Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufenhalsbestimmungsrecht im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Na da bin ich ja froh das alles mit meiner Anmeldung so schnell geklappt hat. Da ich dringend kompetente Hilfe ...
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22.03.2012, 19:10 | #1 |
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Registriert seit: 22.03.2012
Beiträge: 8
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Aufenhalsbestimmungsrecht
Na da bin ich ja froh das alles mit meiner Anmeldung so schnell geklappt hat. Da ich dringend kompetente Hilfe benötige und hoffe das ich diese hier bei Euch schnell finde.
Ich versuche das Problem zu kurz wie möglich zu beschreiben: Vor einem Jahr übernahm ich, auf Wunsch der Ehefrau, die ehrenamtliche Gesunheits - Betreuung Ihres Mannes dessen Faml. ich seid 9 Jahre kenne. Eine verbitterte Ehe aus dem Jahre 1810 (sorry damit Ihr wisst das es sich um ein älteres Ehepaar handelt) Vollstationärer Aufenthalt in einem Pflegeheim / Pflegestufe 2 / Demenz. Zu der Zeit wurde das gemeinsame Haus verkauft. Teilung der Kaufsumme. Betreuung der Finanzen über vom Gericht festgelegten Rechtsanwalt. Teilung der Konten durch diesen. Die Ehefrau war damit überhaupt nicht einverstanden, wollte alles für sich auf Ihrem Konto behalten. Mobiliar aus dem verkauften Haus mit ins Heim für Ihren Mann zur Biografische Arbeit wurde strikt von der Ehefrau verweigert. Mit Pflegeheim und Rechtsanwalt beschlossen das Zimmer wohnlich zu gestalten, sprich es würde Geld ausgegeben werden. Ehefrau ist strikt dagegen! Ehefrau, selbst Pflegestufe 1 versucht nun Ihren Mann aus dem von Ihr ca 30 km entfernten Pflegeheim zu sich in die Stadt zu holen um alles unter Kontrolle zu haben. Der Hinweis des jetzigen Pflegeheimes das dies schwerwiegende Folgen für die Entwicklung der Demenz haben könnte, werden nicht von der Ehefrau war genommen, egal am bestern wäre eh wenn Er tot wäre, so hätte Sie alles Geld für sich. SO NUN ZUM PROBLEM Bei dem Betreuungsantrag hatte ich damals übersehen das ein Aufenthaltsbestimmungsrecht mit hätte beantragt werden müsste. Sprich dies habe weder ich noch die Ehefrau. Das Pflegeheim der Rechtsanwalt sowie das Betreuungsgericht stehen mir zur Seite, der Eilantrag auf Erweiterung der Betreuung an das Gericht wurde gestern via Fax gesendet. Die Ehefrau hat nun zum 01.04.2012 die Kündigung des Heimvertrages für Ihren Mann eingereicht. FRAGE Muss das Haus die Kündigung akzeptieren ? Ist die Ehefrau dazu berechtigt ? Wenn Ihr meine Fragen beantworten könnt bitte ich Euch und dies bitte bitte nicht missverstehen ... ich brauche keine Vermutungen oder Eventualitäten ich brauche Fakten am besten wären § Mir bleibt eine Woche! Mein Weg ist natürlich gleich Morgen pers. zum Amtsgericht. Vielen lieben und herzlichen Dank für Eure Hilfe im voraus. Ich werde wohl die ganze Nacht bei Euch verbringen um evtl auf einen hilfreichen Betrag zu warten. |
22.03.2012, 19:20 | #2 | |
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Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 438
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Zitat:
wie du oben siehst habe ich nicht verifizierbare Behauptungen und Spekulationen herausgenommen. Was spricht dagegen, dass der Ehemann zu seiner Ehefrau aus dem Heim in die gemeinsame Wohnung zurück wechselt ? Eine Verschlechterung der Demenz beim Ehemann wird dadurch definitiv nicht bewirkt - da irrt das Heim. |
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22.03.2012, 19:55 | #3 |
Club 300
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
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Wie und von wem wurde der Heimvertrag denn geschlossen?
