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Bitte ganz dringend Euren Rat!

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bitte ganz dringend Euren Rat! im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe sehr kurzfristig – von Freitag auf heute – einen neuen Betreuten zugewiesen bekommen. Im Beschluss, den ich vorab ...


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Alt 11.06.2012, 09:56   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 19.03.2012
Beiträge: 20
Standard Bitte ganz dringend Euren Rat!

Ich habe sehr kurzfristig – von Freitag auf heute – einen neuen Betreuten zugewiesen bekommen. Im Beschluss, den ich vorab per Fax bekommen habe, sind folgende Aufgabenbereiche formuliert:
Sorge Gesundheit
Aufenthaltsbestimmung
Rechts-/ Antrags- und behördenangelegenheiten.
Mein neuer Betreuter hat nach telefonsicher Aussage des eines Arztes in der Forensischen Psychiatrie ein Karzinom im Halsbereich und verweigert jede Diagnostik zum Stand der Krankheitsentwicklung. Ebenso verweigert er jede Heilbehandlung diesbezüglich. Sein Gang wird nach Aussagen des Arztes zunehmend unsicher, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass mein Betreuter bereits Metastasen im Gehirn hat.
Morgen wird er in Hand- und Fußfesseln vom Personal der Forensischen Psychiatrie ins Krankenhaus zur Gewebeprobe gefahren – unter Begleitung einer Psychologin. Dort werde ich ihn das 1. Mal sehen und auch mit ihm sprechen können.
Alle Beteiligten gehen davon aus, dass er der morgigen Behandlung auch nicht zustimmen wird.
Nur kann ich ja morgen nicht eine Heilbehandlung für ihn unterschreiben, wenn dies nicht sein Wille ist. Sollte es so sein, dass er morgen aller Maßnahmen keineswegs zustimmt, könnte ich ggf. einen Antrag auf Unterbringung sowie einen Antrag zur Heilbehandlung beim Amtsgericht stellen, wobei ich mit solchen Anträgen eher vorsichtig bin. Warum stellt denn der zuständige Arzt nicht selber einen Antrag auf Unterbringung in der Klinik?
Auf was muss ich morgen explizit achten bzw. was muss/ kann ich noch tun?
Habt vielen Dank für Eure Hilfe!
KaMa ist offline  
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Alt 11.06.2012, 10:52   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo KaMa,

erstmal herzlich Willkommen bei uns

Jetzt zu deinen Fragen:
Zitat:
Nur kann ich ja morgen nicht eine Heilbehandlung für ihn unterschreiben, wenn dies nicht sein Wille ist.
Vom Willen oder Nicht- Willen weisst Du nur etwas vom Hörensagen. Evtl. Gründe dafür oder dagegen kennst Du auch nicht- Du kennst Deinen Betreuten nämlich nicht.
Eine Heilbehandlung ist keine Diagnose obwohl ich mir jetzt unsicher bin ob das rechtlich einen Unterschied macht. Dazu antworten sicher aber noch andere.

Zitat:
Warum stellt denn der zuständige Arzt nicht selber einen Antrag auf Unterbringung in der Klinik?
Weil das nicht seine Aufgabe, sondern die des Betreuers ist.

Zitat:
Auf was muss ich morgen explizit achten bzw. was muss/ kann ich noch tun?
Zuallererst musst Du mit deinem Betreuten reden und versuchen herauszufinden was genau hinter seiner Weigerung steckt.
Ist es krankheitsbedingt, ideologisch oder was sonst gibts für Gründe?

Ich hatte fast dieselbe Geschichte auch schon mal, da stellte sich im Nachhinein heraus, der JVA Einsitzer wollte damit besondere Beachtung und Gespräche und Fürsorge erfahren. Mit Tabak- Päckchen ausser der Reihe, extra Kaffee und vier Besuchen im KH hat sich das dann als ziemlicher Flop herausgestellt. Kann sein- muss aber nicht.

Nach dem Gespräch mit dem Betreuten würde ich ausführlich versuchen mit dem Arzt zu sprechen, Risikoabfrage, Diagnose, Befürchtungen, Perspektive, wie gehts aus wenn man gar nichts macht usw. usw.

Dann mit allen Erklärungen wieder zurück zum Betreuten und mit ihm das Arztgespräch besprochen- und dann sieht man weiter.

