuung aufgehoben. Also das Schreiben ist zum 1.3.2012 mit Datum versehen. Am 11.3.2012 hat meine Betreuuerin mir Geld vom Konto auf Ihr Konto überwiesen um Betreuungskosten von den letzten 3 Monaten zu begleichen. Ich stand auf einmal ohne Geld da.ok, 100 Euro waren noch drauf. Das schreiben, dass ich für die Kosten der Betreuung von den letzten 3 Monaten aufkommen muss, kam aber erst am 13.3.2012 bei mir an. Desweiteren habe ich ein schreiben vom Amtsgericht bekommen, dass ich ja vermögend bin und somit für die Entstandenen Betreuungskosten für den gesamten Zeitraum der Betreuung aufkommen muss und einen Betrag von 10,840€ zurück zahlen muss.
In dem Schreiben steht:

Nach Auskunft ihrer Betreuuerin verfügen sie über ein Einkommen von mittlerweile 1.700€ , dem Wohnkosten lediglich in Höhe von 460 € gegenüber stehen. Unter Einberechnung des Ihnen zustehenden selbstbehalts von 720€ für allgemeine Lebenshaltungskosten sind sie somit in der Lage, zur Finanzierung der Betreuungskosten beizutragen.
Meine Tochter ist hier gar nicht vermerkt. Ich beziehe immer noch kein Unterhalt( arbeite mit dem Jugenamt zusammen, das der Vater bald zahlt) und auch so, ich verstehe hier gerade die Welt nicht mehr. Hätte ich gewust, das ich dafür aufkommen muss, dann hätte ich wegen der Rückführung meiner Tochter meiner Betreuuerin gar nicht behalten, da ich sie eh nur das eine mal gesehen und gesprochen habe. Meine Betreuuerin hatte ja die Vermögensvorsorge und hat mich nicht darüber aufgeklärt. Und wie kann da so ein riesen Betrag raus entstehen? Und wieso Überweist sie geld von meinem Konto an sich..habe das nur raus bekommen in dem ich bei meiner Bank angerufen habe und gefragt habe, wo das Geld ist?
Ich habe meine ehemalige Betreuuerin mehrmals per Email aufgefordert, mir mein Geld zu überweisen, da ich seid dem 1.3. nicht mehr unter betreuung stehe und sie somit kein Recht hatte, mein Geld zu überweisen. Aber von Ihr kam bis heute keine Reaktion.Somit muss ich von 100 Euro über 14 Tage hinweg leben und auch diese Schulden jetzt! Kann es sein, das man mit 3000€ schulden in eine Betreuung geht, diese Schulden begleicht und dann mit fast 11000 Euro schulden wieder aus der Betreuung geht?
Und ich finde es gerade nicht fair..mir wurde als Kind mein Leben zerstörrt was mich sehr krank gemacht hat, dann kämpft man sich da raus und regelt sein leben und dann sowas?
Ich brauch Hilfe und bin auch schon bei nem Anwalt, aber da habe ich erst am 2.4 nen Termin.
Ich habe aber bereits Wiederspruch gegen den Bescheid eingereicht!
Wer kann mir helfen?
Muss ich diese fast 1100€ wirklich zurück zahlen weil ich 1700€ verdiene?
Was kann ich tun, dass meine damalige Betreuuerin mir mein Geld zurück zahlt?( die Bank hat den Aufhebungsbescheid schon erhalten und sie kann zukünftig nicht mehr auf mein Konto zugreifen)
Ich habe keine Rücklagen und kein Vermögen und ich weiß nicht mehr, wie ich das gerade echt überstehen kann...das macht doch krank sowas!

Vielen dank schon mal..eurer Möhrchen

Geändert von möhrchen (21.03.2012 um 16:54 Uhr)
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Alt 21.03.2012, 22:22   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin Möhrchen

Also erst mal finde ich es klasse, dass Du es geschafft hast nach einer langen Krise Dein Leben wieder in den Griff zu bekommen und eigenverantwortlich weitermachen kannst.

Es ist schon so, dass jemand, der ausreichend Geld zur Verfügung hat für seine Betreuungskosten aufkommen muss. Hier stellt sich aber die Frage, ob Du denn tatsächlich als Selbstzahlerin für die Vergütung der letzten drei Monate (das Geld, das die Betreuerin bei Dir abgebucht hat) in Frage kommst.
Du wärest es dann gewesen, wenn auf Deinem Konto mehr als 2600,00 € zuzüglich der Betreuungsvergütung gewesen wäre.

So wie Du es geschildert hast, hat die Betreuerin nach dem Ende der Betreuung auf Dein Konto zugegriffen und sich ihre Vergütung selbst überwiesen. Das hätte sie nach Beendigung der Betreuung grundsätzlich niemals tun dürfen. Sie hätte dir eine Rechnung bzw. Anforderung schreiben müssen, der der entsprechende Gerichtsbeschluss beigefügt ist. Und dann hättest Du überweisen müssen. Du hättest dem Gerichtsbeschluss aber auch widersprechen können (Mitteilung an das Gericht, dass Du nur weniger als 2600,00 € hast)
Unabhängig davon hättest Du vom Gericht bzgl. der Selbstzahlerei angehört werden müssen.

