Dies ist ein Beitrag zum Thema Lebensverlängernde Maßnahmen Ja oder Nein??? im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
Hab grad eine ähnliche Situation, nur zu B. Ist erst 58 Jahre. Ärzte tendieren klar dazu die lebensverlängernde Maßnahmen ...
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30.06.2017, 18:48 | #11 |
Gibt einen aus
Registriert seit: 16.10.2014
Beiträge: 111
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Hallo,
Hab grad eine ähnliche Situation, nur zu B. Ist erst 58 Jahre. Ärzte tendieren klar dazu die lebensverlängernde Maßnahmen zu beenden- ich sehe es ebenfalls so. Mutter hat noch Hoffnung - daher hab ich heute beim Rechtspfleger Amtsgericht angefragt, es hieß muss einen Antrag stellen. Ich hätte sonst förmlich informiert. Der Arzt war auch überrascht ...vielleicht noch als Hintergrund zu B. Hat hypoxischen Hirnschaden mit krampfleiden und bewusstseinsverlust nach Reanimation , Frakturen der HWS , Op fand stand - PEG,Blasenpznktion, Trachialkanüle, Lungenentzündung, derzeit stabil.dekubitus grad 4 , Kontrakturen , Ziel statuserhalt . Prognose sehr schlecht... Komatöser Zustand, keine Bewegung, kein Kopf selbstständig stabilisierbar, keine Reaktion auf Umwelt wahrnehmbar, keine schmerzreaktion, Medis wurden schrittweise herab gesetzt, um sedierende Wirkung auszuschließen . Seit März in Behandlung. Zum Hintergrund : er äußerte früher, dass er nicht in einen RS will, ansonsten gibt es wenig Hinweise. Habe mit 4 Geschwistern und Eltern gesprochen. Vorgeschichte: Schädel Hirn Trauma 1987, paranoide Schizophrenie Wie ist das korrekte Vorgehen? Möchte mich Vor allem wegen der Mutter absichern, sie kann nicht loslassen. Vielen Dank euch, das sind echt herbe Situationen... , Geändert von Neuling123 (30.06.2017 um 19:47 Uhr) |
30.06.2017, 19:17 | #12 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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30.06.2017, 19:54 | #13 |
Gibt einen aus
Registriert seit: 16.10.2014
Beiträge: 111
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Danke für die schnelle Antwort- ich schreibe den formlosen Antrag zur Absicherung und wende mich am Mo direkt an die Richterin...ich möchte nur ausschließen, in so einer heiklen Situation einen Fehler zu machen. Hatte so eine Situation bisher noch nicht...aber steh dahinter. Es wurde alles versucht...die Familie sieht es genauso, außer die Mutter...kann ich größtenteils auch verstehen...
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30.06.2017, 21:50 | #14 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Moin Neuling
Was ist ein RS? Falls der Betreute früher mal gesagt hat, dass er nicht in einem vergleichbaren Zustand leben will, dann ist das für Dich zumindest schon mal ein Hinweis. Falls Du das nur über Dritte gehört haben solltest, dann lass Dir das von diesem/r bestätigen. Wenn Der Arzt sagt, dass der Betreute keine Chance auf eine Verbesserung der Situation mehr hat und dafür plädiert, ihn gehen zu lassen und Du auch dafür bist, dann fasse das in einem Protokoll zusammen, dass Du und der ARzt unterschreibt. Damit ist Eure Einigkeit in dieser Frage besiegelt und der Betreute kann wenigstens halbwegs in Würde sterben. Es ist so, wie Michaela schon geschrieben hat: vom Gesetz her so vorgesehen: § 1904 (4) BGB, Genehmigungen bzgl. med. Behandlungen: Eine Genehmigung nach den Absätzen 1 und 2 ist nicht erforderlich, wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen darüber besteht, dass die Erteilung, die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach § 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht. Wenn die Mutter sich von dem Sohn nicht lösen oder nur sehr schwer lösen kann, dann benötigt sie Hilfe. Es ist aber kein Grund, ihn gegen seinen mutmaßlichen Willen vor sich hinvegetieren zu lassen und ein Sterben in Würde zu verweigern. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
01.07.2017, 12:01 | #15 | |
Forums-Azubi