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22.03.2012, 20:30 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Pupul Flimm,
ganz ruhig, was soll passieren? Der Mann hat Pflegestufe 2 und Du die Gesundheitssorge. Welche Vorkehrungen sind nachprüfbar getroffen um die Versorgung des Mannes in der Ehewohnung sicherzustellen? Das wäre ja dann deine Aufgabe gewesen. Da müsste jetzt schon ein Pflegedienst bestellt worden sein usw. Das könnte aber kein anderer wie Du gemacht haben. Du bist, mit der Gesundheitssorge, verantwortlich für das Wohlergehen Deines Betreuten und da Du der Meinung ist, dass dies nur im Heim sichergestellt werden kann bleibt der Mann wo er ist. Vorbehaltlich der gerichtlichen Genehmigung und vielleicht einer weiteren Erweiterung, nämlich Abschluss eines Heimvertrags, erklärst Du die Kündigung des Heimplatzes vorerst für unwirksam und das war es dann. Den Heimplatz kündigen könnte höchstens der Anwalt im Rahmen seiner Vermögenssorge-und Deinen Worten nach denkt er nicht daran. Du siehst, Du musst nicht die ganze nacht hier sitzen. Wer sollte auch den Mann aus dem Heim holen? Für das Ganze kann man Dir keine § nennen denn für das übergriffige Verhalten der Ehefrau gibts keine. Also erstmal ruhig Blut, Gruss. Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
22.03.2012, 20:30 | #5 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
Leider hast du es versäumt mitzuteilen welche Aufgabenkreise du inne hast. Aber grundsätzlich geht es deiner Schilderung nach weniger um ein Problem der Aufenthaltsbestimmung sondern es geht ja derzeit darum ob die Ehefrau wirksam einen Vertrag des Ehemannes kündigen kann. Das kann sie natürlich nicht, denn alleine aus ihrer Stellung als Ehefrau hat sie keine rechtlichen Vollmachten für ihren Ehemann. Also kein Grund zur Panik. Du bist der rechtliche Vertreter im Rahmen deiner Aufgabenkreise und nicht die Ehefrau. Und selbst wenn deine Aufgabenkreise nicht ausreichen würde doch im schlimmsten Fall, wenn der Betreute nicht mehr entscheiden kann, kein Vertretungsberechtigter existieren. Was sagt dir denn das Heim zum Akzeptieren der Kündigung? Gruß, Andreas
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22.03.2012, 21:14 | #6 | |
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Registriert seit: 22.03.2012
Beiträge: 8
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Zitat:
2.) ich denke das war heraus zu lesen allein durch die Aussage das Sie Ihn lieber tot als lebendig sehen möchte! |
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22.03.2012, 21:18 | #7 | |
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Registriert seit: 22.03.2012
Beiträge: 8
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Zitat:
Ruhig Blut ... ja Du hast recht i do my best |
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22.03.2012, 21:22 | #8 | |
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Beiträge: 8
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Zitat:
Will sehen das mir eine vorläufige Aufenthaltsbestimmung ausgestellt wird. |
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22.03.2012, 21:22 | #9 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 27.08.2010
Beiträge: 7
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Hallo Popul Flimm
Zitat von stephan1: "Hallo Pupul Flimm, wie du oben siehst habe ich nicht verifizierbare Behauptungen und Spekulationen herausgenommen." Stör Dich nicht daran. Stephan spielt gerne mit Schnipseln. Verstehen tut er die ganzen Texte allerdings nur bedingt. MfG Volker |
22.03.2012, 21:25 | #10 | |
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Registriert seit: 22.03.2012
Beiträge: 8
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Zitat:
Geändert von Pupul Flimm (22.03.2012 um 21:36 Uhr) |
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