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Allgemeine Fargen bezüglich Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Allgemeine Fargen bezüglich Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Kateleen So erstmal vielen Dank für die ganze Info... Gern geschehen! Zitat: Zitat von Kateleen Also er ...


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Alt 20.09.2006, 11:09   #11
Roy
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Beiträge: 198
Standard

Zitat:
Zitat von Kateleen
So erstmal vielen Dank für die ganze Info...
Gern geschehen!

Zitat:
Zitat von Kateleen
Also er bekommt von seinem Lohn 400 € auf ein Verfügungsgeldkonto der Rest wird auf einem Sperrkonto zurück gelegt. Schulden sind abbezahlt da sind keine mehr da...(waren eh nicht die Welt...).
Ich denke der Betreuer rechnet auch so 400 € reichen um auf die Arbeit zu kommen und um Ziggis zu kaufen Essen usw wird Ihm schon seine Freundin geben...denn müßte er von den 400 € auch noch regulär davon Leben wäre das mau da er viel Sprit braucht um auf die Arbeit zu kommen. Da haben ja noch Väter die Unterhalt zahlen mit 890 € mehr im Monat als er.
Also wenn er wirklich 1900 € jeden Monat überwiesen bekommt, und der Betreuer ihm nur 400,-- Euro auszahlt, dann ist das schon ein Hammer. Vielleicht ist der Betreuer ja recht geizig, aber er darf nicht von den Betreuten verlangen, genauso geizig zu sein, und sie quasi auf Sozialhilfeniveau exiztieren lassen. Eine gewisse Sparquote ist ja angebracht und vielleicht auch eine Altersvorsorge. Nach Abzug des Unterhalts und der Miete müssten aber so über den Daumen gepeilt noch mindestens so 800,-- Euro übrig bleiben, die "er auf den Kopf hauen" darf, wenn er den will. Der Betreuer hat ihm das auszuzahlen. Das ergibt sich aus aus dem Grundrecht auf ein Selbstbestimmtes Leben Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzt und nach Betreuungsrecht aus § 1901 Absatz II Satz 2 und Absatz III.


Zitat:
Zitat von Kateleen
Post bekommt er garnicht mit die geht automatisch zum Betreuer. Das einzige was er mitbekam war das wegen dem Steuerbescheid und weil er eine neu Berechnung des Unterhalts zur Zeit am laufen hat wegen seinem großen Sohn.
Selbst der RA mit dem er die Sache mit dem Unterhalt ausrechnen läßt ist ein komischer Kauz. Aufgrund der Schwangerschaft hab ich mich an eine Stiftung für Schwangere in Not gewandt da ich die Kosten für die anschaffungen nicht decken kann und von meinem Freund nix zu erwarten habe. Ich mußte allerdings belegen das mein Freund Unterhalt bezahlt an den großen Sohn. Für die Kopie des Urteils brauchte der RA geschlagene 2 Monate...und wir haben dies 2x schriftlich beantragt und sogar ein paar mal angerufen. Daran hab ich gesehen das man ihn nicht für voll nimmt. :evil: Der Betreuer hat nur gemeint er soll das selber Regeln ja toll der RA samt Betreuer sitzen 1 1/2 Std Fahrtzeit von uns weg. Da ist nix mit mal ebend hinfahren.
Wenn dein Freund das möchte, kannst du ja den Kontakt zum Betreuer und RA übernehmen und dafür sorgen, dass z.B. die Post zu euch umgeleitet wird. GGf. kann er dir dafür eine Vollmacht ausstellen.

Zitat:
Zitat von Kateleen
Das mit der Akte werden wir wohl machen. Da er noch nicht mal selber weiß was er denn eigendlich haben soll. Therapie oder so wurde ja auch nicht vorgeschlagen also kann es ja nicht so wild sein *denk*
Lass die Akte doch Akte sein. Gehe, wenn dein Freund das möchte, mal zusammen mit ihm zum Arzt.

Zitat:
Zitat von Kateleen
Ich habe halt auch einfach Angst irgendwie, er kann finanziell gesehen keinen Schritt machen ohne seinen Betreuer (wenn er ihn mal ans Telefon bekommt...) es bleibt alles an mir hängen.
Das wird sich auf absehbare Zeit wohl nicht ändern, so wie ich deinen Freund einschätze.

Zitat:
Zitat von Kateleen
Es interssiert niemanden ob ich mit meinen schon vorhandenen Kindern mit dem Geld herumknaps...hauptsache der Betreuer hortet Geld :?
Der Betreuer hat die Interessen von deinem Freund zu vertreten. Du musst vielleicht mal klipp und klar sagen, wieviel "Unterhalt" du für deinen Freund haben möchtest.

