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Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Lea ICH bin überhaupt NICHT krank. Ich bin in keiner Behandlung und erfreue mich guter Gesundheit. Es ...


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Alt 19.06.2012, 22:12   #31
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
Standard

Zitat:
Zitat von Lea Beitrag anzeigen
ICH bin überhaupt NICHT krank.
Ich bin in keiner Behandlung und erfreue mich guter Gesundheit.

Es ist nur so, dass ich in einer Beziehung bin und uns 3 Fahrtstunden voneinander trennen und ich nicht möchte, dass mir irgendjemand verbietet dorthin zu fahren, wenn ich es möchte.
Sorry - hatte aus Deinem Anfangsposting geschlossen, dass Du Depressionen hast.

Schön dass Du was konkretes nennst und nein solch Kontakt wird Dir im Normalfall nicht verboten, ausser dieser Kontakt würde Dich massiv schädigen oder gefährden, dann würde es ein ggf. Umgansverbot geben, wenn Du Dich nicht selbst davor schützen könntest.

Umgangsbestimmung ? Betreuungsrecht-Lexikon

Grüße!
gonzo ist offline  
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Alt 19.06.2012, 22:34   #32
Lea
Einsteiger
 
Registriert seit: 12.06.2012
Beiträge: 17
Standard ?

Ich HATTE eine depressive Episode ausgelöst durch Liebeskummer.
Der wurde therapeutisch aufgearbeitet und überwunden.
Und nun gibt es eine neue Beziehung.
Lea ist offline  
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Alt 20.06.2012, 14:38   #33
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.06.2012
Beiträge: 5
Standard

Sie ist nicht krank.
Depressive Phasen machen nicht zwingend ein Kranksein aus, aufgrund dessen der Betroffene gleich betreut werden müsste. Zudem sind diese Phasen seit einem halben Jahr vorbei und austherapiert.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein erwachsener Mensch, der seit Jahren seine gesamten geschäftlichen Angelegenheiten selbst regelt, normal lebt, Auto fährt, einkaufen und arbeiten geht, der sich weder je selbst gefährdet hat noch irgendwelche Tätigkeiten unternimmt, die arg bedenkenswürdig oder gar schädigend sind, einfach unter die Vormundschaft eines Betreuers gestellt werden kann und dem gar die Freiheit genommen wird, zu bestimmen, wann er sich wo aufhält und mit welchen Menschen er Umgang pflegt. Leas Familie hat da etwas angestrebt, wovon sie selber wenig Ahnung hatten. Ihr Hauptaugenmerk lag lediglich auf der Unordnung in der Wohnung. Es liegt aber bis auf diese nichts anderes vor, was gleich eine gesetzliche Betreuung rechtfertigen würde. Mir wäre nicht bekannt, dass jemals Leute ausschließlich wegen ein paar verteilten Kleidungsstücken und Büchern in ihrer Wohnung ihrem freien Willen beraubt wurden.

Ihre Familie hat schlicht planlos irgendwas eingeleitet, wovon sie sich erhoffen, dass Lea sich daraufhin so verhält, wie diese es sich wünscht. Und das kann nicht Sinn und Zweck einer Betreuung sein, dass so die Menschen gezwungen werden, ihre Lebensweise anderen anzupassen, nur weil diese meinen, diese wäre die einzig richtige. So ist es nämlich leider der Fall in dieser Familie. Angefangen dabei, dass Lea dafür Kritik erhält, dass sie keine Gardinen an den Fenstern hat, weil ihre Mutter dieses aber schön findet. Ich bin der Meinung, bevor so eine Betreuung mal eben auf Anregung irgendwelcher Verwandten, die diesen Weg eventuell lediglich ausnutzen möchten, angeordnet wird, sollte der Bedarf daran zum Wohle des Betroffenen ausdrücklich überprüft werden und sofern dieser nicht besteht, sollte Betreuung auch nicht angeordnet werden dürfen. Wo kämen wir da hin, wenn man jedem, dessen Nase uns vielleicht nicht passt, oder dessen Garten uns nicht schön genug aussieht, durch Betreuung seiner Freiheit unberechtigt entziehen könnte. Immerhin handelt es sich hier immer noch um erwachsene Menschen, deren Rechte man respektieren sollte.

