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Werkstattvertrag

Dies ist ein Beitrag zum Thema Werkstattvertrag im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, letzte Woche bekam ich einen Werkstattvertrag für die WfB zum unterschreiben vorgelegt. Da dieser, meiner Ansicht nach, sehr schwamig ...


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Alt 30.09.2006, 09:46   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 28.06.2004
Ort: Schweinfurt
Beiträge: 9
Standard Werkstattvertrag

Hallo,

letzte Woche bekam ich einen Werkstattvertrag für die WfB zum unterschreiben vorgelegt.
Da dieser, meiner Ansicht nach, sehr schwamig und einseitig zu Gunsten der
WfB ausgegt ist, habe ich im Sinne meiner Betreuten einige Änderungen durchgeführt und Ergänzungen hinzugefügt.

Wie sehen die Chancen aus, das die WfB dies akzepiert - wie sind Eure Erfahrungen ?

Wie sehen die rechtlichen Möglichkeiten aus ?

Eine Kostenübernahmezusage vom Rehaleistungstträger liegt bereits vor.

MfG

Harald
wizard-hs ist offline  
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Alt 03.10.2006, 16:46   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin Harald

Ich weiß nicht, wie der Vertrag in Deinem Falle aussieht. Daher der Tip:
Frage KollegInnen in Deinem Revier, wie die das Handhaben und was die für Erfahrungen mit der WfB und deren Verträgen haben.
Deine Idee mit dem Streichen oder Ergänzen von Passagen finde ich sonst recht gut. Das mache ich auch z.B. bei Heimverträgen, wenn da gar zu bescheuerte Sachen drin stehen (z.B. persönliche Haftung des Betreuers etc.).
Die Heime akzeptieren das anstandslos. Mit WfB's hatte ich bisher noch keine Probleme.

Viel Glück und Erfolg

wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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