Dies ist ein Beitrag zum Thema Werkstattvertrag im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
letzte Woche bekam ich einen Werkstattvertrag für die WfB zum unterschreiben vorgelegt.
Da dieser, meiner Ansicht nach, sehr schwamig ...
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30.09.2006, 09:46 | #1 |
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Ort: Schweinfurt
Beiträge: 9
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Werkstattvertrag
Hallo,
letzte Woche bekam ich einen Werkstattvertrag für die WfB zum unterschreiben vorgelegt. Da dieser, meiner Ansicht nach, sehr schwamig und einseitig zu Gunsten der WfB ausgegt ist, habe ich im Sinne meiner Betreuten einige Änderungen durchgeführt und Ergänzungen hinzugefügt. Wie sehen die Chancen aus, das die WfB dies akzepiert - wie sind Eure Erfahrungen ? Wie sehen die rechtlichen Möglichkeiten aus ? Eine Kostenübernahmezusage vom Rehaleistungstträger liegt bereits vor. MfG Harald |
03.10.2006, 16:46 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,593
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Moin Harald
Ich weiß nicht, wie der Vertrag in Deinem Falle aussieht. Daher der Tip: Frage KollegInnen in Deinem Revier, wie die das Handhaben und was die für Erfahrungen mit der WfB und deren Verträgen haben. Deine Idee mit dem Streichen oder Ergänzen von Passagen finde ich sonst recht gut. Das mache ich auch z.B. bei Heimverträgen, wenn da gar zu bescheuerte Sachen drin stehen (z.B. persönliche Haftung des Betreuers etc.). Die Heime akzeptieren das anstandslos. Mit WfB's hatte ich bisher noch keine Probleme. Viel Glück und Erfolg wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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