Dies ist ein Beitrag zum Thema Grosses problem bezüglich Betreuerwechsel. im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
hallo. Ich bitte um Hilfestellung zum Problem der Betreuung.Ich bin gesetzlicher Betreuer meines behinderten Bruders. Nun ist der zuständige Richter ...
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11.09.2006, 22:49 | #1 |
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Beiträge: 1
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Grosses problem bezüglich Betreuerwechsel.
hallo. Ich bitte um Hilfestellung zum Problem der Betreuung.Ich bin gesetzlicher Betreuer meines behinderten Bruders. Nun ist der zuständige Richter der Ansicht daß ein Betreuerwechsel notwendig ist.. Ich habe jedoch Sorge daß mein Bruder dann nicht entsprechend meiner Vorstellung versorgt wird. Kann das Amtsgericht mich einfach als Betreuer absetzen? Wer hat Erfahrungen diesbezüglich oder kann hier einen hilfreichen Ratschlag geben um Dies zur problemlösung. Vielen dank.
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17.09.2006, 11:08 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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hallo,
entschuldige bitte, dass ich mich erst jetzt melde. Wir stecken kräftig im Umzug. Weshalb ist der Richter der Ansicht, dass ein Betreuerwechsel anstünde? War `was vorgefallen, oder ist der Richter mit dir als Betreuer unzufrieden? Wie sollte die Betreuung nach Ansicht des Richters gestaltet sein? Entscheidend ist das Wohl des Betreuten. Ans Gesetz muss sich auch der Richter halten. Meint er, das Wohl deines Bruders sei durch jemand anderes besser gewahrt? Stelle die Motive und die Absicht des Richters fest. Will dein Bruder durch dich betreut werden? Oder will dein Bruder gar einen anderen Betreuer? Wie äußert sich dein Bruder? Hat er den Richter ohne dass du es weißt um einen Wechsel gebeten? Oder haben andere Personen (Altenheim, Pflegedienst, Arzt) es dem Richter zugesteckt und den Wechsel angeraten? Wenn ja warum? Grundsätzlich gilt, der Wunsch des Betreuten soll vorrangig berücksichtigt werden. Sodann soll eine ehrenamtliche Betreuung durch Familienangehörige vor Fremdbetreuung angeordnet werden. Hier besteht bereits eine familiäre Betreuung. Es muss also schon ´was Bedeutsames geschehen sein, dass der Richter von dieser Sollbestimmung entgegengesetzt abweicht. Heinz |
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