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Zwei "Kümmerer"? Betreuungsgericht u. Vorsorgebevollmächtigter

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zwei "Kümmerer"? Betreuungsgericht u. Vorsorgebevollmächtigter im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Fara Vorhersagen kann mit großem Talent und entsprechendem Studium der Weissager, der Visionär und manchmal auch der ...


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Alt 09.08.2012, 13:45   #11
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 119
Standard

Zitat:
Zitat von Fara Beitrag anzeigen
Vorhersagen kann mit großem Talent und entsprechendem Studium der Weissager, der Visionär und manchmal auch der Meteorologe

Zu 1.:
Nein, das Gericht denkt nicht betriebswirtschaftlich und spart auch nicht an Papier. Der Kommunikationsweg ist über E-Mail noch nicht "freigegeben". Alles, was es zu regeln gibt, ist per Post oder Fax möglich. E-Mail, auch eingescannte Schreiben gehen nicht bzw. nur in Registersachen (und dort auch nur mit bestimmten Systemvoraussetzungen und Freischaltungen durch die Oberbehörden).

Hier fehlt der Zusatz, dass die Gefahr besteht, dass sehr persönliche Informationen durch z.b. Hacker an die Öffentlichkeit kommen könnten, wenn die Gerichte per i-net arbeiten würden. Des Weiteren würde die Arbeitsbelastung erheblich zunehmen bei den Gerichten. Eine e-mail ist schnell versendet, sodass der Posteingang sich deutlich erhöhen würde. Es ist daher wohl auch nicht davon auszugehen, dass e-mail Verkehr bei den Gerichten Einzug hält.
Ebenso wird seit Jahren darüber gesprochen, dass Gerichtstermine mit Programmen ähnlich skype stattfinden könnten. Dies birgt aber auch ein zu großes Sicherheitsrisiko.

Zu 2.:
Wenn keine Kontovollmacht besteht und die (notarielle) Vorsorgevollmacht die Finanzen ausgespart hat, ist die Vermögenssorge nunmehr einzurichten, wenn der Bedarf insoweit besteht. (Die Vollmacht ist also nicht allumfassend, siehe #1.)

Zu 3.:
Der Hinweis auf die bestehende Vorsorgevollmacht ist mit Sicherheit nicht verkehrt, auch bei Gericht kann mal was untergehen (wenn die Vorsorgevollmacht schon dort aktenkundig ist). Aber je nach Art und Umfang, Bereitschaft des Bevollmächtigten etc. kann auch ein anderer die Vermögenssorge übertragen erhalten. Es kommt immer auf den Einzelfall an.
Wenn Du jetzt die Betreuung insoweit übernehmen willst, gut.
Wenn Du sagen würdest: Nee, Aktien, Depots, Beihilfe, das ist mir alles zuviel - würde es ein anderer machen.
Wobei dazu gesagt werden muss, dass die Gerichte es bevorzugen, wenn nur ein Betreuer bestellt wird. Es kann daher gut sein, dass das Gericht, wenn du die Vermögenssorge ablehnst, auch für die anderen Bereiche dich nicht bestellt. Die Aufgabenkreise überlappen sich, sodass z.B. wenn du die Gesundheitssorge hättest und spezielle geundheitsförderliche Gegenstände angeschafft werden müssten, du dies mit dem anderen Betreuer immer absprechen müsstest. Dieses Kuddelmuddel versuchen Gerichte zu vermeiden.
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betreuer werden, betreuungsgericht, vorsorgevollmacht


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