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Akteneinsicht für den Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Akteneinsicht für den Betreuten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
HI Ich hab mich mal wieder nach hier veriirrt Hab ich denn,als Betreute auch Akteneinsicht? Also ich habe schon mal ...


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Alt 05.07.2005, 13:43   #1
"Betreuerschreck"
 
Benutzerbild von Momo
 
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Beiträge: 3,058
Standard Akteneinsicht für den Betreuten

HI
Ich hab mich mal wieder nach hier veriirrt
Hab ich denn,als Betreute auch Akteneinsicht?
Also ich habe schon mal versucht bei meiner Psychiaterin meine Arztberichte einsehen zu wollen. Das wurde mir jedesmal verweigert meine Betreuerin kriegt si aberr in die HAnd.Aber das nützt mir auch nichts, weil sie lässt sie mich auch nicht lesen. Wie steht es denn im allgemeinen mit den Akten über mich,also auch mit den Betreuungsakten(Gutachten für die Einrichtung der Betreuung und so).

Ich denke, es geht da ja um mich. Und es ist kein sehr schönes Gefühl nicht zu wissen, was andere über einen schreiben. Ich kenne natürlich auch dei Begründung das könnte sich nachteilig auf den Gesundheitszustand des Betreuten auswirken. NA ja.........
LG MOMO
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Alt 05.07.2005, 14:55   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Akteneinsicht

Hallo Momo,

schwierig, sehr schwierig.
Also grundsätzlich, heißt theoretisch, hat jeder geschäftsfähige Patient das Recht der Einsichtnahme in die Unterlagen. Aber die Ärzte müssen dem Patienten nicht alles zeigen. Was sie sich selbst notiert haben oder was der Organisation des Krankenhauses dient und dergl., das zu sehen, hat die Patientin kein Recht.

Jetzt steht natürlich alles beeinander und durcheinander, weshalb der Patient doch in der Regel nichts zu sehen bekommt, es sei denn, es wird dramatisch, Behandlungsfehler und so. Und man/frau droht, den Anwalt einzuschalten. Besser ist es deshalb, die Patientenbeauftragte hinzuzuziehen, bevor die Fronten sich verhärten.

Hinsichtlich der Betreuung ist es noch was anderes: du kannst selbstverständlich dich beim Richter/der Richterin erkundigen. Du hast keinen Einwilligungsvorbehalt und wohl auch keinen Vermerk im Gutachten, der da lautet, dass das Gutachten dir nicht bekannt zu geben sei, weil mit erheblichen Nachteilen verbunden. Das wird schon mal gemacht bei Leuten, die unter Verfolgungswahl leiden. Das Gutachten würde sie in ihrer irrigen Annahme, verfolgt zu werden, nur noch verstärken.

Somit hast du gute Chancen, a) das Gutachten zu erhalten, das dem Gericht vorliegt, um zu sehen, wer dich wie beurteilt hat. b) aber auch manche Stellungnahmen der Betreuerin an das Gericht über dich. Ob du aber auch die Akte zu Gesicht bekommst, hängt natürlich von der Richterin/dem Richter ab. Du solltest dir schon was einfallen lassen, weshalb du den Einblick wünschst. Nur so, allgemein mal reingucken, mal sehen, was drin steht, wird nicht gehen. Und wenn du beabsichtigst, die Betreuerin zu wechseln, kann es sein, dass diese zuvor benachrichtigt wird und dann dem Gespräch dabei ist.

Ich würde also erst einmal ein Termin mit der Richterin machen, dann fragen, ob du eine Kopie des Gutachten haben könntest für deine Unterlagen, weil du evtl. den Arzt wechseln möchtest. Und dann würde ich fragen, ob du überhaupt mal in die Akte sehen könntest, nur mal für ´ne viertel Stunde, wegen deiner Betreuungsgeschichte generell, was bisher so gelaufen ist, weil du selbst dir nicht alles notiert hast. Bei der Gelegenheit kannst du dann die Schriftsätze der Betreuerin überfliegen. Diese sind nämlich nicht geheim und eigentlich muss die Betreuerin dir auch offen mitteilen, wie sie sich wem gegenüber über dich geäußert hat. Vertrauen ist Gebot. Und wenn du meinst, sie spricht mit dir anders als mit anderen über dich, kann es Probleme geben, die auch das Gericht zur Kenntnis nehmen muss.

