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Adoption und Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Adoption und Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe User, ich bin neu hier und habe gleich eine Frage. Der Sohn meiner Lebensgefährtin ist volljährig und körperlich sowie ...


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Alt 06.10.2006, 20:56   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 06.10.2006
Beiträge: 4
Standard Adoption und Betreuung

Liebe User,

ich bin neu hier und habe gleich eine Frage. Der Sohn meiner Lebensgefährtin ist volljährig und körperlich sowie geistig behindert. Er ist momentan in einem Heim untergebracht, das für uns nur umständlich zu erreichen ist. Meiner Partnerin wurde vor Jahren aus fadenscheinigen Gründen die Betreuung entzogen, unser Junge hat eine gesetzliche Betreuerin.
Leider ist das Verhältnis zum Heim und der Betreuerin zerrüttet und es sind auch Dinge vorgefallen, die für unseren Jungen nicht gut sind.
Deshalb streben wir einen Heimwechsel an und haben auch schon einen Anwalt eingeschaltet.
Meine Frage ist, wäre es möglich, daß ich den Sohn meiner Lebensgefährtin adoptiere, obwohl er erwachsen, aber nicht geschäftsfähig ist? Was würde sich dann ändern, was hätte ich für Rechte und Pflichten, könnte ich dann beantragen, sein Betreuer zu werden?
Wir können uns jedenfalls nicht mehr länger mit ansehen, daß unser Junge darunter leidet, daß auf seinem schwachen Rücken ein endloser Streit ausgetragen wird.
Denn wieviele Jahre ihm noch bleiben, das weiß keiner.
Rampi1969 ist offline  
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Alt 07.10.2006, 16:00   #2
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard

Hallo,

Kinder können ja auch adoptiert werden, wenn sie noch nicht geschäftsfähig sind. Von daher dürfte nichts dagegen sprechen. Es stellt sich die Frage inwieweit die Betreuerin dazwischen funkt, bzw. funken darf.

Grüsse - Roy
Roy ist offline  
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Alt 09.10.2006, 12:39   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 21.07.2006
Ort: Raubling
Beiträge: 4
Standard

Ein Betreuerwechsel muss nicht nötigerwise mit einer Adpotion gelöst werden. Du oder deiner Lebensgefährtin könnte, auch so einen Betreuungswechsel beantragen.

Wobei, du dich als ehrenamtlichen Betreuer zur Verfügung stellen könntest. Das geht vermutlich schneller als eine Adoption und hat die bessere Wirkung. Den nur weil das dann dein Sohn wäre, hast du ja nicht automatisch die Betreuung.

Das geht genau so wie schon im Beitrag"wie funktioniert ein wechsel?" beschrieben. Ich würde es zuerst einmal so probieren, die andere Lösung ist dann immer noch möglich.
mokaa ist offline  
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