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Haftet der Betreuer ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftet der Betreuer ? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Meine Tante hat eine Betreuerin , diese hat die Wohnungsschlüssel zu der Wohnung meiner Tante an die Verwandschaft herrausgeben und ...


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Alt 05.09.2006, 11:11   #1
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Beiträge: 6
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Meine Tante hat eine Betreuerin , diese hat die Wohnungsschlüssel zu der Wohnung meiner Tante an die Verwandschaft herrausgeben und wie vermutet hat die Verwandschaft sich an dem Hab und Gut meiner Tante vergriffen . Die Betreuerin war nicht bei der Wohnungsöffnug dabei , hat aber den Schlüssel herraugegeben . Es ist ein Schaden von ca. 10 000 € entstanden . mMeine Frage : Haftet die Betreuerin ??? Kann die Betreuerin Zivil - / Strafrechtlich verfolgt werden ???
olli ist offline  
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Alt 05.09.2006, 15:28   #2
Heinz
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Beiträge: n/a
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Hallo Olli,

Rechtsberatung dürfen wir auch hier im Forum nicht geben. Besser ist den Fall zu verallgemeinern, in der Weise, dass es sich nicht um deine Tante, sondern um eine Betreute und deren Betreuerin handelt. Doch darüber hinaus bleibt der Sachverhalt noch aufklärungsbedürftig, insofern dass evtl. Ansprüche nicht die Betreuerin geltend gemacht werden können.

Hat die Betreuerin den Schlüssel mit Wissen und Willen deiner Tante den Schlüssel an die Verwandtschaft gegeben? Wenn ja, war die Tante geschäftsfähig? Wenn nicht, was war der Grund, dass sie ihn herausgab? Konnte sie davon ausgehen, dass die Betreute geschädigt würde? Wie ist der Schaden entstanden? Wurde Geld vom Konto evtl. per Karte abgehoben? Oder wurden nur Gegenstände entwendet? Sind diese Gegenstände noch bei der Verwandtschaft? Weshalb war deine Tante nicht anwesend? War mit längerer Abwesenheit zu rechnen? War evtl. ein Heimwechsel geplant? Um welche Verwandtschaft handelt es sich? Sind es evtl. Erben? War vielleicht Schenkung bereits angedacht? Wer will den Schaden geltend machen?

Besten Gruß
Heinz
 
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Alt 06.09.2006, 09:31   #3
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Registriert seit: 05.09.2006
Beiträge: 6
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Hallo Heinz ,

die Schlüssel zu der Wohnung der Betreuten wurden ohne Wissen und Willen herrausgegeben. Die Betreute ist nicht geschäftsfähig . Der Grund wurde so angegeben , man wolle die Wohnung aufräumen und der Betreuten ein paar Sachen zum anziehen herraussuchen , da die Betreute im Altenheim ist . Die Betreuerin konnte davon ausgehen , das da was nicht mit rechten Dingen zugeht . Es wurden Gegenstände entwendet die teilweise nicht mehr bei der Verwandschaft sind , wo ...???? Die betreute konnte nicht anwesend sein , da wie schon mitgeteilt , diese im Altenheim ist . Verwandschaftsverhältniss ist Bruder , Schwester und Nicht auch Personen deie nicht der Verwandschaft angehören . Es gibt derzeit noch kein Testament und somit weis auch keiner in der Verwandschaft wer was bekommt . Den Schaden geltend machen kann meiner Anschicht nur die Betreute oder kann ich dieses auch ?

Gruß Olli
olli ist offline  
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Alt 06.09.2006, 15:00   #4
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Olli,

was heißt, die Betreute ist nicht geschäftsfähig? Wurde mit der Betreuung ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, oder wurde seitens eines Arztes (möglichst Neurologe oder Psychiater) die Geschäftsfähigkeit angezweifelt, wenn möglich schriftlich in Form eines Gutachtens oder Attestes? Wenn nicht, ist die Betreute zweifelsfrei geschäftsfähig oder wird als geschäftsfähig erachtet.

Weshalb konnte oder musste die Betreuerin davon ausgehen, belogen zu werden? Kann die Absicht, Gegenstände wegzunehmen, nicht erst nach Betreten der Wohnung gefasst worden sein? Wer kann beweisen, dass die Verwandten die Schlüssel erbaten, um Gegenstände wegzunehmen?

Generell gilt, dass diejenigen haften, die auch eine Straftat begehen, also in diesem Fall die Verwandten. Es ist immer leichter, auf Außenstehende zu hauen, statt innerfamiliär die Streitigkeit auszutragen.

Geltend machen kann, sofern die Betreute noch die Vorkommnisse nachvollziehen kann, sie selbst mit Hilfe ihrer Betreuerin. Sollt die Betreute definitiv geschäftsunfähig sein, hat der Betreuer/die Betreuerin gleichermaßen die Aufgabe, die Angelegenheit aufzuklären, wobei es für Außenstehende immer schwierig ist, innerfamiliäre Streitigkeiten zu schlichten. Betreuer sind keine Familientherapeuten und auch keine Schiedsleute.

Wieso solltest du den Schaden für deine Tante geltend machen können? Hättest du etwas bekommen sollen? Waren dir Gegenstände versprochen worden? Ein Schenkungsversprechen muss zudem schriftlich fixiert werden.

Also nochmal: Die Betreuerin haftet wenn überhaupt, nur nachrangig. Sie hat vielmehr selbst die Aufgabe zu klären, wer die Gegenstände hat, bzw. wer den Wert der Gegenstände zu ersetzen hat.

Andererseits wäre eine Wohnungsauflösung doch naheliegend, wenn die Betreute im Altenheim ist oder sollte sie wieder in die Wohnung zurück? Sollte die Wohnung aufgelöst werden, ist es Aufgabe der Betreuerin, dies zu deligieren bzw. ausführen zu lassen. Was wäre da naheliegender, als die Familie damit zu beauftragen? Sollte die Betreute selbst nicht mehr in der Lage sein, zu entscheiden, wer was bekommt, kann die Betreuerin selbst für die Betreute über die Verwendung der Gegenstände entscheiden und auch für die Betreute Geschenke machen, sofern am Lebensstandard der Betreuten angemessen. Die Betreuerin ist nicht verpflichtet, den höchtsmöglichen Preis durch freihändigen Verkauf der Gegenstände zu erzielen.

Ist es erwiesen, dass eine Wohnungsauflösung nicht in Betracht kam? Wie lässt sich die Betreuerin auf die Haftungsforderung ein und wie die Geschwister der Betreuten? Gibt es keine Nachkommen? In wie weit siehst du es als deine Angelegenheit an? Weißt du exakt über die Absichten aller Beteiligen insb. der Betreuten und ihrer Geschwister Bescheid?

Soweit ich einen solchen Fall aus der hohlen Hand beurteilen kann, gibt es für eine Haftung der Betreuerin zunächst keine hinreichenden Anhaltspunkte. Vielmehr wäre zu klären, wie sich die Angelegenheit innerfamiliär verhält.

Gruß Heinz
 
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Alt 10.09.2006, 20:47   #5
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Registriert seit: 05.09.2006
Beiträge: 6
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Danke für die Antworten ,
der Fall hat sich zum Guten bisher gewendedet . Die Betreuerin wurde kurzfristig ihrer Aufgaben enthoben ( vom Gericht ).
Gruß Olli
olli ist offline  
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Alt 05.10.2006, 00:33   #6
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Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Na, das passiert aber nicht allzu oft. Da müssen schon gewisse Dinge vorgefallen sein, Gruss mary
mary ist offline  
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