In diesem Sinne
Heinz
 
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Alt 05.07.2005, 20:09   #3
"Betreuerschreck"
 
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Beiträge: 3,058
Standard Akteneinsicht

HI Heinz

Oh weh...bei der Pappnase von Richter
Tschuldigung für den Ausdruck aber der ist mir noch in schlechter Erinnerung von meiner letzten begegnung

Hm...da müsste ich aber schon mächtig meinen ganzen Scharm spielen lassen

Hat denn nicht auch meine Betreuerin dieselben Unterlagen bzw KOpien davon?Vielleicht ist sie die weniger hohe Hürde?Ich kann ja mal morgen wenn sie hier erscheint einen Vorstoss wagen.

Aber auch da muss ich mir wohl ein gutes Argument einfallen lasen.
Aber interessiert hat mich das schon mächtig.

Lg MOMO
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Alt 24.08.2005, 01:49   #4
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Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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momo, klar kannst du die Akte beiziehen lassen, über einen Anwalt. Den kannst du zur Akteneinsicht beauftragten.

Also die Betreute hat sich auch mal die Akte beiziehen lassen des VormG, wir haben Kopien gezogen und ihr alles gezeigt, angefangen, was vom Gutachten her berichtet wurde. Der SV schrieb zwar, das Gutachten solle die Betreute nicht unbedingt zum Lesen bekommen. Trotz allem, sie bekam es. Es war für sie und uns hochinteressant. Vor allem wegen der (Fehl-)Diagnose.
1 Jahr vorher wurde durch das Versorgungsamt (OEG) eine völlig andere Diagnose bestätigt.

Z.B. auch durch MB posttraumatische Belastungsstörungen, Persönlichkeitsstörungen, psychosenahe BL-Störung etc., aber niemals die Diagnose, die der SV, der vom Gericht beauftragt wurde, nämlich Schizo.!

Noch interessanter wären aber auch Entlassungsberichte der Psychiatrie und der behandelnden Ärzte. Wer weiß, wofür du diese benötiigst. vielleicht um evtl. nach OEG was durchzuboxen? Habe deine HP besucht und kenne mich in diesem Thema aus, Gruss von mary
mary ist offline  
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Alt 24.08.2005, 01:57   #5
"Betreuerschreck"
 
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Beiträge: 3,058
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Hi Mary

Ja ich würde da gerne mal Akteneinsicht haben.
Einige Berichte aus der Psychiatrie hab ich ja zufälligerweise zu gesicht bekommen.
Die hüten die nämlich wie ein Staatsgeheimniss

Aber wenn ich einen Anwalt damit beauftrage das kostet Geld ws ich aber leider nicht habe.

Nunn um Fehldiagnosen geht es bei mir nun nicht aber mich interessiert das trotzdem vor allem weil es ja auch um mich geht.

Oh schön du warst auf meiner Homepage,ist ziemlich heftig oder?
lg MOMO
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Alt 01.09.2005, 23:21   #6
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hallo momo, ja heftig. Mir sind Themen dieser Art nix neues mehr. Mich ärgerts nur immer wieder, wenn Menschen mit diesem Hintergrund in ne psychiatrische Krankheits-Schublade gesteckt werden, obwohl posttraumatische Belastungsstörungen, Flasbacks, dahinterstecken. Kann sich ja ebenso für Laien "anfühlen", als wenn man schizophren wäre.
Du kannst ja für die Beiziehung Beratungs-/Prozeßkostenhilfe beantragen, d.h. ist an Einkommensgrenze gebunden. Auskunft übers Sozialamt. Bei den Gerichten direkt gibts Sprechstunden mit RAe, die dann nach Vorlage dieser Bescheinigung Dir Auskunft wegen Beiziehung der Akte geben. Es könnte aber auch sein, dass gewisse Dinge aus der Akte rausgenommen werden vor dem Versand, z.B. der Hinweis von Psychiatern, dass dieses oder jenes Schriftstück nicht von Dir gelesen werden sollte.

