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Betreuer erschleicht Erbe. Was tun?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer erschleicht Erbe. Was tun? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ein älterer Herr, dement, bekam eine amtliche Betreuerin. Ich wurde nicht gefragt, obgleich Vollmachten für mich in Arbeit waren, ich ...


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Alt 22.03.2012, 18:56   #1
Bernd45
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Betreuer erschleicht Erbe. Was tun?

Ein älterer Herr, dement, bekam eine amtliche Betreuerin.
Ich wurde nicht gefragt, obgleich Vollmachten für mich in Arbeit waren, ich ihn bis dahin betreut hatte und er zufrieden war.
Weiter ist eine Sozialarbeiterin als Tagesbetreuung bei ihm. Die beiden Damen kennen sich.
Zusätzlich ist ganztags eine Pflegerin dort.

Was geschah:
Mir wurde unterstellt, ich würde mich an vermögenden Herrn ‘ranmachen und angeblich wolle er mich nicht sehen. Alles gelogen.
2 Freunde, die einzigen, erhielten Hausverbot.
Sofort wurde der Pflegedienst gewechselt.
Der Hausarzt wurde gewechselt.
Die Alzheimer Medikamente abgesetzt, weil er sie angeblich nicht vertrage (unwahr).
Das Telefon wurde abgemeldet und eine Geheimnr. eingerichtet, Grund: sie würden gestört.
Nach ca. 9 Monaten Bekanntschaft hieß es, er und die Tagesbetreuerin würden heiraten. Als sie erfuhr, dass sie nichts erben würde, wenn er nun bald stirbt, da Ehe so kurz und er krank, hat sie von Eheschließung abgesehen.
Doch irgendwie hat sie es geschafft, dass sie als Alleinerbin eingesetzt worden ist. Es gibt keinerlei Verwandte.
Wohnungen wurden verkauft, ein Haus gekauft in einem anderen Stadtteil. Beim Termin mit Richterin sagte der Herr, er wolle nicht umziehen. Beim zweiten Termin willigte er ein.
Er wohnt seit fast 40 Jahren dort, kennt Nachbarn etc. und sie ihn. Er würde niemals dort wegziehen.
Nun zieht die Tagesbetreuerin mit in das Haus ein undzwar als seine Lebensgefährtin.
Dem jetzigen Pfleger wurde gekündigt mit der Begründung, er sei zu teuer.

Mir ist klar, was hier generalstabsmäßig geplant wurde und durchgezogen wird: die wenigen Kontakte, die er hatte, wurden systematisch unterbunden. So wie alles gekappt wurde und wird, was mit seinem bisherigen Lebensumfeld zu tun hat.

Ich überlege, ob ich mich einschalte, dieser Frau/diesen Frauen das Handwerk zu legen. Soll der Staat alles erben statt dieser Heuchlerin. Doch an wen wendet man sich?

Danke sehr.
 
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Alt 22.03.2012, 20:50   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin Bernd

Wende Dich doch an das Betreuungsgericht. Schreibe so minutiös wie möglich auf, was gelaufen ist und wie Du die Sache einschätzt. Wenn Du irgendwelche Belege für Deine Annahmen hast, dann schicke sie in Kopie mit.
Das Gericht hat dann erst mal zu prüfen, was los ist.

Deine Story klingt erst mal reichlich heftig, ist aber keine Seltenheit. Das kommt gerne vor, wenn Geld im Spiel ist.
Allerdings ist mir die Rolle der Betreuerin nicht ganz klar. Eigentlich ist es ihr Job für Ordnung zu sorgen und die Ordnung zu halten.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 22.03.2012, 20:51   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Hallo Bernd 45,

So wie ich dich verstanden habe ist es doch wohl so das nicht die gesetzliche Betreuerin sich ein Erbe "erschleichen" will, sondern die Tagesbetreuerin?

Wenn du der Meinung bist das die Betreuerin hier ihr Amt missbraucht könntest du dich natürlich an das zuständige Betreuungsgericht wenden. Mir ist aber noch nicht so ganz klar wo du denn das schadhafte Verhalten der Betreuerin siehst?

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 23.03.2012, 10:26   #4
Bernd45
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Danke!

Vielen Dank Imre und Andreas!

Ja, Andreas, es ist die Tagesbetreuerin, die das Erbe erchlichen hat, Mitarbeiterin des sozialen Dienstes / Gesundheitsamres.

Worin ich das schadhafte Verhalten der Betreuerin sehe:
Darin, dass sie die wenigen Sozialkontakte unterbindet und ihn aus seiner gewohnten Umgebung heruasreißt, damit niemand von denen, die ihn kennen, etwas mitbekommt.
Weiter sie die Alzheimer Medikamente nicht mehr gibt mit der Begründung, er vertrage sie nicht, was unwahr ist, und sich die Demenz dadurch in dem einen Jahr rapide verstärkt hat. Und was das Erbe betrifft, letztlich den Staat schädigt, dem das Erbe zusteht.
 
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Alt 23.03.2012, 10:31   #5
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Ich störe mich hier an der Wortwahl:
Erbe erschleichen, was dem Erben zusteht ...
(edit: Außerdem wäre dann auch die Überschrift des Themas zu berichtigen, denn die Pflegekraft und nicht die rechtliche Betreuerin scheint der Übeltäter zu sein. Betreuerin und Pflegekraft sind dann doch zwei unterschiedliche Personen.)

Nur sterben bringt erben.
Will heißen, noch ist es das Vermögen des noch lebenden Betreuten.
Dass dieses durch die Tagespflegerin unterschlagen wird, ist eine strafbewehrte Handlung. Man kann sich insoweit also an die Polizei und / oder die zuständige Staatsanwaltschaft wenden und eine entsprechende Strafanzeige aufgeben. Die Strafverfolgungsbehörden müssen der Angelegenheit nachgehen.

Sofern man der Ansicht ist, dass sich die rechtliche Betreuerin nicht oder nicht ausreichend oder nicht richtig kümmert, kann man einen entsprechenden Hinweis an das zuständige Betreuungsgericht und / oder die Betreuungsstelle des Landkreises / der Stadt geben.
Der Betreuer unterliegt der Aufsicht durch das Gericht.
Das Gericht hat die Möglichkeit, im Rahmen des § 1837 BGB auf die Betreuerin einzuwirken.

Alle anderen Personen sind außen vor.

Geändert von Fara (23.03.2012 um 10:41 Uhr)
Fara ist offline  
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Alt 24.03.2012, 16:52   #6
Bernd45
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Antwort an alle

Guten Tag und vielen Dank!

Ganz neuer Fakt:
Die Diagnose "Alzheimer" ist gänzlich aus den Krankenunterlagen verschwunden (anderer Arzt, andere Krankenhäuser).
Das, so der 24Stunden-Pfleger, wurde gezielt von der Tagesbetreuerin = Dame vom sozialen Dienst/Gesundheitsamt irgendwie eingefädelt. Und so kann sie nun sagen, der Herr habe bei klarem Verstand sie als Erbin eingesetzt.
 
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Alt 24.03.2012, 19:02   #7
Bernd45
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Wie finde ich den besten Anwalt in Sachen Betreuungsrecht?

Danke sehr.
 
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Alt 24.03.2012, 21:07   #8
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
Standard

So wie Du das beschreibst, ist da gewaltig was im Busche und Du solltest nicht nen Anwalt suchen, sondern das Ganze verschriftlichen, möglichst Beweise sichern und das, der Polizei/Staatsanwaltschaft zur Klärung übergeben!!
gonzo ist offline  
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