Und jetzt zur Nachforderung:
Teile dem Gericht mit, dass Du zwar ein Einkommen in Höhe von X € hast, aber auch noch für Deine Tochter aufkommen mußt, die wieder bei Dir wohnt.
Hole Dir Unterstützung bei einem Anwalt, der erklärt Dir das auch mit dem Widerspruch und vor allem, dass die Forderung i.H.v. ca.11.000,00 € viel zu hoch ist. Das wäre für 5-6 Jahre, das Gericht hätte aber nur Anspruch auf 3 Jahre (= 3 x 1848,00 €) wg. Verjährungsfristen.

Falls Du dann immer noch zahlen müßtest, dann wäre es immerhin deutlich weniger und das geht auch in kleinen Raten (wenn es schon sein muss).

Viel Glück
wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 22.03.2012, 21:51   #3
mungo
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Sollte die Betreuerin tatsächlich auf dem Konto Verfügungen getroffen haben, nachdem die Betreuung aufgehoben war, sind die illegal und die Bank ist im Regreß: Einfach zur Bank gehen, unter Vorlage des Aufhebungsbeschlusses mitteilen, wie es ist und die Buchung rückgängig machen.

Soll sich doch die Bank mit der Betreuerin streiten.
Deine Sache ist das unter solchen Umständen nicht.

Ansonsten ist die Post vom Gericht irgendwann bei Dir angekommen - von da an laufen die Einwendungsfristen.
Wahrscheinlich ist es schlau, wenn Du dich an das Jugendamt wendest und um eine Rechtsberatung bittest. Wenn die das nicht machen können oder wollen, solltest Du nach Möglichkeit Hilfe von einem Anwalt suchen. Da hat das Jugendamt sicher einen Tip, wie das bei Euch geht.
 
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Alt 22.03.2012, 22:18   #4
Stammgast
 
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Was die Aktion der ehemaligen Betreuerin angeht, ist die - wenn nach Ende der Betreuung - illegale ausgeführte Verfügung über das Konto eine deftiger Grund zur Beschwerde.
Trotzdem müsste aber der Beschluss - der vermutlich schon rechtskräftig ist - der diesen Betrag schuldig machte beglichen werden, was ja nun schon geschehen ist.

Wenn das Einkommen bei 1700EUR Netto liegt und dazu dann noch 184EUR Kindergeld kommen, kann ich mir bei der Miete und zwei Köpfen schon gut vorstellen, dass sie als vermögend gilt und die Kosten der Betreuung seit diesem Einkommen selbst tragen muss.

Regress der Staatskasse ? Betreuungsrecht-Lexikon
Mittellosigkeit ? Betreuungsrecht-Lexikon

Das jedoch eine Gesamtsumme zurück geforderte wird finde ich seltsam, da sie ja keine Erbe/Gewinn/Verkaufserlös hat, sondern ein höheres Einkommen, was ja ansich nach Raten schreit -> daher nachfragen beim Rechtspfleger was das soll.
gonzo ist offline  
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Alt 22.03.2012, 23:45   #5
mungo
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Das spielt nach meiner Auffassung keine Rolle.
Die Verfügung war rechtswidrig und ist damit nichtig.
Anfallende Kosten trägt der Verursacher.

Denn der Rechtsgrund liegt im Vergütungsbeschluß, und der kann noch nicht rechtskräftig sein, wenn er der ehemaligen Betreuten noch nicht wirksam zugestellt ist; denn dann hat die Beschwerdefrist noch nicht begonnen.

So verstehe ich das Recht jedenfalls.
 
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Alt 23.03.2012, 12:13   #6
Stammgast
 
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@ mungo

von der handwerklichen Seite her war das ne glatte 6, vor Rechtskräfitgkeit und vor allem nach Betreuungsende auszuzahlen - aber das Ergebnis wird doch das Selbe bleiben nur dass, die Kohle dann später erneut überwiesen werden muss, wenn sie nun zurück gebucht würde.
Viel probelmatischer sehe ich die gesamte Rückforderung der Justizkasse.
gonzo ist offline  
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Alt 24.03.2012, 13:38   #7
mungo
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Schon klar.
Ich denke bloß, daß man da gleich Pflöcke einschlagen sollte - die ganze Angelegenheit stinkt mir nach Übergriffigkeit.

Ich würde da einen Anwalt einschalten, der alles regelt: Verfügung rückgängig, Beschwerde gegen Beschluß und dann sollen sie erstmal auf das Geld warten und artig nach den Regeln spielen.
So gehört das nämlich.

Außerdem könnte man durchaus die Betreuerin in Regreß nehmen, wenn sie tatsächlich keinerlei Hinweise auf die Konsequenzen der Vermögenssituation gegeben hat. Wer seine Klientin nur einmal im Jahr zwischen Tür und Angel sieht, kann auch niemanden ausreichend beraten.
 
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betreuungskosten, rückerstattung

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