Hast Du überhaupt Antrag auf Opferentschädigung nach OEG gestellt? Gruss von mary
mary ist offline  
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Alt 03.09.2005, 19:02   #7
"Betreuerschreck"
 
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Hi Mary

Wiesi Opferentschädigung? ich habe da zwar schon mal von gehört aber was ist das genau?
Übrigens bin ich grad mal wieder in der Klapse
Kann also nicht so oft hier reingucken.
lg MOMO
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Alt 01.10.2005, 20:03   #8
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Gerade mal wieder in der NJW gelesen, dass es gerade mit psychiatrische Dingen Akteneinsicht direkt an die Bettroffene Probleme geben könnte. Aber ein Anwalt kann die Akte jederzeit beziehen. Also kein Problem, beim RA Akteneinsicht zu nehmen. Wir haben die halbe Gerichtsakte einschließlich Kostenrechnung der Betreuerin kopiert. Die Betreute war natürlich dabei. Gewisse Teile, zum Schutz der Verwandtschaft, waren nicht drinnen, aber das psychiatrische Gutachten kopiert, obwohl es den Hinweis enthielt, dass dies die Betroffene nicht unbedingt lesen sollte. Es war aber sehr gut geschrieben, nur die Diagnose völlig falsch, Schizophrenie (1 Jahr vorher Gutachten des VA mit völlig anderer Diagnose), ohne Berücksichtigung Alk. Mit Schizophrenie scheint man immer gut zu sein für ne Betreuung. Non-compliance während des Psychiatrieaufenthalts und Uneinsichtigkeit (wie denn, wenn einer durch den Wind ist) sind immer wieder Gründe für eine Betreuung, Gruss mary
So einfach ist das, Gruss mary
mary ist offline  
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Alt 03.10.2005, 12:06   #9
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Beiträge: 10
Standard Ja,genau

Hey Mary,so ist es..!Manchmal frage ich mich,inwieweit Neurologen,Ärzte auf ner Psych.Station und andere,die neurologische Gesinnung zugunsten ihrer Patenten vorgeben,überhaupt Interesse haben,dem Patienten zu helfen,das Leben leichter zu machen,mit der Krankheit zu leben--war das nicht ursprünglich das Ziel?nzwischen geht es nur noch um Medikamentenverschreiben,Fachbegriffe rumwerfen,Gesetze...Die Kommunikation mit den Leuten bleibt auf der Strecke..?

Wird sich das je ändern..?

Grüße auch an Momo!!!
Jeanne ist offline  
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Alt 05.10.2005, 00:37   #10
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Jeanne, noch vor 4 J. war ich da auch völlig ahnungslos. Das lernt man mit der Zeit als Angehörige, was abläuft. Natürlich sind die Medis nicht das gelbe vom Ei.
Allerdings gibt es wieder wahnsinnsprobs, diese loszubekommen, denn Rückfälle durch Eigenabsetzungen inklusive, also schon vorprogrammiert. Dieses Teufelszeug einmal drinnen, paar Wochen, dann selber weglassen, Rückfälle, also Drehtürpsychiatrie. Die Pharmaindustrie hat doch Interesse dran, je mehr Rückfälle, umso mehr verkaufte Pillen und so hängt der ganze Wirtschaftszweig dran, Pharma, Klinik, klinische Versuche, genannt "Studien" der Kliniken, jeder bessert seinen Geldbeutel auf, Psychiater, Betreuer, Vormundschaftsgerichte.
Die Psychiatrie ist erst mal Verwahranstalt, erstmal den Psychotiker, Verrückten vor sich und der Umwelt zu schützen. Dabei gibt es wirklich seriöse Untersuchungen, dass etwa 15% aller Depris sich früher oder später das Leben nehmen, wenn sie raus sind. Verwandte (ich eingeschlossen) sind erst mal froh, dass die Kuh vom Eis ist, nix schlimmeres passierte, aber durch die Medieinnahmen, es ist ein Abhängigmachen für viele, wird das Leben draussen auch nicht besser. Sie werden dicker, fühlen sich durch die Medis beeinträchtigt im Leben, Spätfolgen möglich. Aber in unserem Staat gibt es keine Alternativen. Die Wirtschaft ist zu stark, Gruss mary
mary ist offline  
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Stichworte
akten, akteneinsicht, geschäftsfähigkeit, gutachten


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