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Steuererklärung für EU-Rentner?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Steuererklärung für EU-Rentner? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, mal eine Anfängerfrage. Mein erster Betreuter bezieht sein Einkommen aus einer EU-Rente. Muß ich hierfür eine Steuererklärung abgeben, oder ...


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Alt 18.11.2012, 18:23   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 25.06.2012
Ort: Altenburg/Thüringen
Beiträge: 26
Standard Steuererklärung für EU-Rentner?

Hallo, mal eine Anfängerfrage. Mein erster Betreuter bezieht sein Einkommen aus einer EU-Rente. Muß ich hierfür eine Steuererklärung abgeben, oder sind EU-Renten nicht zu versteuern? Es handelt sich hierbei um das einzige Einkommen - mit Ausnahme geringfügiger Kapitalerträge aus zwei Sparbüchern, die im "Pfennigbereich" und unterhalb der Freibetragsgrenze liegen.
THXo ist offline  
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Alt 18.11.2012, 19:34   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von THXo Beitrag anzeigen
sind EU-Renten zu versteuern?
Alle Renten unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht. Ob aber tatsächlich Steuern anfallen, hängt von der Höhe der Rente - und weiteren Einkommen - ab. Wie hoch ist denn die Rente?

mfg
carlos ist offline  
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Alt 19.11.2012, 11:07   #3
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 25.06.2012
Ort: Altenburg/Thüringen
Beiträge: 26
Standard @ carlos

Ab 01.07.2012 liegt die EU-Rente bei
- 867,03 (brutto)
- 779,03 (netto)

ab 01.07.2011 lag sie bei
- 847,89 (brutto)
- 761,84 (netto)

ab 01.07.2010 lag sie bei
- 839,54 (brutto)
- 754,33 (netto)


Wenn ich vom Grundsteuerfreibetrag von 7834,- EUR ausgehe - ist dies der zutreffende für 2011? - dann liege ich mit den Bruttobeträgen für 2011 bei 10.124,58 EUR. Also steuerpflichtig, oder?

Noch ein Zusatz: kämen jetzt zur EU-Rente - theoretisch (da es den Fall nicht betrifft) noch Einnahmen aus Vermietung u. Verpachtung hinzu, wären diese dann zusammenzurechnen?

Geändert von THXo (19.11.2012 um 11:10 Uhr)
THXo ist offline  
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Alt 19.11.2012, 11:31   #4
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Hallo,

meines Wissens sind die Renten ja nicht voll sondern nur mit dem sog. Ertragsanteil zu versteuern; siehe hierzu:
Ertragsanteil ? Wikipedia und
Rentenbesteuerung ? Wikipedia

Ich bin zwar kein Steuerberater, mir jedoch ziemlich sicher, dass für die o.g. Renteneinkommen keine Steuer anfällt (neben dem Grundfreibetrag gibt es ja noch andere Absetzungen).

Zitat:
kämen jetzt zur EU-Rente - theoretisch (da es den Fall nicht betrifft) noch Einnahmen aus Vermietung u. Verpachtung hinzu, wären diese dann zusammenzurechnen?
Ja, dann wäre ggf. eine Besteuerung fällig.

Hat das Finanzamt da angefragt? Kann ich mir bei diesen (auch dem Amt bekannten Zahlen) nicht vorstellen. Ich denke, da brauchst Du nichts zu unternehmen.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 19.11.2012, 12:09   #5
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 25.06.2012
Ort: Altenburg/Thüringen
Beiträge: 26
Standard @ carlos

Die Frage mit den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung hat keine Beziehung mit dem Betreuungsfall.

Ich versuche im EStG die Absetzbeträge und Freibeträge für Renten noch mal zu abzuklopfen (und zu verstehen). Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass da was zu versteuern ist. Aber man weiß ja leider nie...

Dank an dich!

Gruß, THXo
THXo ist offline  
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Alt 19.11.2012, 12:20   #6
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Hallo THXo,

einfach beim Finanzamt anfragen, wenn keine Steuern gezahlt werden müssen bekommst du eine Bescheinigung.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 19.11.2012, 12:48   #7
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 25.06.2012
Ort: Altenburg/Thüringen
Beiträge: 26
Standard Finanzamt sagt ...

jawohl, sind zu versteuern - es kommt aber auf die Höhe der EU-Rente an.

Also darf ich jetzt § 22 EStG prüfen und die mögliche Steuerhinterziehung meiner Klientin "ausbaden".
THXo ist offline  
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Alt 19.11.2012, 13:59   #8
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von THXo Beitrag anzeigen
jawohl, sind zu versteuern - es kommt aber auf die Höhe der EU-Rente an.

Also darf ich jetzt § 22 EStG prüfen und die mögliche Steuerhinterziehung meiner Klientin "ausbaden".
Was gibts denn bei einer Bruttorente von 867,-- Euro groß zu prüfen? Wenn bei den o.g. Zahlen tatsächlich eine Besteuerung erfolgen sollte, wären vermutlich alle Rentner hierzulande (und deren Betreuer) Steuerhinterzieher. Oder hatte d. Betreute in früheren Jahren weitaus höhere Renteneinkommen?

Das FA verlangt doch wohl jetzt von Dir (ernsthaft) keine Steuererklärung, oder ?

Siehe hierzu auch - vor allem Punkt 7:
Rentenbesteuerung - Ratgeber zu Rente & Steuer

mfg
carlos ist offline  
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Alt 19.11.2012, 14:27   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.10.2012
Beiträge: 70
Standard

Moin moin,

also für mich sieht es auch nicht so aus, als wäre hier eine Steuererklärung fällig. Aber um auf der sicheren Seite zu sein, gehe zu einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater und lasse Dir das durchrechnen. Dies ist nur ein Denkanstoß, keine Beratung (!).

Es kommt ja auch darauf an, seit wann diese Rente läuft (Höhe des steuerpflichtigen Teils gem. §22 EStG für 2010 wären es 60% und Abgleich mit der ESt- Grundtabelle), dann kannst Du, bzw. der Steuerberater eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.
Diese ist dann für die nächsten 3 Jahre gültig (man braucht keine Steuererklärung machen, außer es kommen noch weitere steuerfreie Einnahmen, die aber der Einkommensteuer unterliegen hinzu). Nach diesen 3 Jahren kann wieder eine beantragt werden.

Gruß
Noel
Noel ist offline  
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Alt 13.02.2020, 18:15   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.10.2011
Ort: Bayern
Beiträge: 202
Standard Steuerpflicht bei übergeleiteter Rente

Hallo,



ich schließe mal an das Thema an, es passt ganz gut.

Ich habe eine Betreute mit Rentenbezug, für 2015 habe ich mir eine Negativauskunft beim Finanzamt besorgt - und das ganze dann vergessen.

Nun ist mir das Thema wieder in den Kopf gekommen, ich habe die Daten mal in einen Rentenrechner eingegeben, und siehe da - sie ist für 2019 steuerpflichtig. Allerdings lebt sie im Pflegeheim, die Rente ist auf den Sozialhilfeträger übergeleitet und sie bekommt nur den Barbetrag.

Hat damit jemand Erfahrung? Dem Finanzamt dürfte es egal sein, wo das Geld hingeht. Also muss die Betreute die Fertigung der Steuererklärung zahlen, den Steuerbescheid mit einer Nachzahlungsaufforderung schicke ich dann dem Sozialhilfeträger?

fragende Grüße
Pino
Pino ist offline  
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