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Ort: Sachsen
Beiträge: 35
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Kurze Meinung meinerseits (arbeite seit 20 Jahren auf Intensiv) und habe täglich mit diesen "End of life " Entscheidungen zu tun:
Den geschilderten Diagnosen zufolge ist zu entnehmen das dein Betreuter eine längere Reanimation hinter sich hat, dabei einen hypoxischen Hirnschaden erlitten hat und jetzt tracheotomiert, mit entsprechender Krampfneigung, invasiv beatmet mit den entsprechenden üblichen Komplikationen/Folgen auf Intensiv liegt. Es ist tatsächlich oft so, dass viele Angehörige nicht loslassen können und auch bei offensichtlich infausten Prognosen volle Therapie haben wollen. Es gibt wahrscheinlich 2 Wege die dieser Patient einschlagen kann. Entweder die Komplikationen kummulieren und der Patient verstirbt daran oder der Patient übersteht den Intenivaufenthalt, kann bestenfalls von der Beatmung entwöhnt werden oder auch nicht und muss weiter intensivpflegerisch zu Hause oder in einem Heim/WG versorgt werden. Diese beiden Wege müssen von dem Arzt den Angehörigen aufgezeigt werden und es muss im Konsens mit den Angehörigen eine gemeinsame Entscheidung gefällt werden. Entweder man fährt volle Intensivtherapie oder man verlässt die Intensivtherapie und wählt den sog. palliativen Ansatz. Zitat:
Falls das der Fall ist würde sich das separate Protokoll erübrigen, wenn nicht würde ich auch eins aufsetzen. Klar ist es als Betreuer deine Entscheidung, die mit dem Arzt zusammen gefällt wird. Aber: Ich würde immer die Angehörigen trotzdem einbeziehen, um ein Konsens über die zu treffende Entscheidung herzustellen. Das ist für alle Beteiligten immer befriedigender und die für dich sicherere Variante. Ein guter Arzt kann mit entsprechender Kommunikation die Angehörigen auch in eine entsprechende Richtung lenken und so eine klare, gemeinschaftliche Entscheidung herbeiführen. |
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01.07.2017, 12:02 | #16 |
Forums-Azubi
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Gibt es denn eine Patientenverfügung?
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01.07.2017, 13:02 | #17 |
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Vielen herzlichen Dank für die wirklich hilfreichen Antworten! 👌🏼😊 mit RS meinte ich Rollstuhl- ich werde versuchen, diese in der Vergangenheit getroffene Aussage schriftlich zu erhalten. Solche Situationen sind echt schwierig, Wenn man zu B. Nicht lange kennt...😏 Der Rechtspfleger meinte, sie hatten bisher nur einmal so einen Fall- das kann ich mir gar nicht vorstellen...va bei älteren Menschen stehen solche Entscheidungen doch häufiger an...
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01.07.2017, 14:17 | #18 |
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Vielen Dank auch für diese Perspektive, der zu B. Befindet sich auf der neurologischen Frührehabilitation Phase B - die anderen Einschätzungen treffen zu. Es hat am Fr eine ethische Fallkonferenz statt gefunden, an der auch die Mutter Teil genommen hat, was selbstverständlich protokolliert wird. (Bekomme ich nächste Woche) die anderen Familienmitglieder wollten nicht teilnehmen. (Sehr schwierige familiäre Situation untereinander)
Nein, leider liegt keine PV vor, das würde es natürlich deutlich leichter machen... |
01.07.2017, 15:00 | #19 |
Forums-Azubi
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Welche Therapientscheidung hat denn die Ethische Fallbesprechung ergeben?
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01.07.2017, 22:17 | #20 |
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Dass die lebensverlängernden Maßnahmen beende werden sollen- Nahrung über Sonde soll weg gelassen werden, Flüssigkeit reduziert und Infekte oä nicht behandelt werden. Dafür natürlich Palliative Behandlung...
Das Ergebnis war recht klar...irritierend war die Reaktion vom Amtsgericht. |
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