Dies ist ein Beitrag zum Thema Steuererklärung für EU-Rentner? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, mal eine Anfängerfrage. Mein erster Betreuter bezieht sein Einkommen aus einer EU-Rente. Muß ich hierfür eine Steuererklärung abgeben, oder ...
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18.11.2012, 18:23 | #1 |
Forums-Azubi-Anwärter
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Beiträge: 26
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Steuererklärung für EU-Rentner?
Hallo, mal eine Anfängerfrage. Mein erster Betreuter bezieht sein Einkommen aus einer EU-Rente. Muß ich hierfür eine Steuererklärung abgeben, oder sind EU-Renten nicht zu versteuern? Es handelt sich hierbei um das einzige Einkommen - mit Ausnahme geringfügiger Kapitalerträge aus zwei Sparbüchern, die im "Pfennigbereich" und unterhalb der Freibetragsgrenze liegen.
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18.11.2012, 19:34 | #2 |
Berufsbetreuer
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Beiträge: 2,642
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19.11.2012, 11:07 | #3 |
Forums-Azubi-Anwärter
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Beiträge: 26
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@ carlos
Ab 01.07.2012 liegt die EU-Rente bei
- 867,03 (brutto) - 779,03 (netto) ab 01.07.2011 lag sie bei - 847,89 (brutto) - 761,84 (netto) ab 01.07.2010 lag sie bei - 839,54 (brutto) - 754,33 (netto) Wenn ich vom Grundsteuerfreibetrag von 7834,- EUR ausgehe - ist dies der zutreffende für 2011? - dann liege ich mit den Bruttobeträgen für 2011 bei 10.124,58 EUR. Also steuerpflichtig, oder? Noch ein Zusatz: kämen jetzt zur EU-Rente - theoretisch (da es den Fall nicht betrifft) noch Einnahmen aus Vermietung u. Verpachtung hinzu, wären diese dann zusammenzurechnen? Geändert von THXo (19.11.2012 um 11:10 Uhr) |
19.11.2012, 11:31 | #4 | |
Berufsbetreuer
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Hallo,
meines Wissens sind die Renten ja nicht voll sondern nur mit dem sog. Ertragsanteil zu versteuern; siehe hierzu: Ertragsanteil ? Wikipedia und Rentenbesteuerung ? Wikipedia Ich bin zwar kein Steuerberater, mir jedoch ziemlich sicher, dass für die o.g. Renteneinkommen keine Steuer anfällt (neben dem Grundfreibetrag gibt es ja noch andere Absetzungen). Zitat:
Hat das Finanzamt da angefragt? Kann ich mir bei diesen (auch dem Amt bekannten Zahlen) nicht vorstellen. Ich denke, da brauchst Du nichts zu unternehmen. mfg |
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19.11.2012, 12:09 | #5 |
Forums-Azubi-Anwärter
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Beiträge: 26
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@ carlos
Die Frage mit den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung hat keine Beziehung mit dem Betreuungsfall.
Ich versuche im EStG die Absetzbeträge und Freibeträge für Renten noch mal zu abzuklopfen (und zu verstehen). Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass da was zu versteuern ist. Aber man weiß ja leider nie... Dank an dich! Gruß, THXo |
19.11.2012, 12:20 | #6 |
Admin/ Berufsbetreuer
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Beiträge: 4,807
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Hallo THXo,
einfach beim Finanzamt anfragen, wenn keine Steuern gezahlt werden müssen bekommst du eine Bescheinigung. Gruß, Andreas
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19.11.2012, 12:48 | #7 |
Forums-Azubi-Anwärter
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Ort: Altenburg/Thüringen
Beiträge: 26
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Finanzamt sagt ...
jawohl, sind zu versteuern - es kommt aber auf die Höhe der EU-Rente an.
Also darf ich jetzt § 22 EStG prüfen und die mögliche Steuerhinterziehung meiner Klientin "ausbaden". |
19.11.2012, 13:59 | #8 | |
Berufsbetreuer
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Beiträge: 2,642
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Zitat:
Das FA verlangt doch wohl jetzt von Dir (ernsthaft) keine Steuererklärung, oder ? Siehe hierzu auch - vor allem Punkt 7: Rentenbesteuerung - Ratgeber zu Rente & Steuer mfg |
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19.11.2012, 14:27 | #9 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.10.2012
Beiträge: 70
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Moin moin,
also für mich sieht es auch nicht so aus, als wäre hier eine Steuererklärung fällig. Aber um auf der sicheren Seite zu sein, gehe zu einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater und lasse Dir das durchrechnen. Dies ist nur ein Denkanstoß, keine Beratung (!). Es kommt ja auch darauf an, seit wann diese Rente läuft (Höhe des steuerpflichtigen Teils gem. §22 EStG für 2010 wären es 60% und Abgleich mit der ESt- Grundtabelle), dann kannst Du, bzw. der Steuerberater eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Diese ist dann für die nächsten 3 Jahre gültig (man braucht keine Steuererklärung machen, außer es kommen noch weitere steuerfreie Einnahmen, die aber der Einkommensteuer unterliegen hinzu). Nach diesen 3 Jahren kann wieder eine beantragt werden. Gruß Noel |
13.02.2020, 18:15 | #10 |
Forums-Geselle
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Steuerpflicht bei übergeleiteter Rente
Hallo,
ich schließe mal an das Thema an, es passt ganz gut. Ich habe eine Betreute mit Rentenbezug, für 2015 habe ich mir eine Negativauskunft beim Finanzamt besorgt - und das ganze dann vergessen. Nun ist mir das Thema wieder in den Kopf gekommen, ich habe die Daten mal in einen Rentenrechner eingegeben, und siehe da - sie ist für 2019 steuerpflichtig. Allerdings lebt sie im Pflegeheim, die Rente ist auf den Sozialhilfeträger übergeleitet und sie bekommt nur den Barbetrag. Hat damit jemand Erfahrung? Dem Finanzamt dürfte es egal sein, wo das Geld hingeht. Also muss die Betreute die Fertigung der Steuererklärung zahlen, den Steuerbescheid mit einer Nachzahlungsaufforderung schicke ich dann dem Sozialhilfeträger? fragende Grüße Pino |
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