Zitat:
Zitat von Kateleen
Und für mich pers wäre es auch wichtig zu Wissen ist er nun wirklich krank oder nicht....ich pers. hab bisher nix erkennen können und wir sind seit fast 2 Jahren zusammen...die Betreuung läuft seit Januar 2006.
Wenn ihr seit 2 Jahren zusammen seit und hast nichts gemerkt, dann ist auch nichts. Er scheint halt in finanziellen Dingen "nicht so aus dem Quark" zu kommen. Das wird sich wohl auch nicht ändern. Allerdings wäre ich schon etwas skeptisch, dass er nur 400,-- Euro bekommt. Da kannst du das Gericht bitten, das zu prüfen.

Zitat:
Zitat von Kateleen
Ahso vielleicht noch wichtig er hatte so eine Generallvollmacht (oder wie man sowas nennt..)erstellt vom Notar die auf seinen Vater lief so das er alles erledigen kann wenn er arbeitsmäßig längere Zeit im Ausland war...die hat quasi der Vater dann abgegeben und der Betreuer kam ins spiel aufgrund von den hohen Handyrechnungen (die kamen daher weil wir so sehnsucht hatten *schäm* aber Himmel Herrgott wir waren da nun mal frisch verliebt...) und diesem Gutachten mit der schwammigen Diagnose.
Dem Vater ist es halt zuviel geworden, da musste eine andere Lösung gefunden werden. Bei mir hat im übrigen mal eine Freundin gewohnt die sich in einem Amerikaner verliebt hatte. Und das zu Zeiten, wo es noch keine Billignummern gab. Die Telefonrechung belief sich monatlich auf über 900,-- DM. Weit mehr als sie neben dem Studium verdiente. Einer anderen Freundin, die ungefähr soviel wie dein Freund verdient, versuche ich zumindest das Geld einzuteilen. Einen Freund habe ich mal eine größere Summe geliehen, der kam aber nicht auf die Idee das mal zurückzuzahlen. Zum Glück konnte er gut Autos reparieren und so war das Thema dann erledigt. Einer anderen Freundin habe ich mal Geld geliehen, damit sie ihren Dispo ausgleichen konnt. 2 Monate später war der Dispo wieder voll ausgeschöpft. Es gibt halt zahlreiche Menschen, die egal wieviel Geld sie haben, immer zuviel ausgeben. Die sind aber mit Sicherheit nicht krank. Wenn man alle, die mit ihrem Geld nicht klar kommen unter Betreuung setzen würde, dann würden die Banken mit ihren Dispos nichts mehr verdienen.

Zitat:
Zitat von Kateleen
Klar kann man es so sehen so lange der Betreuer davor sitzt kann seine Ex-Frau schon mal keine wahnwitzige Pfändungen einleiten (sowieso meist nichtig da nicht berechtigt, aber immer ärgerlich und mit aufwand verbunden dies wieder zu revidieren...) und auch so hat man jemand der sich um den lästigen Kram kümmert....aber ich habe einfach Angst das der Typ unser ständiger Begleiter sein wird.
Freu dich doch, dass einer den Job macht. Oder möchtest du dich mit der Ex rumärgern?

Zitat:
Zitat von Kateleen
Wenn ich sicher wüßte im Januar 2008 ist das abgeschlossen ok aber so lange das so in der schwebe ist und mein Freund Angst vor einem Gegengutachten hat weil er sagt die glauben mir doch eh nicht und halten mich für Psychisch bekloppt bin ich immer irgendwie in der merkwürdigen Situation mit den Kopf zu zermatern.
Dein Freund kann einfach einen oder zwei Psychiater aufsuchen und die nach der Meinung bezüglich der Betreuung fragen. Wenn die meinen Betreuung muss nicht sein, dann kann er ganz getrost per Beschwerde die Aufhebung beantragen und brauch vor keinem Gutachten Angst zu haben. Wenn die Sache nicht eindeutig ausfällt, kann er ja ganz einfach die Sache vergessen. Seinem Betreuer brauch er davon nichts zu erzählen. Aber wie gesagt, klär die finanziellen Dinge mit dem Betreuer, also wieviel du als Mietbeteiligung und Essensgeld für deinen Freund bekommst und wieviel Unterhalt für das Kind gezahlt werden soll. Und ansonsten würde ich mich einfach freuen, dass jemand den Job macht. Der Betreuer soll dir einfach das Geld direckt auf auf dein Konto überweisen, wenn dein Freund damit einstanden ist. Du wirst sonst wahrscheinlich ebenso wie der Vater reagieren, dir wird es dann halt irgendwann zuviel. Und es wäre ja schaden, wenn die Beziehung daran scheitert.

Viele Grüsse - Roy
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Alt 20.09.2006, 11:50   #12
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Hallo Roy...ja nur 400 € bei 1900 € Netto verdienst was ausbezahlt wird aufs Sperrkonto, ich sehs an der Lohnabrechnung die er mit nach Hause bringt. Ich werd auf jedenfall noch mal am WE mit meinem Freund reden und dann mal weiter sehen. Aufjedenfall seh ich die Sache nun etwas klarer. Vielen vielen Dank!

