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Steuererklärung für EU-Rentner?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Steuererklärung für EU-Rentner? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Pino Ich habe eine Betreute mit Rentenbezug, für 2015 habe ich mir eine Negativauskunft beim Finanzamt besorgt ...


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Alt 13.02.2020, 19:33   #11
FFB
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Zitat:
Zitat von Pino Beitrag anzeigen
Ich habe eine Betreute mit Rentenbezug, für 2015 habe ich mir eine Negativauskunft beim Finanzamt besorgt - und das ganze dann vergessen.

Nun ist mir das Thema wieder in den Kopf gekommen, ich habe die Daten mal in einen Rentenrechner eingegeben, und siehe da - sie ist für 2019 steuerpflichtig. Allerdings lebt sie im Pflegeheim, die Rente ist auf den Sozialhilfeträger übergeleitet und sie bekommt nur den Barbetrag.
Ob tatsächlich Einkommensteuer zu zahlen ist, scheint mir sehr fraglich. Hast du berücksichtigt, dass Heimkosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind?
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Alt 13.02.2020, 19:40   #12
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Zitat:
Zitat von FFB Beitrag anzeigen
Ob tatsächlich Einkommensteuer zu zahlen ist, scheint mir sehr fraglich. Hast du berücksichtigt, dass Heimkosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind?
Danke für die schnelle Antwort.

Die Heimkosten zahlt ja der Sozialhilfeträger, die Rente reicht mal gerade für die Hälfte der Kosten.

Auf jeden Fall muss ich die Steuererklärung für die Betreute abgeben, wenn sie nach Höhe der Rente grds. steuerpflichtig ist, oder?. Die Absetzbeträge werden ja dann erst in der Steuerbearbeitung geprüft.
Pino ist offline  
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Alt 13.02.2020, 20:18   #13
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Registriert seit: 24.03.2005
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Ja, ESt-Erklärung abgeben, Steuerlast dürfte 0 sein. Dann im Anschluss gleich für die nächsten 3 Jahre Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 13.02.2020, 20:18   #14
FFB
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Zitat:
Zitat von Pino Beitrag anzeigen
Die Heimkosten zahlt ja der Sozialhilfeträger, die Rente reicht mal gerade für die Hälfte der Kosten.
Und trotzdem liegt der steuerpflichtige Teil der Rente über 9.270 Euro (= Werbungskostenpauschale + Grundfreibetrag 2019)?

Zitat:
Zitat von Pino Beitrag anzeigen
Auf jeden Fall muss ich die Steuererklärung für die Betreute abgeben, wenn sie nach Höhe der Rente grds. steuerpflichtig ist, oder?. Die Absetzbeträge werden ja dann erst in der Steuerbearbeitung geprüft.
Theoretisch ja, soweit es bei den "Absetzbeträgen" um Sonderausgaben (z.B. Krankenversicherung) und außergewöhnliche Belastungen (z.B. Heimkosten) geht.

Der steuerfreie Teil der Rente und die Werbungskostenpauschale werden dagegen schon abgezogen, bevor der Gesamtbetrag der Einkünfte ermittelt wird. Erst wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag überschreitet, entsteht die Steuererklärungspflicht nach § 56 EStDV.

Das Finanzamt kann das ohne großen Aufwand vorab prüfen. Gerade wenn du vorhast, einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zu beauftragen, würde ich vorher auf jeden Fall beim Finanzamt nachfragen, ob die Steuererklärung überhaupt erforderlich ist.
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Alt 13.02.2020, 20:29   #15
FFB
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Dann im Anschluss gleich für die nächsten 3 Jahre Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.
Eine NV-Bescheinigung44a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG) ist eigentlich nur sinnvoll, wenn mehr als 801 Euro Kapitalerträge pro Jahr zu erwarten sind. Ansonsten reicht ein Freistellungsauftrag.
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Alt 14.02.2020, 11:42   #16
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Zitat:
Zitat von FFB Beitrag anzeigen
Eine NV-Bescheinigung44a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG) ist eigentlich nur sinnvoll, wenn mehr als 801 Euro Kapitalerträge pro Jahr zu erwarten sind. Ansonsten reicht ein Freistellungsauftrag.
Für die Bank ja. Aber mit der NV-Bescheinigung ist man auch ggü anderen (und sich selbst) auf der sicheren Seite. Die Angaben darin sind eh die gleichen, die man gerade in die ESt geschrieben hat.
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Alt 14.02.2020, 19:03   #17
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Ja, ESt-Erklärung abgeben, Steuerlast dürfte 0 sein. Dann im Anschluss gleich für die nächsten 3 Jahre Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. So werde ich es machen.

Gruß zum Wochenende
Pino
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Alt 18.02.2020, 13:55   #18
FFB
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
[...] mit der NV-Bescheinigung ist man auch ggü anderen (und sich selbst) auf der sicheren Seite.
Eine NV-Bescheinigung würde immerhin dokumentieren, dass das Finanzamt die Verhältnisse geprüft hat und zu der Einschätzung gelangt ist, dass in den kommenden Jahren keine Einkommensteuer zu zahlen ist.

Falls der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag überschreitet, frage ich mich allerdings, ob eine NV-Bescheinigung überhaupt erteilt wird. Dann ist die Steuererklärung eigentlich Pflicht (§ 56 EStDV), und dann sollte es nach meinem Verständnis keine NV-Bescheinigung geben. (Siehe Rz. 252 im BMF-Schreiben "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer" vom 18.01.2016, IV C 1 - S 2252/08/10004 :017. Das Gesetz selbst scheint aber nur zu fordern, dass voraussichtlich keine Steuer entsteht – § 44a Abs. 1 Satz 4 EStG.)

Die NV-Bescheinigung befreit jedenfalls nicht von einer etwaigen Steuererklärungspflicht.
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