Liebe Grüße,

Kali

Geändert von Kalimera (20.06.2012 um 14:41 Uhr)
Kalimera ist offline  
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Alt 20.06.2012, 14:47   #34
Club 300
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
Standard

Zitat:
Zitat von Kalimera Beitrag anzeigen
Ich bin der Meinung, bevor so eine Betreuung mal eben auf Anregung irgendwelcher Verwandten, die diesen Weg eventuell lediglich ausnutzen möchten, angeordnet wird, sollte der Bedarf daran zum Wohle des Betroffenen ausdrücklich überprüft werden und sofern dieser nicht besteht, sollte Betreuung auch nicht angeordnet werden dürfen.
Ich sehe das Problem nicht. Die Gesetzeslage ist doch so, dass eine Betreuung nicht einfach so eingerichtet werden darf und selbst bei tatsächlichem Bedarf nicht gegen den freien Willen eines erwachsenen Menschen.

Liebe Grüße, Janina
Janina ist offline  
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Alt 20.06.2012, 14:55   #35
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,543
Standard

Zitat:
Zitat von Janina Beitrag anzeigen
Ich sehe das Problem nicht. Die Gesetzeslage ist doch so, dass eine Betreuung nicht einfach so eingerichtet werden darf und selbst bei tatsächlichem Bedarf nicht gegen den freien Willen eines erwachsenen Menschen.

Liebe Grüße, Janina
Richtig. Eben aus diesem Grunde MUSS der Richter sich ein eigenes Bild mittels persönlicher Anhörung von dem zu Betreuenden machen.
Fara ist offline  
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Alt 21.06.2012, 14:11   #36
Lea
Einsteiger
 
Registriert seit: 12.06.2012
Beiträge: 17
Standard ?

Hab noch mal eine Frage.
Kann ich von dem Arzt der mich begutachtet eine Kopie des Gutachtens verlangen?
Lea ist offline  
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Alt 21.06.2012, 14:48   #37
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Hallo Lea,

das Gutachten ist vom Gericht beauftragt und dessen Eigentum. Der Richter kann es freigeben, damit du eine Kopie bekommst. Der Arzt kann dir also von sich aus keine Kopie geben.
Aber das entscheidet der Richter im Verfahren.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 21.06.2012, 17:07   #38
Lea
Einsteiger
 
Registriert seit: 12.06.2012
Beiträge: 17
Standard

Ich war heute bei der Begutachtung und der Arzt hat mir wörtlich zu verstehen gegeben, dass er nicht weiß, warum ich bei ihm bin.
Ich habe ehrlich gesagt, dass ich im letzten Jahr Liebeskummer hatte und zeitgleich arbeitslos wurde und mich das ein wenig aus der Bahn geworfen hätte und ich deshalb meine Wohnung etwas verlottern ließ
und meine Familie mir deshalb Hilfe zukommen lassen wollte.
Das ich mir dann aber SELBST Hilfe gesucht hätte um aus dem Tief heraus zu kommen.
Ich habe gesagt, dass meine Familie da wohl etwas vorschnell in die Wege geleitet hat.
Außerdem habe ich erwähnt, das ich seit Jahren alle behördlichen Angelegenheiten selbst regel, oder mir, wenn ich Hilfe brauche wie z. Bspl. bei der Einkommenssteuererklärung diese organisiere.
Die Begutachtung selber hat nur ca. eine halbe Stunde gedauert und ich hatte ein sehr gutes Gefühl während des Gesprächs.
Lea ist offline  
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Alt 21.06.2012, 21:32   #39
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.06.2012
Beiträge: 5
Blinzeln

Wenn der Arzt keinen Bedarf an der Einrichtung einer Betreuung bei Dir sieht und Dich als völlig gesund einstuft, das dem Richter in seinem Gutachten sendet, darf Dir gegen deinen Willen keine Betreuung eingerichtet werden. Somit hast Du derzeit gute Chancen, diese abzuwenden.

Liebe Grüße,

Kali
Kalimera ist offline  
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Alt 21.06.2012, 21:51   #40
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
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Schön, dass Du zum Gutachter gegangen bist und Dich der Situation gestellt hast und nicht irgendwelche Tricks versucht hast, so dass Du nun die Sache hinter Dich gebracht hast und es sogar " sehr gut" für Dich war

Da der Gutachter keine Notwenigkeit sieht wirst Du bestimmt keine Betreuung erhalten!
gonzo ist offline  
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amtsgericht, beziehung

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