Viel Erfolg- und lass Dich nicht "jagen", bestimmte Entscheidungen erfordern einfach Zeit zum Nachdenken.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 11.06.2012, 11:16   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Zitat von KaMa Beitrag anzeigen
Mein neuer Betreuter hat nach telefonsicher Aussage des eines Arztes in der Forensischen Psychiatrie ein Karzinom im Halsbereich und verweigert jede Diagnostik zum Stand der Krankheitsentwicklung. Ebenso verweigert er jede Heilbehandlung diesbezüglich.
Hallo KaMa,

zuerst einmal, laß dich nicht hetzen. Offensichtlich ist keine notfallmäßige Behandlung notwendig.

Die Grundfrage hierbei ist, wie Michaela schon sagte, die Frage ob der betreute seinen Willen bezüglich der Behandlung frei bilden kann oder ob es ihm krankheitsbedingt nicht möglich ist.
Die Frage musst du aber im Zweifelsfall nicht entscheiden, sondern ggfls. ein Facharzt in einem Gutachten. Dieser Arzt sollte wohl eher nicht der Behandler aus der Forensik sein.

Vermutlich werden dir morgen alle erzählen wollen das du jetzt einwilligen sollst weil der Tumor operiert werden muss. Aber die Zeit zur Entscheidungsfindung muss halt einfach sein.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 11.06.2012, 12:56   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 438
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Zitat:
Zitat von KaMa Beitrag anzeigen
Morgen wird er in Hand- und Fußfesseln vom Personal der Forensischen Psychiatrie ins Krankenhaus zur Gewebeprobe gefahren!
Unbedingt der Polizei hinsichtliche Mitteilung geben. Wer hat die Fesselung angeordnet ? Liegt ein rechtfertigender Notfall vor ?
stephan1 ist offline  
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Alt 11.06.2012, 15:17   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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@Stephan1,

vielleicht solltest du die Beiträge erst einmal lesen und verstehen bevor du empört schreibst.

Zitat:
Arztes in der Forensischen Psychiatrie
Es handelt sich offensichtlich um einen Forensikpatienten. Siehe auch hier.: Maßregelvollzug ? Wikipedia

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 11.06.2012, 15:52   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Es handelt sich offensichtlich um einen Forensikpatienten.
es muss sich nicht einmal um einen Forensikpatienten handeln.
Wenn der "normale" JVA Insasse transportiert wird- und sei es in den Gerichtssaaal- und sich ausserhalb der JVA aufhält dann werden Hand und/oder Fussfesseln angelegt.

Also KaMa bitte auf keinen Fall die Polizei darüber informieren

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 11.06.2012, 16:10   #7
nam
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§ 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen - dejure.org
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
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Alt 11.06.2012, 16:59   #8
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§ 88 StVollzG sieht wegen möglichen Fluchtversuch die Möglichkeit einer Fesselung vor, z.B. bei Überführung zur Gerichtsverhandlung. Bei der Gerichtsverhandlung selbst ist die Fesselung abzunehmen.

Im vorliegendem Fall soll mit der Fesselung der zwangsweise "Besuch" eines Krankenhauses zur Gewebeentnahme überhaupt erst "ermöglicht" werden (ohne entsprechenden Beschluss des zuständigen Betreuungsgerichts).

Und genau dies sieht § 88 StVollzG nicht vor.
stephan1 ist offline  
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Alt 11.06.2012, 17:36   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 19.03.2012
Beiträge: 20
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Also KaMa bitte auf keinen Fall die Polizei darüber informieren

Nein nein, ich habe jahrelang im Vollzug gearbeitet....ich werde dies nicht tun ;-)

Habt nochmals vielen Dank für Eure zahlreichen Hilfen. So habe ich eine angemessene Laufrichtung.
KaMa ist offline  
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Alt 11.06.2012, 17:39   #10
Einsteiger
 
Registriert seit: 19.03.2012
Beiträge: 20
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Zitat:
Zitat von stephan1 Beitrag anzeigen

Im vorliegendem Fall soll mit der Fesselung der zwangsweise "Besuch" eines Krankenhauses zur Gewebeentnahme überhaupt erst "ermöglicht" werden (ohne entsprechenden Beschluss des zuständigen Betreuungsgerichts).

Und genau dies sieht § 88 StVollzG nicht vor.
Niemand wird ihn morgen zwingen. Wenn er nicht freiwillig mitkommt, "platzt" der morgige Termin.
KaMa ist offline  
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heilbehandlung, unterbringung

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