PS:das mit der Post geht glaub ich nicht da es vom Gericht so festgesetzt wurde das der Betreuer die Post öffnet und erhält. Und zwecks Unterhalt ...der Betreuer hat gemeint mein Freund sei mir nicht Unterhaltsverpflichtet dh er bekomme nur die 400 € und fertig. Aber mal so gesagt ich bin ihm ja vom Gesetz her auch nicht zum Unterhalt verpflichtet 8) mal schauen was sich da noch bewegen läßt!
Kateleen ist offline  
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Alt 20.09.2006, 12:20   #13
Roy
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Zitat:
Zitat von Kateleen
Hallo Roy...ja nur 400 € bei 1900 € Netto verdienst was ausbezahlt wird aufs Sperrkonto, ich sehs an der Lohnabrechnung die er mit nach Hause bringt. Ich werd auf jedenfall noch mal am WE mit meinem Freund reden und dann mal weiter sehen. Aufjedenfall seh ich die Sache nun etwas klarer. Vielen vielen Dank!
Wie gesagt, ruf mal bei Gericht an und sagt, dass die das spanisch vorkommt. Die mögen das doch bitte mal prüfen. Sie werden wahrscheinlich dir aber keine direckte Auskunft geben.

Zitat:
Zitat von Kateleen
PS:das mit der Post geht glaub ich nicht da es vom Gericht so festgesetzt wurde das der Betreuer die Post öffnet und erhält.
Doch, dass muss extra festgelegt werden. Sonst dürfte der Betreuer das nicht. Und das Gerichjt würde es bestimmzt nicht anordnen, wenn es nicht nötig wäre.

Zitat:
Zitat von Kateleen
Und zwecks Unterhalt ...der Betreuer hat gemeint mein Freund sei mir nicht Unterhaltsverpflichtet dh er bekomme nur die 400 € und fertig. Aber mal so gesagt ich bin ihm ja vom Gesetz her auch nicht zum Unterhalt verpflichtet 8) mal schauen was sich da noch bewegen läßt!
Weder er ist dir noch du bist ihm gegenüber Unterhaltpflichtig. Das mit dem "Unterhalt" habe ich ja eher witzig gemeint und deshalb auch in Abführungsstriche gesetzt. Sorry wenn das falsch verstanden wurde. Aber hier zeigt sich doch das Naturell deines Freundes. Ihr habt das bislang nocht nicht besprochen, wie es denn nun laufen soll. Das solltest du natürlich mit deinem Freund besprechen und ggf. dann mit dem Betreuer. Ich garantiere dir, wenn der Betreuer dir nicht direkt das Geld überweist, dann wird es nach meiner Einschätzung irgendwann wohl den großen Streß geben. Es mag vieleicht unromantisch sein, zu sagen, komm, du überweist mir, bzw. dein Betreuer überweist mir in deinem Auftrag Summe x im Monat, aber was ist schlimmes daran? Ihr macht halt eine gemeinsame Haushaltskasse auf, da wird am Monatsanfang die Summe X eingezahlt und am Monatsende wird abgerechnet.

Viele Grüsse - Roy
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Alt 20.09.2006, 14:25   #14
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Zitat:
Zitat von Kateleen
PS:das mit der Post geht glaub ich nicht da es vom Gericht so festgesetzt wurde das der Betreuer die Post öffnet und erhält.
Doch, dass muss extra festgelegt werden. Sonst dürfte der Betreuer das nicht. Und das Gerichjt würde es bestimmzt nicht anordnen, wenn es nicht nötig wäre.


Naja Du hast doch im Beitrag vorher geschrieben :Wenn dein Freund das möchte, kannst du ja den Kontakt zum Betreuer und RA übernehmen und dafür sorgen, dass z.B. die Post zu euch umgeleitet wird. GGf. kann er dir dafür eine Vollmacht ausstellen.

Und das meinte ich das dies nicht geht, da das Gericht im Beschluss geregelt hat das es der Betreuer macht.
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Alt 20.09.2006, 16:27   #15
Roy
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Es ist ja nun eine andere Situation eingetreten. Wenn die Post zu euch kommt, wird sie nicht wochenlang ungelesen im Briefkasten bleiben. Zumindest würde ich versuchen, dass der Betreuer nur bestimmte Briefe öffnet, wo er tätig werden muss, und die anderen ungelesen an euch weiterleitet, wenn dein Freund das möchte. Ich würde zumindest erstmal versuchen, die Betreuung als hilfreich anzusehen und mit dem Betreuer in der Form zu kooperieren, die dein Freund möchte. Sollte sich der Betreuer unkooperativ zeigen, dann kann man ja immer noch überlegen, wie man weiter vorgeht.

Vor allem würde ich an deiner Stelle erstmal keine Alleingänge machen, sondern alles mit deinem Freund besprechen.

Für das Selbstwertgefühl ist es wohl besser, den Betreuer durch einen Bevollmächtigten zu ersetzen, der z.B. durch dich dich als Kontrollbevollmächtigte kontrolliert werden könnte. Alles über Vorsorgevollmachten findest du unter diesem Link.

Zitat:
Zitat von Kateleen via PN
Oh Danke für den Link werd mich da mal einlesen
Gern geschehen - Roy
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