Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimkosten bei Trennung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
mein Betreuter befindet sich im Scheidungsverfahren mit seiner Ehefrau, eine Tochter hat er auch noch. Die Ehefrau besitzt eine ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
18.10.2012, 13:03 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 143
|
Heimkosten bei Trennung
Hallo,
mein Betreuter befindet sich im Scheidungsverfahren mit seiner Ehefrau, eine Tochter hat er auch noch. Die Ehefrau besitzt eine Eigentumswohnung, die verkauft werden soll, er (bzw ich) muss aber aufgrund eines notariellen Vertrags dem Verkauf noch zustimmen. Er lebt im Heim, seine Rente wurde auf die Einrichtung übergeleitet. Frage: Wer zahlt den restlichen Eigenanteil? Das Sozialamt hat die Zahlung von Pflegewohngeld im Hinblick auf die ungeklärten finanzielle Lage abgelehnt? Das Scheidungsverfahren wird sich voraussichtlich noch über viele Monate erstrecken. |
20.10.2012, 08:02 | #2 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
|
Hallo!
Wenn zurzeit kein "flüssiges" Vermögen oberhalb des Schonvermögens verfügbar ist, müsste das Sozialamt vorerst wenigstens auf Darlehensbasis zahlen. Wenn dann die Eigentumswohnung verkauft ist, müsste dies von seinem Anteil zurück gezahlt werden. Guten Erfolg, Christine |
22.10.2012, 11:56 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 143
|
Danke, aber das Sozialamt lehnt die darlehensweise Zahlung ab, da es die Eigentumswohnung der Frau gibt und sich das Scheidungsverfahren schon so lange hinzieht, für das Sozialamt ohne besonderen Grund. Wie kann ich die ganze Sache beschleunigen?
|
22.10.2012, 18:54 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
|
Moin Kath
Beschleunigen? Mit einem deutlichen Angebot, die Angelegenheit über einen RA und eine einstweilige Verfügung zu regeln. Damit geht es schnell. Die Alternative ist eine Klage wg. Untätigkeit, wenn das Sozialamt nicht mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid rüberkommt. Das dauert etwas länger. Ist der Bescheid da, dann gibt es das Widerspruchsverfahren. Grüße an den RA.... MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
22.10.2012, 19:12 | #5 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Seid ihr sicher, Imre und Christine, dass das Sozialamt muss?
Ich kenne das nur als Kann- Entscheidung. Zitat:
Ich kann schon auch nachvollziehen, dass ohne besondere Not nicht die Allgemeinheit belastet wird- und sei es durch das Einsparen von Zinsen die man bei einer Bank zahlen müsste. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|
22.10.2012, 20:37 | #6 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
|
Wenn die Ehefrau eine Eigentumswohnung hat, wäre wohl zu prüfen, ob dem Ehemann insoweit kein Anspruch auf Zugewinnausgleich zusteht . Zb wenn die Wohnung während der Ehezeit erworben worden ist.
Ich würde dem Heimträger signalisieren, daß ich vollstes Verständnis hätte , wenn er androht, bei einem Verzug von zwei ganzen Monaten Heimkosten, also mehrere offene Teilbeträge, den Heimplatz fristlos zu kündigen und die Räumungsklage anzukündigen . Mal schauen was der Sozialhilfeträger dann macht. fwu |
22.10.2012, 20:58 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 143
|
Hallo fwu,
auch ein guter Hinweis, danke! Das Scheidunsgprozedere zieht sich anscheinend noch hin... Wohnungsverkauf auch.. kath |
Lesezeichen |
Stichworte |
heimkosten, trennung |
|
|